Klärschlammverwertung Kläranlage Lenggries Referenznummer der Bekanntmachung: 12983-01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lenggries
NUTS-Code: DE216 Bad Tölz-Wolfratshausen
Postleitzahl: 83661
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Klärschlammverwertung Kläranlage Lenggries
Entsorgung von entwässertem Klärschlamm
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Transport von entwässertem Klärschlamm einschl. Vorhaltung von Transportcontainern.
Verwertung des Klärschlamms entsprechend den aktuellen technischen und rechtlichen Vorgaben.
Verlängerung um ein Jahr im beiderseitigem Einverständnis möglich
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung einschließlich einer Umwelthaftpflichtversicherung.
Genehmigung zur Entsorgung von Klärschlamm.
Die Eignung ist durch Eigenerklärungen gem. Formblatt L 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ nachzuweisen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Eigenerklärungen zur Eignung auch für diese
anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 8921760
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.