Lieferung, Installation und Inbetriebnahme eines Funkerfassungsempfängers sowie von Signal- und Spektrumanalysatoren Referenznummer der Bekanntmachung: M/HSB1/LT319/DTEC_ML
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neubiberg
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85579
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung, Installation und Inbetriebnahme eines Funkerfassungsempfängers sowie von Signal- und Spektrumanalysatoren
Für das ROLORAN-Projekt beabsichtigt die UniBw M, im Rahmen dieses Vergabeverfahrens einen Funkerfassungsempfänger sowie Signal- und Spektrumanalysatoren zu erwerben.
Den Auftrag unterteilt die UniBw M in drei Lose:
1. Los 1: Ein Funkerfassungsempfänger,
2. Los 2: Ein Signal- und Spektrumanalysator,
3. Los 3: Zwei Spektrumanalysatoren.
Ein Funkerfassungsempfänger (Los 1)
Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
Im Rahmen des ROLORAN-Projektes beabsichtigt die UniBw M, einen Funkerfassungsempfänger mit folgenden Anforderungen zu erwerben:
- von 100KHz bis 6GHz (20MHz bis 6 GHz geeicht)
- Anschlussmöglichkeit und geräteinterne Umschaltmöglichkeit für mehrere Antennen
- Leistungsstarke und trotzdem großsignalfeste Vorselektion
- Wasserfallanzeige (Panorama Scan)
- breitbandiger Scan
- Recordmöglichkeit für Chirp-Signale (interne Aufzeichnung)
- Mithörmöglichkeit
- Erweiterbarkeit um Breitbandpeiler
- Erweiterungsmöglichkeit mit GPS Modul oder GPS Karte
Einen Signal- und Spektrumanalysator (Los 2)
Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
Im Rahmen des ROLORAN-Projektes beabsichtigt die UniBw M, einen Signal- und Spektrumanalysator mit folgenden Anforderungen zu erwerben:
- Auflösung 2Hz bis 26 GHz
- Eingangsempfinglichkeit -153 dBm bis ca. 30 dBm
- Auflösebandbreiten 20MHz, 40MHz, 50MHz, 80MHz
- Vorverstärker 30dB schaltbar in 0.5 dB Schritten
- Mit genauem und stabilen Referenzoszillator 3x20e-9 (oder besser)
- Demodulationsmöglichkeit für mehrere Einzelträger (AM, FM, PM, Chirp, SpreadSpektrum und LoRa) im Gerät und auf einem externen Rechner
- Möglichkeit der Aufnahme (recording) von Signalen zur späteren Analyse mittels Matlab, Python und C
- externe analoge I/Q Modulation Bandbreite (in RF) bis 2 GHz
- Das Gerät muss als "Spektrumanalysator" in ein Gesamtpaket zur RF Design Hochfrequenzmessung im Zeitbereich, im Frequenzbereich und deren Analyse mit folgenden Komponenten passen:
a) Vektorsignalgenerator,
b) Spektrumanalysator,
c) Schnelles Oszilloskop,
d) I/Q Recorder; die I/Q Recorder-Komponente ist bereits in Form des R&S IQR 100 vorhanden.
- Kabelsätze für den Spectrum Analyzer
a) vom Gerät auf N,
b) vom Gerät auf SMA.
- Kalibrationsservice 3 Jahre
Zwei Spektrumanalysatoren (Los 3)
Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
Im Rahmen des ROLORAN-Projektes beabsichtigt die UniBw M, zwei Spektrumanalysatoren mit folgenden Anforderungen zu erwerben:
- Bandbreite 5kHz bis 3GHz
- bis 40MHz Analysebandbreite
- Pegelmessunsicherheit (100 MHz) < 0.3 dB
- 1 Hz bis 10 MHz RBW
- Das Gerät muss als mobil einsetzbarer "Spektrumanalysator" in ein Gesamtpaket zur RF Design Hochfrequenzmessung im Zeitbereich, im Frequenzbereich und deren Analyse mit folgenden Komponenten passen:
a) Vektorsignalgenerator,
b) Spektrumamalysator,
c) Schnelles Oszilloskop,
d) I/Q Recorder; die I/Q Recorder-Komponente ist bereits in Form des R&S IQR 100 vorhanden.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit