EC12 - Gymnastics Referenznummer der Bekanntmachung: EC 12
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80809
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.olympiapark.de
Abschnitt II: Gegenstand
EC12 - Gymnastics
Der Auftraggeber sucht mit der vorliegenden Ausschreibung einen Dienstleister, der die Turngeräte für die European Championships Munich 2022 stellt.
Während der EC22 wird über den Zeitraum vom 11. - 21. August 2022 die Gerätturn Europameisterschaft stattfinden. Es werden die European Artistic Gymnastics Team Championships der Männer (Men´s Artistic Gymnastics) und Frauen (Women´s Artistic Gymnastics) umgesetzt. Ebenfalls werden neben den Senioren auch die Junioren Wettkämpfe zum gleichen Zeitpunkt, in den gleichen Sportstätten, stattfinden.
Neben den Wettkämpfen in der Wettkampfhalle gibt es ebenfalls das Aufwärmen in der Aufwärmhalle sowie Trainingseinheiten in der Trainingshalle.
Alle 3 Hallen müssen mit dem gleichen Sport Equipment vollausgestattet sein.
Der Leistungsgegenstand für den Auftragnehmer setzt sich aus den folgenden Leistungsbereichen zusammen:
— Bereitstellung der notwendigen Geräte und zugehörigen Bodenverankerungen,
— Bereitstellung des Wettkampfpodiums,
— Service,
— Transport / Nachhaltigkeit.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
EC12 - Gymnastics
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altbach
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei den Wertangaben in Abschnitt II.1.7) und in Abschnitt V.2.4) handelt es sich jeweils um unzutreffende Angaben. Auf die Mitteilung der Vertragswerte
wurde gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV verzichtet.
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Zuschlag ist in dem vorliegenden Vergabeverfahren bereits erteilt worden. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann in einem Nachprüfungsverfahren nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Allerdings kann nach § 135 Abs. 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren die Unwirksamkeit eines Zuschlags festgestellt werden. Insoweit gelten nach § 135 Abs. 2 GWB jedoch bestimmte Fristen. Diese Bestimmung lautet:
„Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.“