Lieferung von 14 Rillenschienenweichen und 6 Kreuzungen mit Unterschwellung Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90429
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von 14 Rillenschienenweichen und 6 Kreuzungen mit Unterschwellung
Bestandteile des Auftrages sind losübergreifend die Planung, Zeichnungserstellung und Lieferung von 14 Rillenschienenweichen und 6 Kreuzungen, sowie der jeweils zugehörigen Unterschwellung mit Durchsteckverschraubung und sämtlicher elastischer Komponenten. Die Zungenvorrichtungen aller Weichen sind in einer durchgehenden Monoblock-Konstruktion herzustellen. Weiterer wesentlicher Bestandteil ist die Nachplanung der Anlagen, die Spurführungstechnische Untersuchung, insbesondere die Ermittlung hinsichtlich des möglichen Einsatzes von Tiefrillenherzstücken in den beschriebenen Weichen und den Kreuzungen.
Weitere Informationen entnehmen sie bitte aus dem Leistungsverzeichnis Punkt 0.1 Auftragsgegenstand
Los 1 Rathenauplatz
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Los 1 Rathenauplatz beinhaltet die Lieferung eines kompletten Gleisdreiecks bestehend aus 6 Weichen und 3 Kreuzungen.
Los 2 Pirckheimerstraße mit Stadtparkschleife
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Los 2 Pirckheimerstraße mit Stadtparkschleife beinhaltet die Lieferung eines kompletten Gleisdreiecks bestehend aus 6 Weichen und 3 Kreuzungen, sowie zusätzlich 2 Weichen im Bereich der Wendeschleife am Stadtpark.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlusskriterien nach § 123, 124 GWB, — Anerkennung deutsches Recht im Vertragsfall (Muss-Kriterien).
Vorlage einer Wirtschaftsauskunft (z. B. Creditreform, Dunn & Breadstreet, oder vergleichbar), nicht älter als 6 Monate. Gewichtung 40 %.
Vorlage von 3 qualifizierten und mit der Maßnahme vergleichbaren Referenzen mit Ausführung in Deutschland, nicht älter als 5 Jahre. Gewichtung 60 %.
Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % des Bruttoauftragswertes — Mängelansprüchebürgschaft in Höhe von 5 % des Bruttoabrechnungswertes inkl. eventuell erteilter Nachträge.
Die Abwicklung des Verfahrens sowie die Vergabe des Auftrags erfolgt unter Ausschluss des UN Kaufrechtsabkommens. Die gesamte Abwicklung erfolgt in deutscher Sprache. Schriftverkehr und Verhandlungen werden in deutscher Sprache geführt. Die Projektsprache ist deutsch. Sämtliche Unterlagen, Protokolle, Dokumentationen und Korrespondenzen sind in deutscher Sprache zu erstellen bzw. durchzuführen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der Auftraggeber schreibt nach SektVO im Offenen Verfahren aus;
2. Die Angebote mit den Eignungsnachweisen müssen bis zum Schlusstermin für deren Eingang (16.11.2021; 12.00 Uhr) auf eine von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Plattform deutsche eVergabe eingestellt werden.
3. Fragen zum Teilnahmeantrag sind nur über eine von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Plattform möglich. Das Stellen von Fragen ist unabhängig von der Registrierung bei der Vergabestelle möglich, ggf. über die unter C.I. benannte Kontaktstelle. Antworten auf Fragen und Aktualisierungen werden über die Ausschreibungsplattform veröffentlicht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.