HPE Synergy Rechenzentrum 2021 Referenznummer der Bekanntmachung: 2021000194
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97070
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.uni-wuerzburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
HPE Synergy Rechenzentrum 2021
Im Rahmen des vorliegenden Verfahrens vergibt der Freistaat Bayern (Auftraggeber) – hier vertreten durch die Julius-Maximilians-Universität Würzburg - die Beschaffung der Erweiterung der Synergy Frame Infrastruktur inkl. Installation und Konfiguration für das Rechenzentrum an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg.
Im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens vergibt der Freistaat Bayern (Auftraggeber) – hier vertreten durch die Julius-Maximilians-Universität Würzburg – die Beschaffung der Erweiterung der Synergy Frame Infrastruktur inkl. Installation und Konfiguration für das Rechenzentrum an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg gemäß dem Leistungsverzeichnis des Verfahrens.
Ein Stück HPE Synergy 12000 Frame, bestehend aus folgenden Positionen (angegeben sind jeweils Stückzahl und HPE-Teilenummer):
1 x P06011-B21 (HPE Synergy 12000 Configure-to-order Frame with 10x Fans)
2 x 867796-B21 (HPE Virtual Connect SE 100Gb F32 Module for Synergy)
2 x 817040-B21 (HPE Synergy 40GbE/4x10GbE/4x8Gb FC QSFP+ Transceiver)
4 x 841716-B21 (HPE 40Gb QSFP+ Bidirectional Transceiver)
2 x R3P67A (HPE Synergy 32Gb Fibre Channel Upgrade FIO LTU)
2 x 876852-B21 (HPE Synergy 4-port Frame Link Module)
2 x JD094B (HPE X130 10G SFP+ LC LR Transceiver)
1 x 798096-B21 (HPE 6x 2650W Performance Hot Plug Titanium Plus FIO Power Supply Kit)
1 x 804938-B21 (HPE Synergy Frame Rack Rail Kit)
2 x JL271A (HPE X240 100G QSFP28 to QSFP28 1m Direct Attach Copper Cable)
1 x HU4B2A5 (HPE 5Y Tech Care Basic Service)
1 x HU4B2A5 WJN (HPE Synergy 1200 Frame Supp)
2 x HU4B2A5 Z1R (HPE Synergy VC SE 100Gb F32 Module Supp)
________________________________________________________________________________________________
10 Stück HPE Synergy 480 Gen10 Compute Modules jeweils bestehend aus folgenden Positionen (angegeben sind jeweils Stückzahl und HPE-Teilenummer):
1 x 871940-B21 (HPE Synergy 480 Gen10 Configure-to-order Compute Module)
1 x P07345-L21 (Intel Xeon-Gold 6240 (2.6GHz/18-core/150W) FIO Processor Kit for HPE Synergy 480/660 Gen10)
1 x P07345-B21 (Intel Xeon-Gold 6240 (2.6GHz/18-core/150W) Processor Kit for HPE Synergy 480/660 Gen10)
12 x P28217-B21 (HPE Synergy 64GB (1x64GB) Dual Rank x4 DDR4-2933 CAS-21-21-21 Registered Smart Memory Kit)
12 x P28225-B21 (HPE Synergy 32GB (1x32GB) Dual Rank x4 DDR4-2933 CAS-21-21-21 Registered Smart Memory Kit)
2 x P18422-B21 (HPE 480GB SATA 6G Read Intensive SFF SC Multi Vendor SSD)
1 x 823852-B21 (HPE Smart Array E208i-c SR Gen10 (8 Internal Lanes/No Cache) 12G SAS Modular Controller)
1 x 876449-B21 (HPE Synergy 4820C 10/20/25Gb Converged Network Adapter)
1 x 339778-B21 (HPE RAID 1 Drive 1 FIO Setting)
1 x HU4B2A5 W4A (HPE SY480 Gen10 Support)
________________________________________________________________________________________________
- Dienstleistung:
Derzeitiger Stand:
Zwei HPE Synergy 12000 Frames mit insgesamt 8 Nodes an zwei Standorten auf dem Campus. Sie sind über je zwei Frame Link Module (FLM) pro physischem Enclosure in einer Ringtopologie über Singlemode-Fasern miteinander verbunden (maximale Länge < 1700 m).
Verwaltet werden die beiden Enclosures über ein redundantes Composerpärchen der zweiten Generation, wobei sich je ein Composer in einem Frame befindet. Ebenso ist jedes Frame netzwerkseitig einmal mit dem Managementnetzwerk verbunden.
In jedem Frame befinden sich zwei Virtual Connect Module (VC) mit je 40 Gbit Gesamtbandbreite für Ethernet und Fibre Channel. Jedes VC Paar ist redundant extern über zwei 1 m lange Stacking-Kabel untereinander verbunden.
Die aktuelle Konfiguration repräsentiert zwei logische Enclosures, welche identisch konfiguriert, d. h. aus einer gemeinsamen Enclosure Group abgeleitet sind.
________________________________________________________________________________________________
Aktueller Firmwarestand:
- Composer2: OneView 6.0
- Frame, FLMs, Virtual Connects und Nodes: SSP 2021.05.03
Gegebenenfalls werden bis zum Zeitpunkt der Leistungserbringung vom Auftraggeber weitere Updates eingespielt.
________________________________________________________________________________________________
Geplanter Stand:
Das neue Enclosure ist an einem dritten Standort auf dem Campus über die beiden Frame Link Module mit Singlemode-Fasern in die bestehende Ringtopologie integriert.
Drei logische Enclosures werden unter einer OneView Oberfläche gemeinsam verwaltet, wobei sich eines nur durch die höheren Bandbreiten (100 Gb statt 40 Gb Virtual Connect Module) von den beiden anderen unterscheidet.
________________________________________________________________________________________________
Vom Auftragnehmer durchzuführende Arbeiten:
Einbau des neuen Enclosures in ein vorhandenes 19"-Rack.
Anschluss an die Infrastruktur des Rechenzentrums (die notwendigen Kabel werden vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt und vor Beginn der Arbeiten bis zum Installationsort verlegt).
Inbetriebnahme des neuen Enclosures.
Durchführung der notwendigen Konfigurationsarbeiten in OneView (Anlegen eines neues logisches Enclosures, falls erforderlich auch einer neuen logischen Enclosure Group).
Konfiguration der Ports, Uplinks, Netzwerke etc. identisch zur Konfiguration der bereits bestehenden logischen Enclosures.
Einbau der neuen Compute Nodes in das neue und die beiden vorhandenen Enclosures samt Funktionstest.
(Das Umstecken von vorhandenen Nodes in das neue Enclosure wird vom Auftraggeber durchgeführt und ist nicht Bestandteil der Ausschreibung.)
Die Konfigurationsarbeiten müssen vor Ort in Anwesenheit der Administratoren (2-3 Personen) erfolgen. Es sind 2 Stunden für auch ins Detail gehende Fragen zur Administration des Systems einzuplanen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§123 GWB).
2. Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 124 GWB).
3. Erklärung zur Selbstreinigung (§ 125 GWB) – falls zutreffend.
4. Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate)
- Referenz für eine gleichwertige Lieferung der ausgeschriebenen Leistungen
- Erklärung zum Unterauftragnehmer (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m.§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV).
- Verpflichtungserklärung zum Unterauftragnehmer (§ 36 Abs. 1 VgV) – falls zutreffend - Die namentliche Nennung der Subunternehmer, deren Fähigkeiten sich der Bieter im Auftragsfall bedienen wird, hat bereits im Angebot zu erfolgen. Ist die Benennung noch nicht bzw. nur teilweise möglich, ist hierauf entsprechend hinzuweisen. Die namentliche Benennung muss aber spätestens vor Zuschlagserteilung vorliegen, da das Angebot ansonsten nicht berücksichtigt werden kann.
- Erklärung zum Angebot einer Bietergemeinschaft (§ 43 Abs. 2 u. 3 VgV) – falls zutreffend. Bietergemeinschaften haften dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch mit bevollmächtigten Vertreter.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Die Bieter müssen HPE Solution Provider sein und mindestens den Partnerstatus Gold aufweisen können.
- Erklärung des Bieters, den Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialbeiträgen nachzukommen.
- Erklärung, dass die angebotenen Produkte / Leistungen für den EU-Raum bestimmt sind und über eine CE-Kennzeichnung verfügen und den zum Lieferzeitpunkt aktuellen EU-Vorschriften entsprechen.
- Erklärung des Bieters, dass die Gebrauchstauglichkeit der vom Bieter angebotenen Produkte/Leistungen gewährleistet ist. Alle Produkte/Leistungen entsprechen den angegebenen technischen Anforderungen (DIN EN und ISO-Normen) und den europäischen und deutschen technischen Regeln, soweit nichts anderes vereinbart ist.
- Die angebotenen Produkte/Leistungen enthalten im Regelfall keine gesundheitsgefährdenden bzw. umweltschädlichen Stoffe oder Stoffmischungen. Notwendige Ausnahmen sind entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zu kennzeichnen. Ein Produktdatenblatt liegt in diesen Fällen der Sendung bei.
- Produkte/Leistungen mit anerkanntem Umweltsiegel sind deutlich zu kennzeichnen.
- Produkte / Leistungen aus anderen Mitgliedstaaten der EU werden nur dann einschl. der im Herstellerstaat durchgeführten Prüfungen und Überwachungen als gleichwertig behandelt, wenn mit ihnen das geforderte Schutzniveau – Sicherheit, Gesundheit und Gebrauchstauglichkeit – gleichermaßen dauerhaft erreicht wird.
- Erklärung des Bieters, die ILO-Konventionen für internationale Arbeitsstandards, insbesondere die ILO-Kernarbeitsnormen (Nummern 29, 87, 98, 100, 105, 111, 138, 182), einzuhalten. (Link: https://www.ilo.org/dyn/normlex/en/f?p=NORMLEXPUB:12000:0::NO:::)
- Erklärung des Bieters, weder die Technologien von L. Ron Hubbard oder Ähnliches anzuwenden, zu lehren oder in anderer Weise zu verbreiten.
- Erklärung zur Einhaltung des MiLoG.
- Erklärung zur Akteneinsicht gemäß §165 GWB.
Abschnitt IV: Verfahren
Veröffentlichung einer Vorinformation zur Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote am 20.08.2021
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit nicht nach Maßgabe des § 160 Abs. 3 GWB Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb der in § 160 Abs. 3 Nrn. 1 – 3 GWB genannten Fristen gerügt worden sind. Rügen sind an folgende Adresse zu richten:
Julius-Maximilians-Universität Würzburg
Referat 3.3 Einkauf
Sanderring 2
97070 Würzburg
Die Universität Würzburg wird schriftlich mitteilen, ob einer Rüge abgeholfen wird.
Wird einer Rüge nicht abgeholfen, so ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Universität Würzburg, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.
Sofortige Beschwerde (§ 171 GWB)
Gegen Entscheidungen der Vergabekammer ist die sofortige Beschwerde zulässig (§ 171 Abs. 1 GWB). Die sofortige Beschwerde ist auch zulässig, wenn die Vergabekammer über einen Nachprüfungsantrag nicht innerhalb der Frist des § 167 Abs. 1 GWB entschieden hat (§ 167 Abs. 2 GWB). Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen, die mit der Zustellung der Entscheidung, im Fall des § 167 Abs. 2 GWB mit dem Ablauf der Frist beginnt, schriftlich bei dem Beschwerdegericht einzulegen. Die sofortige Beschwerde ist zugleich mit ihrer Einlegung zu begründen. Für die sofortige Beschwerde ist das Oberlandesgericht München – Vergabesenat zuständig, der darüber entscheidet.
Auf die Präklusionsvorschrift des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen