Beitritt zum Konzerrahmenvertrag des BMI und Microsoft Referenznummer der Bekanntmachung: BR-2021-0028
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80335
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.br.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beitritt zum Konzerrahmenvertrag des BMI und Microsoft
Der Bayerische Rundfunk schreibt den Beitritt zum Konzernrahmenvertrag des Bundesministerium des Inneren und Microsoft zum Abschluss eines Server-Cloud-Enrollment- und Select Plus Vertrages nach den Bedingungen des Konzernvertrages des Bundesministeriums des Inneren und der Firma Microsoft aus.
Bayerischer Rundfunk A.d.ö.R. Rundfunkplatz 1 80335 München, BRmedia GmbH Hopfenstraße 4 80335 München, ARD.ZDF medienakademie, Trainingszentrum Nürnberg Wallensteinstraße 121 90431 Nürnberg
Ausgeschrieben wird mit dem Betritt zum Konzernrahmenvertrag des BMI "Software" für Server-Produkte und Plattform-Produkte eines bestehenden "On Premise Enterprise Agreements" zum Abschluss eines Server-Cloud-Enrollment- und Select Plus Vertrages. Die der Ausschreibung zugrunde liegende Rahmenvereinbarung soll mit einer Grundlaufzeit von 36 Monaten, beginnend ab dem 01. Januar 2022 mit einer Verlängerungsoption um weitere 12 Monate abgeschlossen werden.
Die Höchstabnahmemenge liegt für den Select Plus-Vertrag bei 2.820 Stück und für den Server & Cloud Enrollment-Vertrag bei 4.436 Stück.
Der Arbeitgeber hat die Option, die zusätzlichen Lizenzen im 1., 2. und 3. Vertragsjahr im True-Up-Verfahren nachzukaufen. Es besteht jedoch keine Abnahmeverpflichtung für die im Preisblatt angenommenen Nachkaufmengen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Keine Auftragsvergabe (Aufhebung)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y54YY5N
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag vor der in Kapitel 3.5.5 genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller
- den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, stellt.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. §134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.