5UW Errichtung von fünf Straßenbahn-Unterwerken - VP02 Außenanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 5UW VP02
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90429
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: [gelöscht]8405
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vag.de
Abschnitt II: Gegenstand
5UW Errichtung von fünf Straßenbahn-Unterwerken - VP02 Außenanlagen
5UW Errichtung von fünf Straßenbahn-Unterwerken in Nürnberg - VP02 Außenanlagen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Im Stadtgebiete Nürnberg ist die Errichtung von 5 neuen Unterwerken geplant.
Für diese Unterwerke sind insbesondere die Außenanlagen um die Gebäude sowie Begrünungen zu erstellen.
Auftragsumfang:
a. Baustelleneinrichtung
b. Erdarbeiten
c. Pflasterarbeiten
d. Vegetationstechnische Arbeiten
e. Sonstige Arbeiten
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Gesellschaftsform mit Eigentumsverhältnissen,
2. Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigung ins
Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften
des Herkunftslandes, anderenfalls vergleichbarer Nachweis für die
Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bewerbers.
(Gewichtung 2 %),
3. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (nicht
älter als 12 Monate) (Gewichtung 2 %),
4. Eigenerklärung, dass keine Eintragung im Landeskorruptionsregister
vorliegt. (Gewichtung 2 %),
5. Kopie der Versicherungspolice(n) mit einer Deckungssumme in Höhe
von 1,0 Mio. EUR (nicht älter als 12 Monate) oder Vorlage einer
Bescheinigung der Versicherung, dass diese bereit ist, im Auftragsfall
eine Versicherung mit den entsprechenden Deckungssummen mit
dem Bieter abzuschließen. (Gewichtung 5 %),
6. Eigenerklärung: Anerkennung deutschen Rechts im Vertragsfall.
(Gewichtung 2 %),
7. Eigenerklärung: Bestätigung von deutschsprachigen Schlüsselpersonal.
(Gewichtung 2 %).
8. Umsatzangaben der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
bezogen auf Tätigkeiten im ausgeschriebenen Aufgabengebiet,
(Gewichtung 5 %),
9. Eigenauskunft (z. B. Creditreform, Bankauskunft, etc.).
(Gewichtung 8 %),
10. Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation
befindet. (Gewichtung 2 %),
11. Eigenerklärung, dass Ihr Unternehmen seine Verpflichtung zur
Zahlung der Steuern und Abgaben nach den Rechtsvorschriften
des Landes des Sektorenauftraggebers erfüllt hat (Gewichtung 2 %),
12. Eigenerklärung, dass keine Eröffnung oder beantragte Eröffnung
eines Insolvenzverfahrens oder einer vergleichbaren gesetzlich
geregelten Verfahrens über das Vermögen des Unternehmens oder
Ablehnung vorliegt (Gewichtung 2 %).
13. Zwei mit der ausgeschriebene Leistung vergleichbare Referenzen mit
Bauausführung 2017 bis 2021. (Gewichtung zweimal 33 % = 66 %),
Wertung jeweils im Vergleich zur Ausgeschriebenen Leistung für eine
Referenz: 33 % voll vergleichbar, 0 % überhaupt nicht vergleichbar.
Zwischenwerte werden interpoliert.
Die Referenzen sollen folgende Angaben umfassen:
Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer, Art der
ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum,
Kurzbeschreibung des im eigenen Betrieb erbrachten maßgeblichen
Leistungsumfangs mit Angabe von dabei ausgeführten Wesentlichen
Mengenkennzahlen, Zahl der dabei Durchschnittlichen eingesetzten
Arbeitskräfte.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes
vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind,
ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
Ein Verweis auf Präqualifikationsportale (z. B. PQ-Bau) ist möglich, sofern
die geforderten Unterlagen dort hinterlegt sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber schreibt nach SektVO aus.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.