Rahmenvertrag Software Adobe 2021 Referenznummer der Bekanntmachung: 2021000257
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97070
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.uni-wuerzburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Software Adobe 2021
Im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens vergibt der Freistaat Bayern – hier vertreten durch die Julius-Maximilians-Universität Würzburg – für sieben Universitäten, 19 Hochschulen für angewandte Wissenschaften sowie deren mitversorgte Einrichtungen im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst (Auftraggeber), Stiftung Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt, Leibniz-Rechenzentrum der Bayerischen Akademie der Wissenschaften sowie die Bundesrepublik Deutschland vertreten durch das Bundesministerium der Verteidigung, dieses vertreten durch die Universität der Bundeswehr München; einen Rahmenvertrag aus.
Gegenstand der Leistung ist die Bereitstellung von Lizenzen und Software gemäß den Bestimmungen des "Adobe Enterprise Term License Agreement Rahmenvertrags für Hochschulen" zwischen Adobe um dem Leibniz-Rechenzentrum.
Vergabestelle ist der Freistaat Bayern vertreten durch die Julius-Maximilians-Universität Würzburg.
Im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens vergibt der Freistaat Bayern – hier vertreten durch die Julius-Maximilians-Universität Würzburg – für sieben Universitäten, 19 Hochschulen für angewandte Wissenschaften sowie deren mitversorgte Einrichtungen im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst (Auftraggeber), Stiftung Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt, Leibniz-Rechenzentrum der Bayerischen Akademie der Wissenschaften sowie die Bundesrepublik Deutschland vertreten durch das Bundesministerium der Verteidigung, dieses vertreten durch die Universität der Bundeswehr München; einen Rahmenvertrag aus.
Gegenstand der Leistung ist die Bereitstellung von Lizenzen und Software gemäß den Bestimmungen des "Adobe Enterprise Term License Agreement Rahmenvertrags für Hochschulen" zwischen Adobe um dem Leibniz-Rechenzentrum.
Vergabestelle ist der Freistaat Bayern vertreten durch die Julius-Maximilians-Universität Würzburg.
Der festgesetzte Höchstwert für diesen Rahmenvertrag beträgt 3.383.339,33 € netto. Unabhängig von der festgelegten Vertragslaufzeit endet der Rahmenvertrag spätestens mit Erreichen dieses Höchstwertes.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§123 GWB).
2. Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 124 GWB).
3. Erklärung zur Selbstreinigung (§ 125 GWB) – falls zutreffend.
4. Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate)
Referenz für eine gleichwertige Lieferung der ausgeschriebenen Leistungen. Die Referenz muss auf die letzten 3 Jahre Bezug nehmen. (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. §46 Abs. 3 Nr. 1, 1. Halbsatz VgV).
- Erklärung zum Unterauftragnehmer (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m.§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV).
- Verpflichtungserklärung zum Unterauftragnehmer (§ 36 Abs. 1 VgV) – falls zutreffend - Die namentliche Nennung der Subunternehmer, deren Fähigkeiten sich der Bieter im Auftragsfall bedienen wird, hat bereits im Angebot zu erfolgen. Ist die Benennung noch nicht bzw. nur teilweise möglich, ist hierauf entsprechend hinzuweisen. Die namentliche Benennung muss aber spätestens vor Zuschlagserteilung vorliegen, da das Angebot ansonsten nicht berücksichtigt werden kann.
- Erklärung zum Angebot einer Bietergemeinschaft (§ 43 Abs. 2 u. 3 VgV) – falls zutreffend. Bietergemeinschaften haften dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch mit bevollmächtigten Vertreter.
- Erklärung, dass dem Auftraggeber eine feste Ansprechpartner:in und eine Ansprechpartner:in Eskalation des Auftragnehmers zur Verfügung stehen.
- Erklärung, dass die Datenverarbeitung grundsätzlich innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums stattfindet.
- Erklärung, dass der Auftragnehmer dem Auftraggeber alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung der in Art. 28 DSGVO niedergelegten Pflichten zur Verfügung (Art. 28 Abs. 3 Satz 2 Buchst. h DSGVO zur Verfügung stellt.
- Erklärung des Auftragnehmers, Mitglied im Adobe Partner Programm zu sein und während der gesamten Laufzeit zu bleiben
- Erklärung des Auftragnehmers mindestens den Status Adobe Gold Certiefied Reseller mit Education Spezialisierung zu besitzen
- Erklärung des Bieters, den Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialbeiträgen nachzukommen.
- Produkte / Leistungen aus anderen Mitgliedstaaten der EU werden nur dann einschl. der im Herstellerstaat durchgeführten Prüfungen und Überwachungen als gleichwertig behandelt, wenn mit ihnen das geforderte Schutzniveau – Sicherheit, Gesundheit und Gebrauchstauglichkeit – gleichermaßen dauerhaft erreicht wird.
- Erklärung des Bieters, die ILO-Konventionen für internationale Arbeitsstandards, insbesondere die ILO-Kernarbeitsnormen (Übereinkommen Nr. 1, 29, 87, 98, 100, 102, 105, 111, 131, 138, 155, 170,182) einzuhalten. Die Normen sind online abrufbar unter http://www.ilo.org.
- Erklärung des Bieters, weder die Technologien von L. Ron Hubbard oder Ähnliches anzuwenden, zu lehren oder in anderer Weise zu verbreiten.
- Erklärung zur Einhaltung des MiLoG.
- Erklärung zur Akteneinsicht gemäߧ165 GWB.
- Erklärung, die Bestimmungen des Anhangs "Verpflichtungserklärung zur Einhaltung von Arbeits- und Sozialstandards in der öffentlichen ITK-Beschaffung" (zu finden unter Anlagen in diesem Verfahren zu akzeptieren.
- Erklärung über die Akzeptanz der Anwendung des Rahmenvertrags Adobe ETLA FTE (Adobe Contract Number: 00859280) für die Auftragsausführung dieses Vergabeverfahrens.
Anmerkung: die entsprechenden Vertragsunterlagen sind nicht öffentlich zugänglich, werden aber von der Vergabestelle nach Zusendung einer unterschriebenen Geheimhaltungsvereinbarung zur Verfügung gestellt.
Abschnitt IV: Verfahren
am 23.06.2021 wurde eine Vorinformation zur Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote veröffentlicht.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit nicht nach Maßgabe des § 160 Abs. 3 GWB Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb der in § 160 Abs. 3 Nrn. 1 – 3 GWB genannten Fristen gerügt worden sind. Rügen sind an folgende Adresse zu richten:
Julius-Maximilians-Universität Würzburg
Referat 3.3 Einkauf
Sanderring 2
97070 Würzburg
Die Universität Würzburg wird schriftlich mitteilen, ob einer Rüge abgeholfen wird.
Wird einer Rüge nicht abgeholfen, so ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Universität Würzburg, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.
Sofortige Beschwerde (§ 171 GWB)
Gegen Entscheidungen der Vergabekammer ist die sofortige Beschwerde zulässig (§ 171 Abs. 1 GWB). Die sofortige Beschwerde ist auch zulässig, wenn die Vergabekammer über einen Nachprüfungsantrag nicht innerhalb der Frist des § 167 Abs. 1 GWB entschieden hat (§ 167 Abs. 2 GWB). Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen, die mit der Zustellung der Entscheidung, im Fall des § 167 Abs. 2 GWB mit dem Ablauf der Frist beginnt, schriftlich bei dem Beschwerdegericht einzulegen. Die sofortige Beschwerde ist zugleich mit ihrer Einlegung zu begründen. Für die sofortige Beschwerde ist das Oberlandesgericht München – Vergabesenat zuständig, der darüber entscheidet.
Auf die Präklusionsvorschrift des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen