Betrieb des Anwendungs-Clusters „meGov“ (EVB-IT Servicevertrag) sowie Programmierung von Anwendungen (Rahmenvertrag) Referenznummer der Bekanntmachung: 2021000415
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE2 Bayern
Postleitzahl: 86179
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lfu.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betrieb des Anwendungs-Clusters „meGov“ (EVB-IT Servicevertrag) sowie Programmierung von Anwendungen (Rahmenvertrag)
Das StMUV betreibt einen Anwendungscluster, um zentrale Fachverfahren und Anwendungen des Ministeriums für interne und externe Nutzer bereitzustellen. Dieses beim Rechenzentrum des Freistaats (IT-DLZ) technisch gehostete System wird von einem externen Dienstleister („Auftragnehmer“) administriert, angepasst und überwacht. Zudem entwickelt und wartet dieser Dienstleister Fachverfahren und Anwendungen, die auf dieser Infrastruktur dem Ministerium und externen Nutzern zur Verfügung gestellt werden.
Kurze Beschreibung erfolgte bereits unter II.1.4).
Betrieb, Wartung und Beratung werden über einen EVB-IT Servicevertrag beauftragt. Weiterhin sind Neuprogrammierungen für die Erstellung von Fachanwendungen und Apps sowie deren umfassende Erweiterungen zu leisten. Der Abruf dieser Leistungen erfolgt nach Bedarf auf Grundlage eines Rahmenvertrages.
Die Leistung erfolgt für den Freistaat Bayern als Auftraggeber. Der Freistaat Bayern wird durch das Bayerische Landesamt für Umwelt als zentrale Vergabestelle für das Vergabeverfahren und im Übrigen durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz im Rahmen des Vertragsvollzuges vertreten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert) ggf. Abgabe einer Eigenerklärung, warum bestehende fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht zum Ausschluss führen sollen (Darlegung im Rahmen einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung möglich). Die Vergabestelle des Auftraggebers wird vor Zuschlagserteilung eine aktuelle Auskunft aus dem Gewerbezentralregister einholen. Ein Ausschluss aufgrund der Regelungen der §§ 123 und 124 GWB ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens möglich.
1) Mindestens vier Mitarbeiter im auftragsgegenständlichen Bereich mit ungekündigten Arbeitsverhältnissen (bei Bietergemeinschaften werden die Werte addiert). Als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert.
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2) Referenz des Anbieters zu vergleichbaren Entwicklungsprojekten (Programmierung / Softwareentwicklung). Durch die Benennung von mind. einer Referenz muss der Bieter nachweisen, dass er Entwicklungsleistungen auf dem Gebiet der Programmierung / Softwareentwicklung in Java oder in Python erbracht hat, die vergleichbar mit der hier ausgeschriebenen Aufgabenstellung sind.
Wichtig ist, dass das Thema des Projekts und die Art und Weise der erfolgreichen Umsetzung anschaulich dargestellt werden.
Die Referenzprojekte müssen in den Jahren 2018 bis 2021 durchgeführt worden sein.
Der Nachweis erfolgt in Form einer Eigenerklärung durch Vorlage des ausgefüllten Formblattes „Projekt- und Betriebsreferenzen“.
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3) Referenz des Anbieters zur Betreuung des laufenden Betriebs. Durch die Benennung von mind. einer Referenz muss der Bieter nachweisen, dass er eine Betriebsumgebung im laufenden Betrieb verantwortet hat, die vergleichbar mit der hier ausgeschriebenen Aufgabenstellung ist. Die Referenzprojekte müssen in den Jahren 2018 bis 2021 durchgeführt worden sein.
Der Nachweis erfolgt in Form einer Eigenerklärung durch Vorlage des ausgefüllten Formblattes „Projekt- und Betriebsreferenzen“.
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4) Berufliche Qualifikationen, Kompetenzen und Erfahrungen der für die Leistungserbringung vorgesehenen Bearbeiter.
Der Bieter muss für die folgenden Leistungskategorien (4.1 – 4.3) jeweils 2 geeignete Mitarbeiter benennen, die er dann auch für die Leistungserbringung einsetzt. Dabei können jedoch (sofern die jeweiligen Anforderungen erfüllt werden) auch dieselben Mitarbeiter für verschiedene oder auch alle Leistungskategorien benannt werden.
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4.1) Kategorie A: Projektmanagement und –organisation
a) Die Mitarbeiter müssen einen fachlich einschlägigen Hochschulabschluss mit Informatikanteil (z.B. Wirtschaftsinformatiker, Wirtschaftsingenieur, Informatiker), eine abgeschlossene Berufsausbildung im IT-Bereich (z.B. Fachinformatiker) oder eine zusätzliche qualifizierte Fachausbildung im IT-Projektmanagement (z.B. Prince2-Practitioner) durch Zeugnis nachweisen, da die Steuerung von Projekten und einer IT-Kundenbeziehung solide Fachkenntnisse und den Nachweis erfordert, ein Fachgebiet nachprüfbar zu beherrschen.
b) Die Mitarbeiter der Kategorie A müssen praktische Erfahrungen in der Kontrolle und Steuerung von Softwareprojekten, Verantwortung für das Projektmanagement und Kenntnisse im kaufmännischen Projektcontrolling nachweisen – jeweils vergleichbar mit der hier ausgeschriebenen Aufgabenstellung. Der Nachweis erfolgt in Form einer Eigenerklärung im ausgefüllten Formblatt „ Mitarbeiterprofil A“ mit Angabe von mind. einem Referenzprojekt und jeweiligem Auftraggeber.
Die Referenzprojekte müssen in den Jahren 2018 bis 2021 durchgeführt worden sein.
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4.2) Kategorie B: Laufende Wartung des meGovernment-Systems, Überwachung und Administration sowie Anpassung von Systemkomponenten
a) Die Mitarbeiter müssen einen fachlich einschlägigen Hochschulabschluss (z.B. Informatik, Wirtschaftsinformatik), oder eine abgeschlossene Berufsausbildung im IT-Bereich (z.B. Fachinformatiker) durch Zeugnis nachweisen. Die Administration von IT-Systemen erfordert solide Kenntnisse der Server-, Datenbank- und Anwendungsarchitekturen sowie deren technische Umsetzung. Durch den Nachweis der zugrundeliegenden Ausbildung wird dokumentiert, dass dieses Fachgebiet nachprüfbar beherrscht wird.
b) Die Mitarbeiter der Kategorie B müssen praktische Erfahrung en in der Administration von Anwendungsclustern ( Aufgabenumfang siehe Leistungsbeschreibung) nachweisen – jeweils vergleichbar mit der hier ausgeschriebenen Aufgabenstellung. Der Nachweis erfolgt in Form einer Eigenerklärung im ausgefüllten Formblatt „ Mitarbeiterprofil B“ mit Angabe von mind. einem Referenzprojekt und jeweiligem Auftraggeber.
Die Referenzprojekte müssen in den Jahren 2018 bis 2021 durchgeführt worden sein.
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4.3) Kategorie C: Systemarchitektur, Konzeption und Programmierung
a) Die Mitarbeiter müssen einen fachlich einschlägigen Hochschulabschluss (z.B. Informatik, Wirtschaftsinformatik) durch Zeugnis nachweisen. Die Erarbeitung von IT-Architekturen sowie die Konzeption und Programmierung von IT-Systemen erfordert tiefgehende Kenntnisse einerseits von Server-, Datenbank- und Anwendungsarchitekturen, andererseits die Beherrschung moderner Programmier- und Skriptsprachen. Durch den Nachweis eines entsprechenden Studiums wird dokumentiert, dass dies komplexe Fachgebiet nachprüfbar beherrscht wird.
b) Die Mitarbeiter müssen einen fachlich einschlägigen Hochschulabschluss (z.B. Informatik, Wirtschaftsinformatik) durch Zeugnis nachweisen. Die Erarbeitung von IT-Architekturen sowie die Konzeption und Programmierung von IT-Systemen erfordert tiefgehende Kenntnisse einerseits von Server-, Datenbank- und Anwendungsarchitekturen, andererseits die Beherrschung moderner Programmier- und Skriptsprachen. Durch den Nachweis eines entsprechenden Studiums wird dokumentiert, dass dies komplexe Fachgebiet nachprüfbar beherrscht wird.
- Ausführungsanforderung Erklärung zum Abschluss eines späteren Vertrags zur Auftragsdatenverarbeitung: In den Vergabeunterlagen ist eine Vertragsvorlage zur Auftragsdatenverarbeitung enthalten. Die Abgabe der unterschriebenen Erklärung für das Unternehmen ist nach Zuschlagserteilung und vor Auftragsübernahme verpflichtend. Als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert.
- Ausführungsanforderung Sprachkenntnisse: Die gesamte schriftliche und mündliche Projektkommunikation erfolgt in deutscher Sprache. Als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert.
- Ausführungsanforderung Scientology Schutzerklärung: In den Vergabeunterlagen ist eine Scientology Schutzerklärung enthalten. Die Abgabe der unterschriebenen Erklärung für das Unternehmen (sowie ggf. aller Mitglieder einer Bietergemeinschaft) ist mit Angebotsabgabe verpflichtend.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Leistung erfolgt für den Freistaat Bayern als Auftraggeber. Der Freistaat Bayern wird durch das Bayerische Landesamt für Umwelt als zentrale Vergabestelle für das Vergabeverfahren und im Übrigen durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz im Rahmen des Vertragsvollzuges vertreten.
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Das Verfahren wird vollständig und ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform www.auftraege.bayern.de abgewickelt. Dort können nach kostenloser Registrierung die kompletten Vergabeunterlagen eingesehen und bearbeitet werden. Die elektronische Abgabe des Angebotes ist dort möglich. Unterlagen in konventioneller Form werden nicht abgegeben. Angebote werden ausschließlich elektronisch via Vergabeplattform akzeptiert.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Dienststelle Hof, Referat Z8, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof, Telefax 0 92 81 18 00 45 19, E-Mail: [gelöscht], zu rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden.
Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.