Unterhalts- Grund- und Glasreinigung verschiedene Schulen im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weißenburg
NUTS-Code: DE25C Weißenburg-Gunzenhausen
Postleitzahl: 91781
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landkreis-wug.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhalts- Grund- und Glasreinigung verschiedene Schulen im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen
Unterhalts- und Grundreinigung Simon-Marius-Gymnasium Gunzenhausen Glasreinigung Simon-Marius-Gymnasium Gunzenhausen Glasreinigung Werner-von-Siemens-Gymnasium Weißenburg
Unterhalts- und Grundreinigung Simon-Marius-Gymnasium Gunzenhausen
91710 Gunzenhausen
Unterhalts- und Grundreinigung Simon-Marius-Gymnasium, Simon-Marius-Straße 3, 91710 Gunzenhausen
Glasreinigung Simon-Marius-Gymnasium Gunzenhausen und Werner-von-Siemens-Gymnasium Weißenburg
91710 Gunzenhausen und 91781 Weißenburg
Glasreinigung Simon-Marius-Gymnasium, Simon-Marius-Straße 3, 91710 Gunzenhausen und Glasreinigung Werner-von-Siemens-Gymnasium, An der Hagenau 24, 91781 Weißenburg
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterhalts- und Grundreinigung Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
NUTS-Code: DE251 Ansbach, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Glasreinigung Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
NUTS-Code: DE251 Ansbach, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei den Angaben unter II.1.7 und V.2.4 handelt es sich um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die nicht bekannt gegeben werden. Da das Formular aber einen Eintrag erfordert, wurde [Betrag gelöscht] Euro eingegeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird(§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax der auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. –soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.