Hydraulische Überprüfung von Wasserstand-Abfluss-Beziehungen an Pegeln der WWA Nürnberg, Ansbach, Donauwörth, Ingolstadt, Landshut und Deggendorf 2021 - 2022 Referenznummer der Bekanntmachung: 2021000339
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86179
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lfu.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hydraulische Überprüfung von Wasserstand-Abfluss-Beziehungen an Pegeln der WWA Nürnberg, Ansbach, Donauwörth, Ingolstadt, Landshut und Deggendorf 2021 - 2022
Die Umrechnung des Wasserstandes in den Abfluss bei extremen Wasserstanden stellt einen äußerst wichtigen aber auch kritischen Teilprozess bei der Hochwasservorhersage dar. Grund dafür sind die im Extrembereich oftmals nur unzureichend durch Messungen belegten Wasserstands-Abfluss-Beziehungen (Abflusskurven/Schlüsselkurven). Damit Pegel nicht nur einzeln, sondern in ihrer Gesamtheit als Pegelkette bzw. als hydrologischer Längsschnitt betrachtet werden können, beabsichtigt das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) die Wasserstands-Abfluss-Beziehungen von noch nicht nachgerechneten Pegeln durch hydraulische Modellrechnungen im Rahmen des Projektes "Konsolidierung von Abflussreihen" überprüfen zu lassen.
Für insgesamt 12 weitere Pegel ist eine hydraulische Nachrechnung der Abflusskurven notwendig.
Die Umrechnung des Wasserstandes in den Abfluss bei extremen Wasserstanden stellt einen äußerst wichtigen aber auch kritischen Teilprozess bei der Hochwasservorhersage dar. Grund dafür sind die im Extrembereich oftmals nur unzureichend durch Messungen belegten Wasserstands-Abfluss-Beziehungen (Abflusskurven/Schlüsselkurven). Damit Pegel nicht nur einzeln, sondern in ihrer Gesamtheit als Pegelkette bzw. als hydrologischer Längsschnitt betrachtet werden können, beabsichtigt das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) die Wasserstands-Abfluss-Beziehungen von noch nicht nachgerechneten Pegeln durch hydraulische Modellrechnungen im Rahmen des Projektes "Konsolidierung von Abflussreihen" überprüfen zu lassen.
Für insgesamt 12 weitere Pegel ist eine hydraulische Nachrechnung der Abflusskurven notwendig.
Auftragsbeginn mit Zuschlagserteilung; Vorlage Schlussbericht 29.07.2022
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert)
Abgabe einer Eigenerklärung, warum bestehende fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht zum Ausschluss führen sollen (Darlegung im Rahmen einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung)
Die Vergabestelle des Auftraggebers wird vor Zuschlagserteilung eine aktuelle Auskunft aus dem Gewerbezentralregister einholen.
Ein Ausschluss aufgrund der Regelungen der §§ 123 und 124 GWB ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens möglich.
- mindestens 1 Referenz der vom Bieter in den letzten drei Jahren erbrachten hydraulischen Modellierungen mit dem Modell Hydro-AS-2d mit Angabe der öffentlichen und privaten Auftraggeber.
- mindestens 1 Referenz der vom vorgesehenen Bearbeiters in den letzten drei Jahren erbrachten hydraulischen Modellierungen, insbesondere mit dem Modell Hydro-AS-2d, mit Angabe der öffentlichen und privaten Auftraggeber.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Dienststelle Hof, Referat Z4, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof, Telefax 0 92 81 18 00 45 19, E-Mail: [gelöscht], zu rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden.
Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.