Einrichtung, Organisation und Betrieb eines "Bayerischen Impfzentrums"
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schweinfurt
NUTS-Code: DE262 Schweinfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97421
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.schweinfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Einrichtung, Organisation und Betrieb eines "Bayerischen Impfzentrums"
Einrichtung, Organisation und Betrieb eines "Bayerischen Impfzentrums"
Koordination von Impfterminen, Identifizierung der Impflinge, Sicherstellung der Anamnese und Impfung mit einem Anti-Corona-Impfstoff und nachfolgende Nachbeobachtung unter Beachtung aller einschlägigen Vorschriften, Dokumentation und Weiterleitung von Daten in digitaler Form, Koordinierung eines zweiten Impftermins
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81825
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Koordination von Impfterminen, Identifizierung der Impflinge, Sicherstellung der Anamnese und Impfung mit einem Anti-Corona-Impfstoff und nachfolgende Nachbeobachtung unter Beachtung aller einschlägigen Vorschriften, Dokumentation und Weiterleitung von Daten in digitaler Form, Koordinierung eines zweiten Impftermins bis voraussichtlich 30.04.2022
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81825
Land: Deutschland
Neuausrichtung der Impfstrategie; Verlängerungen der Vereinbarung nun bis voraussichtlich 30.04.2022
Insgesamt wird lediglich die bereits bestehende Vereinbarung verlängert (die Struktur und die Organisation des Impfzentrums werden nur in gewissem, nicht völlig neuem Maße geändert) und im Übrigen keine weitergehende Veränderung grundsätzlicher Art vorgenommen.Mit Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 09.11.2020 wurde den Kreisverwaltungsbehörden erstmals mitgeteilt, dass zur Verabreichung des Impfstoffs zunächst Impfzentren sowie mobile Impfteams einzurichten sind. Zum damaligen Zeitpunkt und auch im Moment noch ist es kaum vorhersehbar, wie sich die Situation der Impfstoffnachfrage sowie der Impfstoffverabreichung zukünftig entwickelt. Die nun beabsichtigte Umorganisation des Impfzentrums war bei diesen fortlaufend unklaren Gegebenheiten keineswegs bisher absehbar und konnte daher im Rahmen unserer Sorgfaltspflicht nicht vorhergesehen werden.