Beratungsvertrag für ein Tarif- und EAV-Konzept eines Landestarifs Bayern und Umsetzungsbegleitung
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE2 Bayern
Postleitzahl: 81379
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://beg.bahnland-bayern.de/de/
Abschnitt II: Gegenstand
Beratungsvertrag für ein Tarif- und EAV-Konzept eines Landestarifs Bayern und Umsetzungsbegleitung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe eines Beratungsvertrages für ein Gesamtkonzept von Produkten, Preisen und Einnahmeaufteilung eines Landestarifs bzw. bayerischen Dachtarifs inklusive Weiterentwicklung der Bayern-Ticket-Produktfamilie (Tarif- und EAV-Konzept) und Umsetzungsbegleitung.
Bei der Tarif- und Einnahmeaufteilungsentwicklung sind die vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB) und dem Auftraggeber bereits definierten Anforderungen an die Tarifbildung und –anwendung sowie an die Einnahmeaufteilung zu berücksichtigen. Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Freistaat Bayern strebt zur Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und zum Abbau von Zugangshemmnissen zum ÖPNV einen durchgängigen elektronischen Vertrieb in ganz Bayern an. Dazu haben das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr und die BEG 2018 eine umfassende Studie in Auftrag gegeben. Auf dieser Grundlage wurde eine bayerische Gesamtstrategie für ein durchgängiges bayernweites E-Ticket entwickelt, die auf zwei zentralen Säulen aufbaut und im Ministerrat vom 27. Oktober 2020 beschlossen wurde:
• Einführung eines einheitlichen Landestarifes für alle überregionalen Relationen des SPNV und/oder des allgemeinen ÖPNV und Verbindungen über Verbund- und Tarif-raumgrenzen hinweg unter Beibehaltung der lokalen Tarifhoheit sowie • Schaffung eines durchgängigen Vertriebs für den Landestarif sowie die Verbund- und Unternehmenstarife, sowohl über Portale des Freistaats mit dem Hintergrundsystem DEFAS Bayern als auch über Portale der Verkehrsunternehmen und –verbünde.
Zum Tarif ist eine schrittweise Entwicklung und Einführung des Landestarifs vorgesehen. Das vorhandene Pauschalangebot Bayern-Ticket ist weiterzuentwickeln und wird dann sukzessive um Relationstickets mit lokaler und regionaler Anschlussmobilität – d.h. ein Ticket für Bus + SPNV + Bus – ergänzt.
Für die Startphase hat die BEG im Auftrag des StMB das Projekt „Landestarif Bayern“ ins Leben gerufen. Damit trägt die BEG die Projektverantwortung und ist für die Umsetzung zuständig. Eine enge Projektbegleitung durch das StMB ist vorgesehen.
Im Rahmen des hier ausgeschriebenen Auftrags soll das Gesamtkonzept von Produkten, Preisen und Einnahmeaufteilung eines Landestarifs bzw. bayerischen Dachtarifs sowie eine optimierte Bayern-Ticket-Produktfamilie (Tarif- und EAV-Konzept) entwickelt und bei deren Umsetzungsphasen unterstützt werden.
Der Vertrag verlängert sich maximal zweimal automatisch um sechs Monate, sofern er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum – ggfs. verlängerten – Vertragsende durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt somit drei Jahre und drei Monate.
Verlängerung der Vertragslaufzeit gemäß Ziffer II.2.7.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber hat mit seinem Angebot einen Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister – sofern eine Registerpflicht besteht – nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bewerber ansässig ist, vorzulegen, der nicht älter als 3 Monate zum Ablauf der Frist für die Einreichung der Angebote ist. Zulässig sind auch Ausdrucke aus dem elektronischen Handelsregister (www.handelsregister.de). Dabei ist der "aktuelle Ausdruck" (AD) mit einem Überblick über alle derzeit gültigen Eintragungen oder der "chronologische Ausdruck" (CD) mit allen Daten ab Umstellung auf elektronische Registerführung zu wählen. Ausländische Bieter haben eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes in amtlich beglaubigter Form vorzulegen.
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines Bieters ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bieter nach Einschätzung des Auftraggebers für die ordnungsgemäße Durchführung der ausgeschriebenen Leistung über ausreichende wirtschaftliche und finanzielle Mittel verfügt.
a) Umsatz:
Bieter haben die folgenden Mindestanforderungen zu erfüllen:
Als Mindestanforderung für den Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr ein Umsatz in Höhe von mindestens 750.000,- € ohne USt. gefordert.
Zum Nachweis der Erfüllung der vorstehenden Anforderung hat der Bieter im Rahmen einer Eigenerklärung seinen Gesamtumsatz im letzten vor der Abgabe des Angebots abgeschlossenen Geschäftsjahr anzugeben und mit dem Angebot vorzulegen. Für die Eigenerklärung ist das Formblatt FB 2 (siehe Vergabeunterlagen) zu verwenden.
b) Versicherung:
Bieter haben zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit über eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 Mio. EUR für den einzelnen Versicherungsfall zu verfügen; dies ist im Rahmen einer Eigenerklärung anzugeben. Sollte zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots noch kein Versicherungsschutz in diesem Umfang bestehen, ist eine schriftliche Zusage eines Versicherers vorzulegen, dass im Fall der Auftragserteilung Versicherungsschutz in dem genannten Umfang gewährt wird.
Der Bieter verfügt über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit, wenn anzunehmen ist, dass er über die spezifischen Kenntnisse verfügt, die erforderlich sind, um die zu beauftragenden Leistungen zu erbringen.
Der Bieter muss über mindestens eine geeignete Referenz über vergleichbare Leistungen im Bereich Konzeption oder Projektsteuerung im deutschen SPNV oder ÖPNV aus den letzten 3 Jahren verfügen. Vergleichbar mit den hier zu beauftragenden Leistungen ist eine Referenz, wenn der Bieter drei der vier nachfolgenden Anforderungen erfüllt:
- Beratung eines Eisenbahnverkehrsunternehmens oder eines SPNV-Aufgabenträgers oder eines Verkehrsverbundes oder einer Landestarifgesellschaft
- Beratung und Steuerung von SPNV- oder ÖPNV-Projekten im Bereich der Tarif- und/oder EAV-Entwicklung mit einer Laufzeit von mindestens 12 Monaten
- Mitwirkung an oder auch Durchführung von umfassenden Tarifkonzeptionen inklusive Modellrechnungen und Erlösprognosen sowie deren Umsetzung mit allen relevanten Akteuren
- Mitwirkung an oder eigenständige Erarbeitung von umfassenden Einnahmeaufteilungsverfahren
Die Referenzen sind im Rahmen einer Eigenerklärung zu beschreiben. Anzugeben sind darin mindestens:
- der jeweilige Auftraggeber
- die Aufgabenstellung im jeweiligen Referenzprojekt
- der zeitliche Umfang des Auftrags
- und die erbrachten Leistungen im jeweiligen Referenzprojekt
Die Vorlage von Referenzschreiben früherer Auftraggeber ist nicht erforderlich.
In der Eigenerklärung können über die geforderte Mindestanzahl an Referenzen hinaus weitere Referenzen angegeben und beschrieben werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Der Auftraggeber stellt die (ggf. fortgeschriebenen) Vergabeunterlagen sowie die Bewerberinformationen über die in Ziffer I.3) angegebene Vergabeplattform im Internet gemäß § 41 Absatz 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Abruf zur Verfügung, ohne dass eine vorherige Registrierung erforderlich ist. Aus der Möglichkeit des registrierungs-freien Unterlagenabrufs resultiert daher die Pflicht zur selbständigen, eigenverantwortlichen Information über etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen oder die Bereitstellung zusätzlicher Informationen. Eine automatische Benachrichtigung über Änderungen erfolgt nur an registrierte Bieter.
2) Im Angebot hat jeder Bieter eine Eigenerklärung darüber abzugeben, ob für den jeweiligen Bieter Ausschlussgründe nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, nach § 98c des Aufenthaltsgesetzes, nach § 19 des Mindestlohngesetzes oder nach den §§ 123 und 124 GWB vorliegen. Sollten bei einem Bieter Ausschlussgründe nach den §§ 123, 124 GWB vor-liegen, ist außerdem zu erklären, ob und wenn ja, welche Maßnahmen zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB der jeweilige Bieter ergriffen hat. Für die Eigenerklärung ist das Formblatt FB 1, das unter der unter Ziffer VI.3) Nr. 2) genannten Internetseite (https://www.subreport.de/E39681847) erhältlich ist, zu verwenden. Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf einen Dritten, ist dieses Formblatt zu den Fragen 2 (und ggf. 4 und 5) auch bezogen auf den Dritten auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
3) Der Bieter hat eine Datenschutz- und Vertraulichkeitserklärung abzugeben, die auch über die Beendigung der Vertragslaufzeit hinaus ihre Gültigkeit behält und deren Verpflichtungen der Bieter auch seinen mit der Erstellung und Vorbereitung des Angebotes sowie Erbringung der Leistungen beschäftigten Mitarbeitern und/oder Subunternehmern auferlegen muss.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
Es wird auf die Voraussetzungen zur Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB hingewiesen. Dieser lautet wie folgt:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“