Großhandelspartner für dezentrale Energielösungen und Lieferung von Photovoltaikanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: SV-HSÖ-210923-003
Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems – Sektoren
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80992
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Großhandelspartner für dezentrale Energielösungen und Lieferung von Photovoltaikanlagen
Großraum München
Qualifizierungssystem für Großhandelspartner für dezentrale Energielösungen und Lieferung von Photovoltaikanlagen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis Logistik: Lieferung bis 10 Uhr an die Baustelle in Bayern;
Nachweis Lagerhaltung: Lagerhaltung aller in der Leistungsbeschreibung genannten Produkte in einem eigenen Lager (des Großhandelspartners) und Sicherstellung der permanenten Verfügbarkeit dieser Produkte über eine entsprechende Lagerhaltungsstrategie;
über den Großhandelspartner ist der kostenfreie Zugriff auf Planungstools der UK-Hersteller inkl. statischer Nachweisführung gegeben
Durchführen einer technischen Präqualifikation in Form eines Fragebogens.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Einreichung der Teilnahmeanträge erfolgt elektronisch in Textform über das Lieferantenportal der SWM. Für das Vergabeverfahren werden die Vergabeunterlagen unter der in Ziffer I.3) genannten URL zum freien Download zur Verfügung gestellt. Der freie Download dient jedoch nur einer ersten Ansicht der Vergabeunterlagen. Voraussetzung für die elektronische Einreichung der Teilnahmeanträge ist eine Freischaltung der Vergabeunterlagen im Lieferantenportal (URL: s.h. Ziffer I.3)). Diese ist mit Angabe der Referenznummer anzufordern. Erst nach Freischaltung werden teilnehmende Unternehmen während der Teilnahmefrist auch über etwaige Änderungen an den Vergabeunterlagen oder Antworten auf Bewerberfragen aktiv durch den Auftraggeber informiert.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine Erstregistrierung sowie Anforderung der Bewerbungsunterlagen über das System erforderlich. Die Aufteilung der (Teil)-Leistung bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft ist für den Auftragsfall darzustellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltend gemachten Vergabeverstöße, soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, soweit die Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 – 3 GWB).