407 Photovoltaikanlage
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wörthsee
NUTS-Code: DE21L Starnberg
Postleitzahl: 82237
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gemeinde-woerthsee.de
Abschnitt II: Gegenstand
407 Photovoltaikanlage
Auf dem Areal des sog. Kirchenwirts in der Gemeinde Wörthsee befinden sich derzeit mehrere Bestandsgebäude. Das Gebäude des ehemaligen Kirchenwirts soll als ortsprägendes Gebäude erhalten und saniert werden. Die übrigen Bestandsgebäude werden abgerissen und durch 2 Neubauten mit mehreren Wohneinheiten ersetzt. Außerdem entstehen auf dem Areal ein Veranstaltungssaal und kleine Gewerbeeinheiten.
Im Zuge der Baumaßnahme soll eine Photovoltaikanlage errichtet werden.
Weßlinger Straße 1, 82237 Wörthsee
Montage einer Photovoltaik Anlage auf zwei Häuser mit Ziegeldächern und einer Dachneigung von ca. 32 Grad.
Leitungsverlegung in einer hinterlüfteten Fassade in Metallkanal.
Ausrichtung Haus 1 Richtung Süden, Haus 2 in Ost- West Richtung.
- PV Module je 375 Wp 126 Stück
- Wechselrichter 20KVA 1 Stück
- Wechselrichter 15KVA 1 Stück
- Anlagenüberwachung 2 Stück
- 5500mm Modultragprofil 110 Stück
- Blechersatzziegel 310 Stück
- Solarkabel 1x6mm² 600 Meter
- Erdungskabel 1x16mm² 150 Meter
- 200x60mm LF- Metallkanal 50 Meter
- Generator Anschlusskästen 2 Stück
- Netz- und Anlagen Schutz 2 Stück
- Feuerwehr Trennschalter 2 Stück
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=229744
Und siehe Formblatt 216 der Vergabeunterlagen
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Und siehe Formblatt 216 der Vergabeunterlagen
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Und siehe Formblatt 216 der Vergabeunterlagen
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=229744
Und siehe Formblatt 216 der Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Gemäß §55 VgV (2) wird die Öffnung der Angebote von mindestens 2 Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin
nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.