Neubeschaffung eines Teleskopladers für den Katastrophenschutz und die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Straubing
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Straubing
NUTS-Code: DE223 Straubing, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 94315
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.straubing.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubeschaffung eines Teleskopladers für den Katastrophenschutz und die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Straubing
Neubeschaffung eines Teleskopladers für den Katastrophenschutz und die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Straubing
94315 Straubing
Neubeschaffung eines Teleskopladers für den Katastrophenschutz und die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Straubing
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
An den Beschaffungsgegenstand sind im Einsatzfall erhöhte Anforderungen an die Sicherheit (für Leib und Leben) der im Umfeld tätigen Einsatzkräfte gestellt. Dies kann insbesondere bei unkalkulierbaren Einsatzbedingungen insbesondere durch direkte Blickbeziehungen erfolgen, die ausschließlich eine wesentlich erhöhte Sitz – und Blickposition ermöglicht. Diese erhöhte Sitzposition kann letztlich nur durch einen Teleskoplader mit hochfahrbarer Kabine erreicht werden. Nach eingehender Markterkundung bietet nur ein Hersteller dieses, für die Beschaffung wesentliche Merkmal an.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Neubeschaffung eines Teleskopladers für den Katastrophenschutz und die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Straubing
Ort: Straubing
NUTS-Code: DE223 Straubing, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Straubing
Postleitzahl: 94315
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]