ZV - Zweckverband Itzgrund - Generalsanierung Kläranlage Itzgrund - Ingenieurleistungen verschiedener Leistungsbilder Referenznummer der Bekanntmachung: 1020-0452-2021/000555
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Itzgrund
NUTS-Code: DE247 Coburg, Landkreis
Postleitzahl: 96274
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.coburg.de/Vergabeseite
Abschnitt II: Gegenstand
ZV - Zweckverband Itzgrund - Generalsanierung Kläranlage Itzgrund - Ingenieurleistungen verschiedener Leistungsbilder
Ingenieurleistungen Objektplanung Ingenieurbauwerke und Freianlagen sowie Fachplanung Technische Ausrüstung und Tragwerk
Zweckverband Itzgrund
Rathausstraße 4
96274 Itzgrund
Deutschland
Generalsanierung der Kläranlage Itzgrund nahe Kaltenbrunn Kläranlage und Zulaufpumpwerke Modernisierung der Elektro-, Maschinen- und fernwirktechnische Ausrüstung Zu vergebende Leistungsbilder der HOAI: - Objektplanung Ingenieurbauwerke (LPH 3-9 HOAI), HZ III - Objektplanung Freianlagen (LPH 3-9 HOAI), HZ II - Fachplanung Technische Ausrüstung (LPH 3-9 HOAI), HZ II - Fachplanung Tragwerk (LPH 3-6 HOAI), HZ III Anrechenbare Kosten: - Objektplanung Ingenieurbauwerke: 1.470.000,00 € (netto) - Objektplanung Freianlagen: 80.000,00 € (netto) - Fachplanung Technische Ausrüstung: 1.024.800,00 € (netto) - Fachplanung Tragwerk: 400.000,00 € (netto) Stufenweise Beauftragung: Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit Vertragsschluss mit der Erbringung der Leistungsphasen 3-4 HOAI. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere Leistungen abzurufe Stufe 1: LPH 3-4 HOAI, Stufe 2: LPH 5-7 HOAI, Stufe 3: LPH 8-9 HOAI Der Abwasserzweckverband Itzgrund ist zuständig für die Beseitigung von Abwässern in den Gemeinden Kaltenbrunn, Untermerzbach und Großheirath. Die Abwasserentsorgung erfolgt über die miteinander verbundenen Kanalnetze der drei Kommunen, diese münden in der Kläranlage Itzgrund. Um den aktuellen Zustand der Elektro- und Fernmeldetechnik in der Kläranlage Itzgrund beurteilen zu können, wurde die gesamte elektrische Anlage einer Bestandsaufnahme unterzogen. Daraus wurde ein Gesamtkonzept bzw. ein Maßnahmenkatalog für notwendige Modernisierungsarbeiten erstellt. Dieses liegt den Vergabeunterlagen bei. Die Bestandsaufnahmen der Anlagen wurden im Zeitraum Dezember 2018 bis Mai 2019 durchgeführt. Die in der Studie enthaltenen Bestandsbeschreibungen und Fotos entsprechen dem Zustand der Anlagen zum Zeitpunkt der Besichtigung. Die in dieser Studie vorgeschlagenen Maßnahmen verstehen sich als Empfehlungen für die Durchführung in den nächsten Jahren. Die Realisierung der vorgeschlagenen Modernisierungsmaßnahmen kann aufgrund des Umfangs und des fortlaufenden Betriebs der Kläranlage nur in Teilprojekten durchgeführt werden. Die Empfehlungen generieren sich aus der Zielsetzung heraus, die elektrotechnischen Anlagen der Kläranlage auf einen möglichst einheitlichen, modernen Stand der Technik zu bringen. Bei einigen Anlagenteilen sind grundlegende Modernisierungsmaßnahmen auch notwendig, um die Einhaltung geltender Vorschriften zu gewährleisten. Durch die weitgehende Vereinheitlichung der Anlage können die Kosten für Ersatzteilhaltung und Schulung des Betriebspersonals weiter minimiert werden. Zusätzlich führt insbesondere der Einsatz der modernen Kommunikationstechnik in Verbindung mit der optimalen Einbindung auf das neue Prozessleitsystem dazu, sämtliche Anlagen noch besser von Ferne überwachen und bedienen zu können. Hierdurch können unter anderem die Kosten für Kontrollfahrten auf ein notwendiges Minimum reduziert werden. Detaillierte Erläuterungen, welche Vorteile ein möglichst hoher Vereinheitlichungsgrad (insbesondere der Automatisierungstechnik) sowie der Einsatz modernster Kommunikationstechnik mit sich bringen, folgen in den Darstellungen im nachfolgenden Allgemeinen technischen Teil. Die zeitliche Reihenfolge und der Umfang der Modernisierungsmaßnahmen von zusammenhängenden Teil-Bereichen, ist innerhalb des Zweckverbandes - auch im Hinblick auf die finanziellen Möglichkeiten zu entscheiden.
Stufenweise Beauftragung: Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit Vertragsschluss mit der Erbringung der Leistungsphasen 3-4 HOAI. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere Leistungen abzurufe Stufe 1: LPH 3-4 HOAI, Stufe 2: LPH 5-7 HOAI, Stufe 3: LPH 8-9 HOAI
Die Zentrale Beschaffungsstelle der Stadt Coburg führt das Vergabeverfahren im Auftrag des folgenden Bedarfsträgers:
Zweckverband Itzgrund
Rathausstarße 4
96274 Itzgrund
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
ZV - Zweckverband Itzgrund - Generalsanierung Kläranlage Itzgrund - Ingenieurleistungen verschiedener Leistungsbilder
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neusäß
NUTS-Code: DE276 Augsburg, Landkreis
Postleitzahl: 86356
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
-der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim Betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm