Gemeinde Zeitlarn - Neubau Feuerwehrgerätehaus Zeitlarn - Architektenleistungen Objektplanung Gebäude und Innenräume Referenznummer der Bekanntmachung: 176/21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zeitlarn
NUTS-Code: DE238 Regensburg, Landkreis
Postleitzahl: 93197
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.zeitlarn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gemeinde Zeitlarn - Neubau Feuerwehrgerätehaus Zeitlarn - Architektenleistungen Objektplanung Gebäude und Innenräume
Die Gemeinde Zeitlarn plant den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Regendorf.
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Vergeben werden stufenweise die Architektenleistungen des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 1-9 gemäß § 34 Abs. 3 HOAI i.V.m. Anl. 10 Nr. 10.1 sowie die Besondere Leistung der Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist.
93197 Zeitlarn Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Die Gemeinde Zeitlarn plant den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Regendorf.
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Im Rahmen eines Gesprächstermins zum nötigen Raumbedarf des neuen Feuerwehrgerätehauses mit dem zuständigen Kreisbrandrat, dem Fachberater der Regierung der Oberpfalz, den Kommandanten und der Gemeinde Zeitlarn wurde eine Förderung von fünf Stellplätzen zugesagt. Die Errichtung des Feuerwehrgerätehauses und der sonstigen Räumlichkeiten orientiert sich nach DIN 14092-1. Die Grundflächen der Räume sollen nach den Vorgaben des vorgenannten Regelwerks geplant werden. Abweichungen sollen nur aufgrund architektonischer Zwänge erfolgen. Zur Berechnung der Raumflächen sollen die gleichen Grundlagen wie bei der Planung des Feuerwehrgerätehauses Zeitlarn in Ansatz gebracht werden. Von der Errichtung eines zu 100 % CO2-neutralen Gebäudes wird aufgrund der enormen Mehrkosten Abstand genommen. Grundsätzlich sollte das Bauvorhaben allerdings weitestgehend CO2-neutral errichtet werden. Der Verwendung des Baustoffes "Holz" wurde im Rahmen der architektonischen Anforderungen und den Zielen des Klimaschutzes seitens des Gemeinderats zugestimmt. Maßgebend für den Ausbaustandard des Gebäudes und die technischen Anlagen des Gebäudes sind in erster Linie die Bau- und Betriebskosten.
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Die geschätzten Kosten dieser Maßnahmen belaufen sich auf rund 2,8 Millionen EUR brutto (reine Baukosten KG 300 und 400).
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Ein Erläuterungsbericht der Gemeinde Zeitlarn als Beschlussvorlage sowie ein Lageplan sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
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Vergeben werden stufenweise die Architektenleistungen des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 1-9 gemäß § 34 Abs. 3 HOAI i.V.m. Anl. 10 Nr. 10.1 sowie die Besondere Leistung der Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist.
Stufenweise Beauftragung:
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Stufe 1: Leistungsphasen 1, 2, 3 und 4
Stufe 2: Leistungsphasen 5, 6 und 7
Stufe 3: Leistungsphasen 8 und 9
In der oben aufgeführten Vertragslaufzeit ist die Lph. 9 nicht enthalten. Diese ist jedoch vom Auftrag umfasst.
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Weitere projektbezogene Unterlagen werden mit den Vergabeunterlagen dieser Bekanntmachung zur Verfügung gestellt.
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Die Angebotsfrist gem. § 17 Abs. 7 VgV soll von 25 Tage auf 15 Tage verkürzt werden, nachdem der Abschluss der Leistungsphase 4 bis Ende 2021 erfolgen soll.
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Die Fertigstellung des Bauvorhabens soll sodann bis Mitte / Ende 2023 erfolgen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93049
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHYRC3W
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/02857/
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
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1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.