314 Trockenbauarbeiten
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wörthsee
NUTS-Code: DE21L Starnberg
Postleitzahl: 82237
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gemeinde-woerthsee.de
Abschnitt II: Gegenstand
314 Trockenbauarbeiten
Auf dem Areal des sog. Kirchenwirts in der Gemeinde Wörthsee befinden sich derzeit mehrere Bestandsgebäude. Das Gebäude des ehemaligen Kirchenwirts soll als ortsprägendes Gebäude erhalten und saniert werden. Die übrigen Bestandsgebäude werden abgerissen und durch 2 Neubauten mit mehreren Wohneinheiten ersetzt. Außerdem entstehen auf dem Areal ein Veranstaltungssaal und kleine Gewerbeeinheiten.
Im Zuge der Baumaßnahme sind Trockenbauarbeiten auszuführen.
Weßlinger Straße 1, 82237 Wörthsee
•ca. 763m2 Montagewand CW-50, d=100mm, F0
•ca. 15m2 Montagewand CW-50, d=100mm, F30
•ca. 72m2 Montagewand 2xCW-50, entkoppelt, Schallschutz, F30
•ca. 97m2 Installationswand 2xCW-50, d=200, F0
•ca. 107m2 Schachtwände
•ca. 15m2 Vorsatzschale CW-75, d=100mm, F0
•ca. 41m2 Montagewand CW-75, d=125mm, F0
•ca. 61m2 Montagewand MW-75, d=125mm, F30
•ca. 162m2 Abseitenwand CD 60/27, d=42mm, F0
•ca. 19m2 Montagewand CW-100, d=150mm, F0
•ca. 98m2 Wandtrockenputz, 1x9,5mm in Dünnbett kleben
•ca. 467m2 Wandbekleidung. GKF 1x15mm, F30 auf Holzmassivwand
•ca. 208m2 Wandbekleidung GKFI, 1x15mm, F30 auf Holzmassivwand
•ca. 441m2 Wandbekleidung GK, auf Holzmassivbau
•ca. 63m2 Wandbekleidung GKBI, 1x15mm, auf Holzmassivwand, imprägniert
•ca. 206m2 GK-Bekleidung Dachschräge, F0
•ca. 241m2 GKFI-Bekleidung Dachschräge, F30
•ca. 319m2 GKF-Bekleidung Dachschräge/Gaube, F30
•ca. 105m2 GK-Decke, freitragend, CW-75, 1x12,5mm, F0
•ca. 167m2 GK-Decke, abgeh., 1x12,5mm, F0
•ca. 400m2 GKF-Decke.,entkoppelt Schallschutz
•ca. 54m2 Akustidecke, abgeh., 1x12,5mm, F0
•ca. 171m GK-Bekleidung Dachschräge an sichtbare Massivholzwand anarbeiten
•ca. 200m GK-Bekleidung Dachschräge an Fensteröffnungen anarbeiten
•ca. 322m Wandbekleidung an Tür-Fensteröffnungen anarbeiten
•ca. 406m Wandbekleidung an Massivholzdecke anarbeiten
•ca. 57m Wandbekleidung an Massivholzelemente anarbeiten
•ca. 148m Anpassung an Dachschräge
•ca. 1021m2 Feuchtraumplatten
•ca. 202m2 Feuerschutzplatten
•ca. 364m Beplankung Leibung Dachfenster
•ca. 99,5m Bekleidung Holzelemente
•ca. 50m Bekleidung Stahlelemente
•ca. 118lfdm Seekieferplatte d=20mm, H=200mm
•ca. 428m Abstellungen unter Anschluss Wand
•ca. 58Stk Türöffnungen in Montagewand
•ca. 54Stk Revisionsöffnungen einschl. Klappe
•ca. 70m GKF-Beplankung Leibung Dachfenster
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=229664
Und siehe Formblatt 216 der Vergabeunterlagen
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Und siehe Formblatt 216 der Vergabeunterlagen
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Und siehe Formblatt 216 der Vergabeunterlagen
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Und siehe Formblatt 216 der Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Gemäß §55 VgV (2) wird die Öffnung der Angebote von mindestens 2 Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.