Lieferung, Installation und Inbetriebnahme von digitalen Oszilloskopen und Signalgeneratoren Referenznummer der Bekanntmachung: M/HSB1/LT318/DETEC_ML
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neubiberg
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85579
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung, Installation und Inbetriebnahme von digitalen Oszilloskopen und Signalgeneratoren
Für die im Projekt ROLORAN durchzuführenden Messungen von LoRa®-Transmissionen und der geplanten Analyse von LoRa®-Transmittern mit entsprechender Genauigkeit beabsichtigt die UniBw M, professionelle digitale Oszilloskope sowie Signalgeneratoren zu erwerben. Für Messungen im Labor benötigt die UniBw M
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besonders genaue Geräte, für Feldmessungen portable Geräte. Zusätzliche Geräte benötigt die UniBw M zur Überprüfung der Messergebnisse und zur Kalibrierung von HF-Komponenten.
Im Rahmen des Projekts beabsichtigt die UniBw M, die nachfolgenden Geräte zu erwerben:
1. Los 1: Ein digitales Speicher Oszilloskop,
2. Los 2: Zwei Signalgeneratoren,
3. Los 3: Zwei digitale Oszilloskope.
Ein Digitales Speicher Oszilloskop (Los 1)
Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
Für das ROLORAN-Projekt beabsichtigt die UniBw M, ein digitales Speicher Oszilloskop mit folgenden Anforderungen zu erwerben:
- 4 Kanäle mit 6GHz Bandbreite
- eingebauter Arbiträr Funktionsgenerator
- Abtastrate 20GSa/s (mind. 50MSa Speicher pro Kanal)
- Interne Speichermöglichkeit (1GigaSamples pro Kanal (erweiterbar)) der aufgenommenen Signale und Möglichkeit den Speicher auszulesen und z.B. in Matlab weiterzuverarbeiten"
- 16-Kanal Digitaler Input zur Erfassung schneller Datensignale mit 400 MHz also ca. 5 GigaSamples/sek
- Zum Rückspielen der aufgenommenen Signale muss ein Arbiträr-/und Mustergenerator mit mind. 14 Bit Auflösung eingebaut sein
- Die Triggereinheit des Geräts muss mind. 100Base-T1 und USB3.1 sowie LoRa SyncCharacters ermöglichen
- Das Gerät muss als "Schnelles Oszilloskop" in ein Gesamtpaket zur RF Design Hochfrequenzmessung im Zeitbereich, im Frequenzbereich und deren Analyse mit folgenden Komponenten passen:
a) Vektorsignalgenerator,
b) Spectrumanalyzer,
c) Schnelles Oszilloskop,
d) I/Q Recorder; die I/Q Recorder-Komponente ist bereits in Form des R&S IQR 100 vorhanden.
- Kabelsätze für das Oszilloskop
a) 4 * Tastkopf passiv 500 MHz
b) Kabelsatz für den Pattern Generator
- Kalibrationsservice 3 Jahre
Zwei Signalgeneratoren (Los 2)
Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
Für das ROLORAN-Projekt beabsichtigt die UniBw M, zwei Signalgeneratoren zur Überprüfung von Messergebnissen mit folgenden Anforderungen zu erwerben:
- Frequenzbereich 8kHz bis 6GHz
- Ausgangsverstärker mit einstellbarer Leistung bis 20 dBW
- Möglichkeit der Aufnahme (recording) von Signalen zur späteren Analyse mittels Matlab, Python und C
- Mit einem genauen und stabilen Referenzoszillator
- +17 dBm Ausgangspegel
- Das Gerät muss als "Vektorsignalgenerator" in ein Gesamtpaket zur RF Design Hochfrequenzmessung im Zeitbereich, im Frequenzbereich und deren Analyse mit folgenden Komponenten passen:
a) Vektorsignalgenerator,
b) Spektrumanalysator,
c) Schnelles Oszilloskop,
d) I/Q Recorder; die I/Q Recorder-Komponente ist bereits in Form des R&S IQR 100 vorhanden.
- Kabelsätze für den Signalgenerator
a) vom Gerät auf N,
b) vom Gerät auf SMA
- Kalibrationsservice 3 Jahre
Zwei digitale Oszilloskope (Los 3)
Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
Für das ROLORAN-Projekt beabsichtigt die UniBw M, zwei digitale Oszilloskope mit folgenden Anforderungen zu erwerben:
- 4 Kanäle mit 2 GHz Bandbreite
- Abtastrate 2,5 GSa/s pro Kanal
- Das Gerät muss als Vorschaltkomponente des "Vektorsignalgenerator" in ein Gesamtpaket zur RF Design Hochfrequenzmessung im Zeitbereich, im Frequenzbereich und deren Analyse mit folgenden Komponenten passen:
a) Vektorsignalgenerator,
b) Spektrumanalysator,
c) Schnelles Oszilloskop,
d) I/Q Recorder; Die I/Q Recorder-Komponente ist bereits in Form des R&S IQR 100 vorhanden.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit