Citrix-Lizenzen 2021 Referenznummer der Bekanntmachung: 22.4.1.2.00-01.3.2_05/2021
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mpg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Citrix-Lizenzen 2021
Gegenstand des Verfahrens ist die Beschaffung und Lieferung von Citrix-Lizenzen.
Gegenstand des Verfahrens ist die Beschaffung und Lieferung von Citrix-Lizenzen.
Dieses Vergabeverfahren erfolgt mit dem Ziel, einen Auftragnehmer zu finden, der den Auftraggeber mit Citrix-Lizenzen versorgt. Der Vertrag ist als Anlage 1 Teil dieser Vergabeunterlage.
- Bestehende Situation:
Der Vertrag für die Wartung ("Priority Support") der Citrix-Lizenzen endet am 31. Dezember 2021 und steht zur Verlängerung um weitere fünf Jahre an, für den Zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2026.
Außerdem ist die Anzahl der verfügbaren Lizenzen durch Integration weiterer Funktionen und Institute ausgeschöpft und muss erhöht werden. Ab 2022 wird jährlich mit zusätzlich 50 User-Lizenzen, also insgesamt 250 über 5 Jahre gerechnet. Außerdem werden z.B. für die Einbindung von Dienstleistern, zusätzlich 60 Concurrent-Lizenzen benötigt.
- Zielsetzung:
Der hier gesuchte Auftragnehmer soll die geforderten Leistungen erbringen und Lizenzen bereitstellen.
- Leistungspositionen und -umfang:
Auf der Grundlage der Erfahrungen des Auftraggebers beträgt das Auftragsvolumen / umfasst der Auftrag geschätzt ca. 200.000,- Euro/Jahr, entsprechend für 5 Jahre 1.000.000,--Euro.
- Verlängerung des Priority-Wartungsvertrages:
Der Priority-Wartungsvertrag ist für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2026 zu verlängern.
- Citrix Select Renewal/Reinstatementfee bis 31.12.2026
- Mietlizenz Citrix Virtual Apps and Desktops Premium Edition - Per User/Device, ein-schließlich Premium Support bis 31.12.2026.
- Mietlizenz Citrix Virtual Apps and Desktops Premium Edition - Concurrent User, ein-schließlich Premium-Support bis 31.12.2026.
- Verlängerung Hardwarereplacement Citrix Netscaler MPX 11515 bis 14.10.2022 (EOL MPX 11515) einschließlich Premium Support.
Für die detaillierte Beschreibung (Auflistung) des Vergabegegenstands siehe die Leistungsbeschreibung in Kapitel 5 der Vergabeunterlage.
Der Vertragsbeginn erfolgt mit Zuschlagserteilung. Der beabsichtigte Leistungsbeginn (für die schwerpunktmäßig zu erbringende Leistung des Priority Supports) ist der 01.01.2022.
Die Überlassung der Lizenzen erfolgt für eine Dauer von fünf (5) Jahren ab Leistungsbeginn (mit einer organisatorisch bedingten Vorlaufzeit für den Austausch der Lizenzdateien ab dem 30.12.2021). Die vereinbarten Dienstleistungen sind - mit Ausnahme des sog. Hardwarereplacements (vom 15.12.2020 bis 14.10.2022) - über eine Dauer von fünf (5) Jahren bis zum 31.12.2026 zu erbringen.
Die gesamte Vertragslaufzeit beträgt 5 Jahre (60 Monate), gerechnet ab dem Zeitpunkt des Leistungsbeginns, zuzüglich der Vorlaufzeit.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Anlagen- und Kapitelverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlage:
Mit dem Angebot sind einzureichen:
1. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (EK-01-A)
Nachzuweisen ist das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i. S. d. §§ 123 oder 124 GWB. Hierzu hat der Bieter unter Verwendung der Anlage 5 Abschnitt "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" zu erklären, dass keiner der dort genannten Ausschlussgründe vorliegt. Die Erklärung ist zwingend von jedem Unternehmen einzureichen (vgl. bei bloßem Subunternehmer allerdings Kapitel 2.2.2).
2. Angaben zum Wirtschaftsteilnehmer und Befähigung zur Berufsausübung
Die in diesem Kapitel geforderten Angaben und Nachweise sind zwingend von jedem Unternehmen (außer einem bloßen Subunternehmer) einzureichen.
a) Unternehmensdarstellung (EK-02-A)
Verlangt werden folgende Angaben zum Wirtschaftsteilnehmer:
• Name des Unternehmens (Firma), Anschrift, USt-ID-Nummer, Gründungsjahr, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail, ggf. Internetadresse),
• Angaben zur Unternehmensgröße (Vorliegen eines Kleinstunternehmens, eines kleinen Unternehmens oder eines mittleren Unternehmens i.S.d. der Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunterneh-men sowie der kleinen und mittleren Unternehmen [ABl. L 124 vom 20.05.2003, S. 36]),
• falls gegeben die Angabe des amtlichen Verzeichnisses bzw. Präqualifizierungssystems, in dem der Wirtschaftsteilnehmer erfasst ist (dann Bezeichnung Verzeichnis und Eintragungs- bzw. Zertifizierungsnummer und Angaben zum möglichen Abruf der Dokumente),
• Leistungsspektrum, Haupttätigkeitsgebiet sowie organisatorische Gliederung des Unternehmens.
Die Angaben sind unter Verwendung von Anlage 5 Abschnitt "Unternehmensdarstellung" vorzunehmen.
b) Berufs- oder Handelsregistereintragung (EK-03-A)
Der Bieter hat unter Verwendung der Anlage 5 Abschnitt "Berufs- oder Handelsregistereintragung" zu erklären, dass er in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, eingetragen ist, oder über eine gleichwertige Erlaubnis der Berufsausübung verfügt, sofern der Bieter nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist.
Die Anlagen- und Kapitelverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlage:
Soweit nichts anderes geregelt ist, kommt es hinsichtlich der Beurteilung der geforderten Eignungsnachweise auf die der BG und den an der Eignungsleihe beteiligten Unternehmen insgesamt zur Verfügung stehenden Kapazitäten an. Die Beurteilung erfolgt somit auf Basis der gemeinschaftlich addierten Werte.
1. Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (EK-04-A)
Gefordert wird das Vorliegen bzw. der mögliche Abschluss einer Berufs- oder Betriebshaft-pflichtversicherung mit folgenden Versicherungssummen:
• für Personen- und Sachschäden mindestens 3 Mio. EUR (zweifach maximiert) sowie
• für Vermögensschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR (zweifach maximiert)
Der Bieter muss unter Verwendung der Anlage 5 Abschnitt "Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung" erklären, dass
• er über eine entsprechende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit den vorgenannten Mindestversicherungssummen verfügt;
zum Nachweis hat der Bieter in diesem Fall eine entsprechende Bescheinigung der Versicherung oder Kopie der Versicherungspolice einzureichen;
oder
• eine entsprechende Versicherbarkeit des Unternehmens besteht und der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sein Angebot eine entsprechende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit den vorgenannten Mindestversicherungssummen abschließen kann;
zum Nachweis hat der Bieter in diesem Fall eine entsprechende Bestätigung der Versicherung oder Bescheinigung eines Versicherungsmaklers einzureichen.
Hinweise:
Es wird auf die korrespondierende vertragliche Verpflichtung des künftigen Auftragnehmers zum Abschluss und Nachweis bzw. Aufrechterhalten einer entsprechenden Versicherung im Vertrag (Anlage 1) hingewiesen.
Im Falle einer BG bzw. Eignungsleihe hat jedes Mitglied der BG bzw. jeder Beteiligte an der Eignungsleihe das Vorliegen der genannten Mindestdeckung zu erklären und nachzuweisen. Es wird insoweit nicht auf die gemeinschaftlich addierten Werte abgestellt. Kann ein Unternehmen den Nachweis nicht führen, führt dies zum Ausschluss des Angebots. Im Falle eines "bloßen" Subunternehmereinsatzes behält sich der AG vor, vor Zuschlagsertei-lung von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, ebenfalls den Nachweis eines entsprechenden Versicherungsschutzes für den jeweiligen Unterauftragnehmer zu fordern.
2. Umsatzdarstellung (EK-05-A - EK-06-A)
Zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter eine Erklärung über
• den Gesamtjahresumsatz des Unternehmens (EK-05-A)
sowie
• den spezifischen Jahresumsatz des Unternehmens im Bereich Lieferung von Citrix-Lizenzen (EK-06-A)
jeweils bezogen auf die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2018 - 2020) abzugeben, sofern die entsprechenden Angaben verfügbar sind. Sofern für das letzte Jahr noch keine abschließenden Zahlen vorliegen, sind ausnahmsweise vorläufige sorgfältige Schätzungen anzugeben und entsprechend zu kennzeichnen
Soweit nichts anderes geregelt ist, kommt es hinsichtlich der Beurteilung der geforderten Eignungsnachweise auf die der BG und den an der Eignungsleihe beteiligten Unternehmen insgesamt zur Verfügung stehenden Kapazitäten an. Die Beur-teilung erfolgt somit auf Basis der gemeinschaftlich addierten Werte.
Qualitätssicherung (EK-07-A):
Der Bieter hat unter Verwendung von Anlage 5 Abschnitt "Qualitätssicherung" zu erklären, welche Maßnahmen zur Qualitätssicherung in ihrem Unternehmen bestehen (EK-07-A). Ausreichend zur Erfüllung des Kriteriums ist auch die Vorlage einer entsprechenden gültigen Zertifizierungsurkunde in Kopie (z.B. DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig).
Der zukünftige Auftragnehmer hat bei der Auftragsausführung Zugang zu vertraulichen und sensiblen personenbezogenen Daten beim Auftraggeber. Als Anlage zum Vertrag wird daher ein vorausgefüllter "Vertrag zur Auftragsverarbeitung" mit technischen und organisatorischen Maßnahmen mit dieser Vergabeunterlage veröffentlicht, welche im Falle einer beabsichtigten Zuschlagserteilung mit dem potentiellen Auftragnehmer verpflichtend finalisiert und unterzeichnet wird.
Der Auftraggeber verweist in diesem Zusammenhang außerdem auf die Informationen zur Datenverarbeitung gemäß Art. 13 DSGVO, die auf der Homepage MPG eingesehen werden können unter:
https://www.mpg.de/12083493/informationen-zur-datenverarbeitung
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten
Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).