Objektplanung Gebäude Lph. 1-9 Referenznummer der Bekanntmachung: 21D0160
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 174-454168)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aschaffenburg
NUTS-Code: DE261 Aschaffenburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 63739
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung Gebäude Lph. 1-9
Neubau Finanzamt Obernburg
MNR.: 06330 E 0001
Errichtung eines gemeinsamen Neubaus für das Finanzamt Obernburg und die Bearbeitungsstelle des
Finanzamtes Nürnberg-Nord.
Auf Grundlage des genehmigten Flächennutzungsplanes sind folgende Flächengrößen ermittelt:
BRI: ca. 12.335 m2
BGF: ca. 3.515 m2
genehmigte Bedarfsbeschreibung
NRF gesamt. 2.921 m2
NUF 1-6: 1.715 m2 (Büroräume NUF 2=1.201 m2; Besprechungsräume NUF 2 =
150 m2; Abstellräume NUF 4 = 84 m2; Unterrichtsräume NUF
5 = 280 m2)
NUF 7: 230 m2
TF: 264 m2
VF: 712 m2
Siehe hierzu alle Informationen in der beiliegenden Aufgabenbeschreibung
II.22_21D0160_Aufgabenbeschreibung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie
2005/36/EG angezeigt haben.
Nachweis der Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 BayBO und der beruflichen Befähigung des Bewerbers
und/oder der Mitarbeiter des Unternehmens, insbesondere der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen
durch Nachweis
- der Berechtigung zur Führung einer Berufsbezeichnung (z. B. Architekt, Innenarchitekt, Landschaftsarchitekt,
Ingenieur, Stadtplaner)
- des Studiums des Bauingenieurwesens gemäß Art. 62a Abs. 1 Nr. 1 BayBO i.V.m. Ar.t 62 Abs. 3
BayBO (mindestens dreijährige Berufserfahrung in der Tragwerksplanung und Eintragung in die Liste der
Ingenieurekammer Bau)
- der erforderlichen Befugnis zur Erstellung des Brandschutznachweises gemäß Art. 62b BayBO
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie
2005/36/EG angezeigt haben.
Nachweis der Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 BayBO und der beruflichen Befähigung des Bewerbers
und/oder der Mitarbeiter des Unternehmens, insbesondere der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen
durch Nachweis
- der Berechtigung zur Führung einer Berufsbezeichnung (z. B. Architekt, Innenarchitekt, Landschaftsarchitekt,
Ingenieur, Stadtplaner)
- entfällt
- der erforderlichen Befugnis zur Erstellung des Brandschutznachweises gemäß Art. 62b BayBO