Reinigung der Frère-Roger-Schule Augsburg Referenznummer der Bekanntmachung: KJF-006-2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86150
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Reinigung der Frère-Roger-Schule Augsburg
Unterhalts- und Glasreinigung
Los 1 Unterhaltsreinigung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Unterhaltsreinigung des Schulstandortes Frère-Roger-Schule Augsburg
Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von neun Monaten vor Vertragsende gekündigt wird. Er endet jedoch spätestens mit Ablauf zum 31. August 2026.
Los 2 Glasreinigung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Glasreinigung des Schulstandortes Frère-Roger-Schule Augsburg
Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von neun Monaten vor Vertragsende gekündigt wird. Er endet jedoch spätestens mit Ablauf zum 31. August 2026.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Elektronisch in Textform
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.