Austausch von aktive Backbone- und RZ-Netz-Infrastruktur am Klinikum Nürnberg Referenznummer der Bekanntmachung: 000034-02
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90419
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Austausch von aktive Backbone- und RZ-Netz-Infrastruktur am Klinikum Nürnberg
Erneuerung von Backbone-Router und RZ-Switche am Klinikum Nürnberg inkl. Support
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Klinikum Nürnberg ist ein Krankenhaus der Maximalversorgung und mit mehr als 2.200 Betten an 2 Standorten, über 100.000 stationären und 170.000 ambulanten Patienten und 7.000 Mitarbeitern eines der größten kommunalen Krankenhäuser in Europa. Aktuell unterhält das Klinikum Nürnberg im Core-Bereich eine LAN-Infrastruktur mit vier redundanten Core-Switchen vom Typ BlackDiamond 8800 des Herstellers Extreme Networks sowie acht Server-Aggregations-Switche der Serie 5900 des Herstellers Hewlett-Packard Enterprise für die Anbindung der beiden Rechenzentren. Die Core-Switche bilden den Routing-Backbone der beiden Standorte Klinikum Nord und Klinikum Süd und dienen gleichzeitig als Aggregationsebene für die nachgelagerten Access-Switches. Als Access-Switches werden derzeit Systeme des Herstellers Hewlett-Packard Enterprise, überwiegend vom Typ 5400zl2, eingesetzt. Sowohl die Core-Switches des Herstellers Extreme Networks als auch die Server-Aggregationsswitches des Herstellers Hewlett-Packard Enterprise sind durch die Hersteller abgekündigt und müssen nun bis 2023 durch aktuelle Komponenten ersetzt werden. Im Rahmen des Projektes soll die LAN Core- und Server-Aggregationsinfrastruktur ausgetauscht werden. Das grundlegende Netzwerk-Design (modulare Core-Chassis sowie teilmodulare Server-Aggregations-Switche) soll beibehalten werden. Die Core- und Server-Aggregationsswitche einschließlich Transceiver sollen 1:1 mit Switchen nach dem aktuellen Stand der Technik ersetzt werden. Bei den neuen Switchen sind Reserven für zukünftige Erweiterungen und Änderungen zu berücksichtigen. Die Access-Switches sind ausdrücklich nicht Teil dieser Ausschreibung. Im Rahmen dieser Ausschreibung sind passende Komponenten, Dienstleistungen und Services anzubieten, welche den künftigen Kernnetzbereich des Klinikums darstellen sollen. Die Demontage und Entsorgung der alten Systeme ist nicht Teil dieser Ausschreibung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zur Eignung und Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Angabe über Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV bzw. § 31 UVgO in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB); Eigenerklärung zu Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung; Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft; Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation; Eigenerklärung zum Jahresumsatz sowie dem Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Geschäftsjahre (es ist kein Mindestjahresumsatz gefordert); Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Personenschäden in Höhe von mindestens 5.000.000,00 € / Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens 3.000.000,00 €) - die Deckungssumme steht dabei jährlich mindestens zweifach zur Verfügung.
Eigenerklärung zu Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung. Bieter müssen mind. zwei Referenzinstallationen in den letzten drei Jahren in vergleichbarer Größenordnung, vorzugsweise aus dem Bereich Gesundheitswesen und/oder UP KRITIS nachweisen können. Sie müssen nachweisen, dass sie über mind. drei für das angebotene System zertifizierte Service-Techniker verfügen, die vor Ort die Konfiguration und Migration unterstützen können. Bieter müssen zertifizierte Partner des Herstellers sein. Auf Anfrage müssen Bieter nachweisen können, dass sie vom Hersteller für die von ihm angebotene Leistung in diesem Vergabeverfahren autorisiert sind und dieser für die angebotenen Produkte die volle Herstellergarantie übernimmt. Es ist ausschließlich fabrikneue Originalware anzubieten, die über einen offiziellen Vertriebskanal des angebotenen Herstellers bezogen wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.