Lieferung, Aufstellung, Inbetriebnahme (inkl. Einweisung) sowie Wartung von mobilen Luftreinigungsgeräten für fünf Dachauer Grund- und Mittelschulen (127 Räume) Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/037
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Lieferauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 186-481713)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dachau
NUTS-Code: DE217 Dachau
Postleitzahl: 85221
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dachau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung, Aufstellung, Inbetriebnahme (inkl. Einweisung) sowie Wartung von mobilen Luftreinigungsgeräten für fünf Dachauer Grund- und Mittelschulen (127 Räume)
Die Große Kreisstadt Dachau beschafft für fünf in ihrer Sachaufwandsträgerschaft befindliche Grund- und Mittelschulen mobile
Luftreinigungsgeräte nach der Richtlinie zur Förderung von Investitionskosten für technische Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften in
Schulen – Neuauflage 2021 (FILS-R-N). Der Betrieb der Geräte ist im Dauereinsatz und für mindestens drei Jahre nach Inbetriebnahme
(Zweckbindungsfrist nach FILS-R-N) geplant. Die auszuschreibenden Geräte müssen daher mindestens die technischen Anforderungen der
FILS-R-N (abrufbar unter
https://www.gesetze-bayern.de/(X(1)S(sw2ua3jgdry5gs0savfwyzy2))/Content/Document/BayVV_2230_7_K_12246)entsprechen.
Die Geräte sind an vier Grundschulen und eine Mittelschule im Stadtgebiet Dachau zu liefern, dort in die betroffenen Klassen- Fach- ,und
sonstigen Räume (z.B. Lehrerzimmer) zu verbringen, aufzustellen, betriebsfertig anzuschließen und auf die erforderliche Leistungsstufe
einzustellen.
Bestandteil der Leistung ist außerdem die fachgerechte Entsorgung der Verpackung sowie die fachgerechte Wartung nach Herstellerangaben und
sofern erforderlich auch der regelmäßige Filtertausch durch fachkundiges Personal inkl. fachgerechter Entsorgung der getauschten Filter.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Lieferung, Aufstellung, Inbetriebnahme (inkl. Einweisung) sowie Wartung von mobilen Luftreinigungsgeräten für fünf Dachauer Grund- und Mittelschulen (127 Räume)
Lieferung, Aufstellung, Inbetriebnahme (inkl. Einweisung) sowie Wartung von mobilen Luftreinigungsgeräten für fünf Dachauer Grund- und Mittelschulen (137 Räume)
Lieferung, Aufstellung und Inbetriebnahme von mobilen Luftreinigern für fünf Dachauer Grund- und Mittelschulen (127 Räume), Einweisung von Vertretern des Auftraggebers sowie regelmäßige fachgerechte Wartung.
Der Betrieb der Geräte ist an 192 Schultagen für mindestens sechs Zeitstunden täglich im Dauereinsatz und für mindestens drei Jahre nach Inbetriebnahme geplant. Die auszuschreibenden Geräte müssen die technischen Anforderungen der FILS-R-N (abrufbar unter https://www.gesetze-bayern.de/(X(1)S(sw2ua3jgdry5gs0savfwyzy2))/Content/Document/BayVV_2230_7_K_12246) erfüllen.
1. Allgemeine Anforderungen:
- Die Geräte müssen mit Filtertechnologie, UV-C-Technologie, Ionisations- und Plasmatechnologie oder Kombinationen aus diesen Technologien arbeiten. Zu gewährleisten sind folgende technische Standards:
- Der Luftdurchsatz muss in Abhängigkeit von der Raumgröße und der Anzahl der Personen im Raum einstellbar sein.
- Die Geräte sollen einen fünf- bis sechsfachen Luftdurchsatz des Raumvolumens pro Stunde gewährleisten.
- Die Ansaug- und die Ausblasrichtung der durch das Luftreinigungsgerät hindurch geleiteten Luft muss so ausgerichtet sein, dass das Gerät einen wesentlichen Anteil der Mischluft im Raum ansaugt und als gereinigte Luft wieder in den Raum abgeben kann.
- Der Schalldruckpegel muss im Normalbetrieb mit den Anforderungen an einen geordneten Unterrichtsbetrieb vereinbar sein.
- Die betriebenen Geräte sind – in Abhängigkeit von den Anforderungen der verwendeten Technologie – regelmäßig und fachkundig zu warten.
2. Zusätzliche Anforderungen an Geräte mit Filtertechnologie
- Die verwendeten Filter müssen dem Stand der Technik entsprechen, d. h. es muss sich um HEPA-Filter der Klasse H 13 (Abscheidegrad von 99,95 Prozent) oder der Klasse H 14 (Abscheidegrad von 99,995 Prozent) nach der DIN EN 1822 handeln. Sollen Filter anderer Klassifizierung zum Einsatz kommen, ist ein überprüfbarer Nachweis der Hersteller über die mindestens gleiche Effektivität wie HEPA-Filter der Klasse H 13 erforderlich.
- Die Filter müssen entweder regelmäßig ausgetauscht werden oder werden automatisch selbst gereinigt.
- Ein Filterwechsel muss durch fachkundiges, geschultes Personal nach Herstellerangaben durchgeführt werden.
3. Zusätzliche Anforderungen an Geräte mit UV-C-Technologie
- Die Bestrahlung muss abgeschirmt und innenliegend erfolgen.
- Es sind von den Herstellern überprüfbare Nachweise zur Wirksamkeit vorzulegen; dies gilt insbesondere für die notwendige Bestrahlungsintensität und die Verweildauer der virenbeladenen Aerosole innerhalb der bestrahlten Zone.
- Der Hersteller muss die Wirksamkeit (Gewährleistung einer Mindestdosis bei Einmalpassage von 70 J/m2, idealerweise mindestens 100 J/m2) und Gerätesicherheit (u. a. darf keine messbare UV-Strahlung in zugänglichen Bereichen nach außen dringen und es dürfen keine Nebenprodukte in solchen Mengen entstehen, dass sie für die Gesundheit bedenklich oder schädlich sind), möglichst auch beim Einsatz unter Realraumbedingungen wie in Klassenräumen, eindeutig und nachprüfbar belegen können.
4. Zusätzliche Anforderungen an Geräte mit Ionisations- und Plasmatechnologie
- Es muss sichergestellt sein, dass kein Ozon als unerwünschtes Nebenprodukt auch in den Innenraum gelangen kann.
- Der Hersteller muss die Wirksamkeit (vgl. Nr. 3) anhand entsprechender Nachweise eindeutig und nachprüfbar belegen können.
- Vom Hersteller ist ein Nachweis zu erbringen, dass keine gesundheitsschädigenden Emissionen erzeugt werden.
Benötigt werden Geräte für Räume von ca. 12 m² Grundfläche bis zu ca. 135 m² Grundfläche, die größte Anzahl der Räume liegt zwischen ca. 50 m² und ca. 80 m². Die Raumhöhen variieren von ca. 2,5 m bis zu ca. 3,5 m - Details zu den Raumgrößen siehe Leistungsbeschreibung.
Gewünscht ist die wandnahe Aufstellung je eines Geräts pro betroffenem Raum, wobei das Gerät eine Betriebsstufe aufweisen muss, die den jeweils 5-6 fachen Luftdurchsatz pro Stunde gewährleistet.
Um den Anforderungen an einen geordneten Unterrichtsbetrieb Rechnung zu tragen, wird Wert auf möglichst leise Geräte gelegt, die im Dauerbetrieb bei der geforderten Luftdurchsatzmenge des 5-6 fachen Raumvolumens nicht lauter als 35 dB(A) sein sollten.
Die Geräte sind an fünf Dachauer Schulen (genaue Anschriften - siehe Vergabeunterlagen) zu liefern, in die betroffenen Räume - je nach Schule UG bis 3. OG) zu verbringen, dort anzuschließen und auf die erforderliche Leistungsstufe einzustellen. In den Schulgebäuden steht - bis auf eine Ausnahme - kein Aufzug zur Verfügung. Anfallender Verpackungsmüll ist vom Auftragnehmer fachgerecht zu entsorgen. Darüberhinaus hat pro Schule eine Einweisung in die Bedienung zu erfolgen.
Außerdem ist die regelmäßige fachgerechte Wartung der Geräte nach Herstellerangaben inklusive des ggf. erforderlichen regelmäßigen Filtertauschs für mindestens drei Jahre ab Inbetriebnahme Bestandteil dieser Ausschreibung.
Lieferung, Aufstellung und Inbetriebnahme von mobilen Luftreinigern für fünf Dachauer Grund- und Mittelschulen (137 Räume), Einweisung von Vertretern des Auftraggebers sowie regelmäßige fachgerechte Wartung.
Der Betrieb der Geräte ist an 192 Schultagen für mindestens sechs Zeitstunden täglich im Dauereinsatz und für mindestens drei Jahre nach Inbetriebnahme geplant. Die auszuschreibenden Geräte müssen die technischen Anforderungen der FILS-R-N (abrufbar unter https://www.gesetze-bayern.de/(X(1)S(sw2ua3jgdry5gs0savfwyzy2))/Content/Document/BayVV_2230_7_K_12246) erfüllen.
1. Allgemeine Anforderungen:
- Die Geräte müssen mit Filtertechnologie, UV-C-Technologie, Ionisations- und Plasmatechnologie oder Kombinationen aus diesen Technologien arbeiten. Zu gewährleisten sind folgende technische Standards:
- Der Luftdurchsatz muss in Abhängigkeit von der Raumgröße und der Anzahl der Personen im Raum einstellbar sein.
- Die Geräte sollen einen fünf- bis sechsfachen Luftdurchsatz des Raumvolumens pro Stunde gewährleisten.
- Die Ansaug- und die Ausblasrichtung der durch das Luftreinigungsgerät hindurch geleiteten Luft muss so ausgerichtet sein, dass das Gerät einen wesentlichen Anteil der Mischluft im Raum ansaugt und als gereinigte Luft wieder in den Raum abgeben kann.
- Der Schalldruckpegel muss im Normalbetrieb mit den Anforderungen an einen geordneten Unterrichtsbetrieb vereinbar sein.
- Die betriebenen Geräte sind – in Abhängigkeit von den Anforderungen der verwendeten Technologie – regelmäßig und fachkundig zu warten.
2. Zusätzliche Anforderungen an Geräte mit Filtertechnologie
- Die verwendeten Filter müssen dem Stand der Technik entsprechen, d. h. es muss sich um HEPA-Filter der Klasse H 13 (Abscheidegrad von 99,95 Prozent) oder der Klasse H 14 (Abscheidegrad von 99,995 Prozent) nach der DIN EN 1822 handeln. Sollen Filter anderer Klassifizierung zum Einsatz kommen, ist ein überprüfbarer Nachweis der Hersteller über die mindestens gleiche Effektivität wie HEPA-Filter der Klasse H 13 erforderlich.
- Die Filter müssen entweder regelmäßig ausgetauscht werden oder werden automatisch selbst gereinigt.
- Ein Filterwechsel muss durch fachkundiges, geschultes Personal nach Herstellerangaben durchgeführt werden.
3. Zusätzliche Anforderungen an Geräte mit UV-C-Technologie
- Die Bestrahlung muss abgeschirmt und innenliegend erfolgen.
- Es sind von den Herstellern überprüfbare Nachweise zur Wirksamkeit vorzulegen; dies gilt insbesondere für die notwendige Bestrahlungsintensität und die Verweildauer der virenbeladenen Aerosole innerhalb der bestrahlten Zone.
- Der Hersteller muss die Wirksamkeit (Gewährleistung einer Mindestdosis bei Einmalpassage von 70 J/m2, idealerweise mindestens 100 J/m2) und Gerätesicherheit (u. a. darf keine messbare UV-Strahlung in zugänglichen Bereichen nach außen dringen und es dürfen keine Nebenprodukte in solchen Mengen entstehen, dass sie für die Gesundheit bedenklich oder schädlich sind), möglichst auch beim Einsatz unter Realraumbedingungen wie in Klassenräumen, eindeutig und nachprüfbar belegen können.
4. Zusätzliche Anforderungen an Geräte mit Ionisations- und Plasmatechnologie
- Es muss sichergestellt sein, dass kein Ozon als unerwünschtes Nebenprodukt auch in den Innenraum gelangen kann.
- Der Hersteller muss die Wirksamkeit (vgl. Nr. 3) anhand entsprechender Nachweise eindeutig und nachprüfbar belegen können.
- Vom Hersteller ist ein Nachweis zu erbringen, dass keine gesundheitsschädigenden Emissionen erzeugt werden.
Benötigt werden Geräte für Räume von ca. 12 m² Grundfläche bis zu ca. 135 m² Grundfläche, die größte Anzahl der Räume liegt zwischen ca. 50 m² und ca. 80 m². Die Raumhöhen variieren von ca. 2,5 m bis zu ca. 3,5 m - Details zu den Raumgrößen siehe Leistungsbeschreibung.
Gewünscht ist die wandnahe Aufstellung je eines Geräts pro betroffenem Raum, wobei das Gerät eine Betriebsstufe aufweisen muss, die den jeweils 5-6 fachen Luftdurchsatz pro Stunde gewährleistet.
Um den Anforderungen an einen geordneten Unterrichtsbetrieb Rechnung zu tragen, wird Wert auf möglichst leise Geräte gelegt, die im Dauerbetrieb bei der geforderten Luftdurchsatzmenge des 5-6 fachen Raumvolumens nicht lauter als 35 dB(A) sein sollten.
Mit Blick auf die Förderfähigkeit dürfen die Geräte beim 5-6 fachen Luftdurchsatz pro Stunde den vorgegebenen maximalen Schalldruckpegel von 40 dB(A) nicht überschreiten (=Mindestanforderung).
Die Geräte sind an fünf Dachauer Schulen (genaue Anschriften - siehe Vergabeunterlagen) zu liefern, in die betroffenen Räume - je nach Schule UG bis 3. OG) zu verbringen, dort anzuschließen und auf die erforderliche Leistungsstufe einzustellen. In den Schulgebäuden steht - bis auf eine Ausnahme - kein Aufzug zur Verfügung. Anfallender Verpackungsmüll ist vom Auftragnehmer fachgerecht zu entsorgen. Darüberhinaus hat pro Schule eine Einweisung in die Bedienung zu erfolgen.
Außerdem ist die regelmäßige fachgerechte Wartung der Geräte nach Herstellerangaben inklusive des ggf. erforderlichen regelmäßigen Filtertauschs für mindestens drei Jahre ab Inbetriebnahme Bestandteil dieser Ausschreibung.