Sanierung der Karoli Eissporthalle mit Funktionsgebäude in Waldkirchen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Waldkirchen
NUTS-Code: DE225 Freyung-Grafenau
Postleitzahl: 94065
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://waldkirchen.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung der Karoli Eissporthalle mit Funktionsgebäude in Waldkirchen
Der Auftrag umfasst die Objektplanungsleistungen des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume nach § 33 ff HOAI in Verbindung mit Anlage 10 HOAI, Leistungsphasen 3-9 für die Sanierung der Karoli Eissporthalle mit Funktionsgebäude in Waldkirchen.
94065 Waldkirchen
Die im Eigentum der Stadt Waldkirchen befindliche Eissporthalle am Karoli ist an den Eigenbetrieb Stadtwerke Waldkirchen angegliedert und wird von diesen betrieben.
Um den langfristigen Erhalt und weiteren Betrieb der Eissporthalle aufrecht erhalten zu können, sind altersbedingte Mängel- und Verschleißerscheinungen zwingend zu beheben. Insbesondere handelt es sich hierbei um gravierende Defizite der technischen Ausrüstung (Sanitär, Heizung etc.) sowie auch der Einrichtungs- und Kabinenbereiche. In Bezug auf Energieeffizienz, weist die nicht mit dem Stand der Technik entsprechende Gebäudehülle hohes Potential auf.
1976 wurde eine Kunsteisbahn mit 30 x 60 m errichtet. Diese wurde 1981 überdacht und zusätzlich Umkleide, Sanitär- und Versorgungseinrichtungen geschaffen. Die Karoli Eissporthalle ist das einzige Eisstadion im Landkreis Freyung-Grafenau, das die Normgrößen für Eiskunstlauf, Eishockey sowie für überregionale Eisstockwettbewerbe aufweist. Die Eissporthalle zählt jährlich ca. 14.000 Besucher in der Wintersaison, dazu kommen noch mehrere 10.000 Nutzer und Zuschauer bei Eisstockturnieren und Eishockeyspielen.
Im Wesentlichen sind 4 Teilbereiche von den Modernisierungsmaßnahmen betroffen:
1. Eissporthalle
2. vorgelagerte Sanitärumkleide und Betriebseinheiten
3. Freianlagen, insbesondere Zugänglichkeiten sowie Verbesserung Betriebshof
4. Herstellen der Barrierefreiheit für Besucher und Nutzer
Die Kältetechnik der Eishalle ist von den Sanierungsmaßnahmen nicht betroffen.
Für das Bauvorhaben sind vom Bauherrn Fördermittel beim Bund im Zuge des Förderprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen im Bereich Sport, Jugend und Kultur“ beantragt. Eine grundsätzliche Förderzusage des Bundes gibt es bereits, einen konkreten Förderbescheid noch nicht. Bei der Planung und Umsetzung der Maßnahme sind alle Forderungen der Förderbehörde und den Vorschriften eines öffentlich geförderten Bauvorhabens zu beachten.
Insbesondere sollen bei der Sanierung der Eishalle die Belange von Menschen mit Behinderungen oder mit Mobilitätseinschränkungen und die Anforderungen an die Barrierefreiheit berücksichtigt werden. Nähere Erläuterungen zum Bestand und den vorgesehenen Maßnahmen sind den beiliegenden Unterlagen zu entnehmen.
Die fristgerechte Vorlage (Abgabe mit Teilnahmeantrag) der geforderten Nachweise, Erklärungen und der vollständig ausgefüllte Bewerbungsbogen (rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle, technische, berufliche Leistungsfähigkeit, Teilnahmebedingungen) in Textform.
Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
Gesamtumsatz des Bewerbers für mit der hier ausgelobten Leistung vergleichbare Leistungen im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, maximal 2 Punkte. Technische Leistungsfähigkeit Bürokapazität, Personalstärke, durchschnittliche Anzahl der festangestellten Beschäftigten in den letzten 3 Jahren mit Bezug auf die für die Leistung relevante Abteilung, maximal 4 Punkte.
Referenzen
Referenzen für Aufträge nach HOAI § 33 ff in Verbindung mit Anlage 10 bei denen die Leistungsphase 8 im Zeitraum von 01/2015 bis zum Tag der Absendung der Bekanntmachung abgeschlossen wurde. Es können maximal 5 Referenzen eingereicht werden, es müssen jedoch mindestens 2 wertbare Referenzen abgegeben werden, um im weiteren Verfahren Berücksichtigung zu finden. In die Bewertung werden jedoch nur die drei Referenzen mit der höchsten Punktzahl einbezogen (siehe Formblatt Eignungskriterien Teilnahmewettbewerb). Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzauskünfte einzuholen. Beim Kriterium Referenzen können maximal 17 Punkte erreicht werden.
Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punktzahl für die Auswahl maßgebend. Die Bewertung erfolgt nach folgender Aufstellung: maximale Punktzahl/Gewichtung/erreichte Punktzahl. Sofern mehrere Bewerber die Kriterien in gleichem Maße erfüllen, entscheidet gemäß § 75 (6) VgV das Los.
Stufe 1 - LPH 3-4
Stufe 2 - LPH 5-7
Stufe 3 - LPH 8-9
Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst für die Stufe 1. Es ist beabsichtigt, weitere Stufen zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der Stufen 2-3 besteht jedoch nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für den Teilnahmeantrag ist ein Bewerbungsbogen zu verwenden, der unter https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=229193 heruntergeladen werden kann. Zur Angabe der Nachweise ist der Bewerbungsbogen vollständig ausgefüllt in Textform mit Angabe des Namens der natürlichen Person einzureichen.
Geforderte Nachweise sind:
Soweit der Bewerber eintragungspflichtig ist: Auszug aus dem entsprechenden Register (z. B. Handelsregister) nicht älter als 12 Monate bezogen auf das Datum der Absendung der Bekanntmachung oder dem vergleichbaren Register des Heimatlandes des Bewerbers (ggf. in Kopie). Erklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe gegen ihn vorliegen gemäß §§ 123 und 124 GWB. Die vollständigen, abschließenden Anforderungen bzw. Bedingungen ergeben sich ausschließlich aus den Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb.
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers für mit der hier ausgelobten Leistung vergleichbare Leistungen in Euro/netto im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre max. 2 Punkte bei >/= [Betrag gelöscht] EUR netto. Bei Arbeitsgemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der ARGE einzeln anzugeben. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung durch Vorlage eines Versicherungsscheins nicht älter als 6 Monate bezogen auf den Tag der Absendung der Bekanntmachung oder eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens über die geforderte Deckung für das ausgelobte Projekt im Auftragsfall. Bei Arbeitsgemeinschaften muss eine Versicherung für alle ARGE-Mitglieder gemeinsam nachgewiesen werden. Die Bestätigung muss also gerade auf die Bietergemeinschaft lauten. Alternativ kann jedes ARGE-Mitglied alleine eine Versicherung in der geforderten Höhe nachweisen, jedoch muss jeder Versicherungsbestätigung entnommen werden können, dass die Tätigkeit der ARGE gesamtschuldnerisch mitversichert ist. Des Weiteren muss ein Nachweis erbracht werden, dass die geforderten Deckungssummen mindestens 2-fach pro Jahr zur Verfügung stehen. Die geforderten Mindestdeckungssummen belaufen sich für Personenschäden auf >/= 3 Mio. EUR, für sonstige Schäden auf >/= 1,5 Mio. EUR. Sollten die Nachweise nicht entsprechend vorgelegt werden, erfolgt ein Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden entsprechende Formblätter mit den Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung gestellt. Durchschnitt der in den letzten 3 Jahren festangestellten Beschäftigten mit Bezug auf die für die Leistung relevante Abteilung max. 4 Punkte bei >/= 5 festangestellten Mitarbeitern.
Referenzen (die Angaben sind im Formblatt B zu machen, das Formblatt B ist hierzu entsprechend zu vervielfältigen und mit 1 bis 5 zu nummerieren), Referenzportfolio, Kontaktdaten des Auftraggebers, Auskunftsstelle, Art des Auftraggebers (informelle Angaben), Abschluss der Leistungsphase 8 zwingend im Zeitraum von 01/2015 bis zum Tag der Absendung der Bekanntmachung, erbrachte Leistungsphasen gemäß HOAI (max. 2 Punkte bei LPH 3-8), Gegenstand des Auftrags bei Sanierung eines Gebäudes max. 2 Punkte, Projektgegenstand nach HOAI § 33 ff in Verbindung mit Anlage 10 für Gebäude mit Planungsanforderungen von mindestens Honorarzone III oder höher (max. 1 Punkt) und für Baumaßnahmen an Sportanlagen (max. 1 Punkt). Auch bei Bewerbung als Arbeitsgemeinschaft können in Summe nur maximal 5 Referenzprojekte (Formblätter B maximal 5x) eingereicht werden. Die drei besten (höchste erreichte Punktzahl) Referenzen werden gewertet.
Zugelassen ist, wer nach den Architekten-/Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt/in oder Ingenieur/in zu tragen, über Vergleichbares verfügt oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt/in oder Ingenieur/in tätig zu werden. Die verantwortlichen Planer müssen über eine angemessene Berufserfahrung verfügen. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe eine/n entsprechende/n Architekt/in oder Ingenieur/in benennen, der die entsprechende Bauvorlageberechtigung hat.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass Antworten auf gestellte Fragen im Zuge des Teilnahmewettbewerbs (Bewerbungsverfahren) auf https://www.staatsanzeiger-eservices.de/ eingestellt werden. Der Bewerber hat sich eigenverantwortlich laufend darüber zu informieren. Fragen zu den Unterlagen dürfen nur über das Onlineportal https://www.staatsanzeiger-eservices.de/ gestellt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise innerhalb einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Ein Anspruch der Bewerber, dass der Auftraggeber von der Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht, besteht nicht. Unklare, widersprüchliche oder fehlende Angaben des Bewerbers in den Bewerbungsunterlagen gehen zulasten des Bewerbers.
Sämtlicher Schriftverkehr an Arbeitsgemeinschaften wird ausschließlich über die in der Vergabeplattform von der Arbeitsgemeinschaft bekannt gegebene E-Mail-Adresse geführt.
Ergänzung IV.1.5) Angaben zur
Verhandlung: Unter Umständen fordert der öffentliche Auftraggeber die Bieter auf, ein finales Angebot (oder auch nur Teile des Angebotes) nach Verhandlung einzureichen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe,
- der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Waldkirchen
Postleitzahl: 94065
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://waldkirchen.de/