Catering ANKER-Einrichtung Manching / Ingolstadt und in den Ingolstädter Dependancen Referenznummer der Bekanntmachung: 0270.ZV-12-21-31
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Catering ANKER-Einrichtung Manching / Ingolstadt und in den Ingolstädter Dependancen
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Oberbayern – nachfolgend Auftraggeber bzw. AG genannt – ist zuständig für den Betrieb des ANKERs Oberbayern.
Der AG schreibt die Cateringleistungen in der ANKER-Einrichtung Manching / Ingolstadt und
in den ANKER-Dependancen Ingolstadt im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens in drei Losen aus:
Los 1: Catering in der ANKER-Einrichtung Manching / Ingolstadt, Am Hochfeldweg 20, 85051 Ingolstadt sowie Immelmannstraße 7 und 11, 85077 Ingolstadt
- nachfolgend ANKER-Einrichtung genannt - sowie
Los 2: Catering in der ANKER-Dependance Manchinger Str. 158, 85053 Ingolstadt (P3)
Los 3: Catering in der ANKER-Dependance Neuburger Str. 105, 85057 Ingolstadt
- nachfolgend Dependancen genannt (Los 2 bis 3).
Der AG beauftragt pro Los einen Auftragnehmer – nachfolgend AN genannt – mit dem Catering in Form einer vollwertigen Speisen- und Getränkeversorgung der Asylbewerber an dem im jeweiligen Los definierten Leistungsort. Nach entsprechendem Einzelabruf sind zudem Lunchpakete vom AN an den im jeweiligen Los definierten Leistungsort zu liefern.
Während der Vertragslaufzeit kann es zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang enthaltener Leistungen kommen.
In der in der ANKER-Einrichtung Manching / Ingolstadt und in den Dependancen Ingolstadt wer-den Bewohner für die Dauer von in der Regel bis zu 24 Monaten untergebracht und versorgt.
Bei der ANKER-Einrichtung Manching / Ingolstadt und den Dependancen Ingolstadt handelt es sich um sozial sensible Liegenschaften. Der besonderen Sensibilität des Schutzauftrags, der erhöhten Öffentlichkeitswirkung und den besonderen Rahmenbedingungen im Umgang mit aus-ländischen Flüchtlingen (z. B. Sprachbarrieren, Traumata sowie unterschiedliche Mentalitäten und Kulturen) ist besonders Rechnung zu tragen.
Der AN und die von ihm eingesetzten Mitarbeiter haben respektvoll mit den Asylbewerbern um-zugehen und sich mit den sonstigen objektbezogenen Dienstleistern abzustimmen und zu koordinieren.
Los 1: ANKER-Einrichtung Manching / Ingolstadt, Am Hochfeldweg 20, 85051 Ingolstadt sowie Immelmannstr. 7 und 11, 85077 Manching
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Oberbayern beauftragt den Auftragnehmer mit dem Catering in Form einer vollwertigen Speisen- und Getränkeversorgung der Asylbewerber, die in der ANKER-Einrichtung Manching / Ingolstadt, Hochfeldweg 20, 85051 Ingolstadt (Max-Immelmann-Kaserne) untergebracht sind. Nach entsprechendem Einzelabruf sind zudem Lunchpakete vom AN zu liefern.
Der Vertrag hat eine Laufzeit bis 31.12.2023. Er verlängert sich um jeweils 6 Monate, wenn
er nicht mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf der Laufzeit in Textform gekündigt wird.
Der Vertrag endet ohne dass es einer Kündigung bedarf zum 31.12.2025
Los 2: ANKER-Dependance Manchinger Str. 158, 85053 Ingolstadt
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Oberbayern beauftragt den Auftragnehmer mit dem Catering in Form einer vollwertigen Speisen- und Getränkeversorgung der Asylbewerber, die in der ANKER-Dependance Manchinger Str. 158, 85053 Ingolstadt untergebracht sind. Nach entsprechendem Einzelabruf sind zudem Lunchpakete vom AN zu liefern.
Der Vertrag hat eine Laufzeit bis 31.12.2023. Er verlängert sich um jeweils 6 Monate, wenn
er nicht mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf der Laufzeit in Textform gekündigt wird.
Der Vertrag endet ohne dass es einer Kündigung bedarf zum 31.12.2025
Los 3: ANKER-Dependance Neuburger Str. 105, 85057 Ingolstadt
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Oberbayern beauftragt den Auftragnehmer mit dem Catering in Form einer vollwertigen Speisen- und Getränkeversorgung der Asylbewerber, die in der ANKER-Dependance Neuburgerstr.105, 85057 Ingolstadt untergebracht sind. Nach entsprechendem Einzelabruf sind zudem Lunchpakete vom AN zu liefern.
Der Vertrag hat eine Laufzeit bis 31.12.2023. Er verlängert sich um jeweils 6 Monate, wenn
er nicht mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf der Laufzeit in Textform gekündigt wird.
Der Vertrag endet ohne dass es einer Kündigung bedarf zum 31.12.2025
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung gem. Formblatt L 124 EU Ziffer II, Seite 3 von 12 (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister oder nicht zur Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister verpflichtet, aber auf andere Weise die Erlaubnis zur Berufsausübung.
Auf gesondertes Verlangen der Zentralen Vergabestelle (ZV): Gewerbeanmeldung, BerufsHandelsregisterauszug, Handwerksrolle, Eintragung IHK, oder anderweitige sonstige Nachweise oder jeweils gleichwertig
Mindestjahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages für Los 1 iHv [Betrag gelöscht] Euro, Los 2 iHv [Betrag gelöscht] Euro, Los 3 iHv [Betrag gelöscht] Euro über die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Bei Angebotsabgabe für mehrere Lose sind die entsprechenden Mindestjahresumsätze im Tätigkeitsbereich kumuliert zu betrachten. Sollte ein Bieter den günstigsten Angebotspreis auf alle drei Lose einreichen, aber der Mindestjahresumsatz im Tätigkeitsbereich zum Beispiel nur 4,5 Mio Euro betragen so wird der Zuschlag nur auf die Lose 1-2 erteilt und Los drei erhält der zweitplatzierte Bieter.
Auf gesondertes Verlangen der ZV: Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen.
Eigenerklärung Versicherungsschutz gem. Formblatt L 124 EU Ziffer III Seite 5 von 12 (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
Personenschäden: 5 Mio €, Sachschäden: 3 Mio €, Vermögensschäden: 250.000 €, Abhandenkommen von Schlüsseln, Codekarten und Transpondern: 250.000 €, Obhuts-, Bearbeitungs-/Tätigkeitsschäden: 250.000 €, Umwelthaftpflicht inkl Umwelthaftpflicht-Regress: 2,5 Mio €, im Rahmen einer Berufshaftpflicht-oder Betriebshaftpflichtversicherung.
Die Versicherungshöhe muss jeweils das Zweifache der Summen je Versicherungsjahr betragen, für Umwelthaftpflichtschäden inkl. Umwelthaftpflichtregress das Einfache.
Eine entsprechende vorbehaltlose schriftliche Zusicherung der Versicherungsgesellschaft (, dass eine Versicherung in gefordertem Umfang und Höhe im Auftragsfall abgeschlossen werden kann) oder einenentsprechenden Versicherungsnachweis (sofern eine Versicherung in gefordertem Umfang und Höhe bereitsbesteht), wird auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle eingereicht.
Es müssen mindestens drei Referenzen vorgewiesen werden, welche nicht älter als drei Jahre sein dürfen
(maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung gerechnet bis Ablauf der Angebotsfrist). Die
Referenzen müssen ein Cateringauftrag in Form von Warmspeiseversorgung nachweisen. Bei jeder Referenz
müssen Im Durschnitt pro Mahlzeit für Los 1 am Tag mindestens 300 Personen, für Los 2 am Tag mindestens 250 Personen und für Los 3 am Tag mindestens 200 Personen mit warmen Speisen (Mittagessen oder warmes Abendessen) versorgt worden sein. (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung)
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sollen die Referenzen mittels Liste mit mindestens folgendem
Inhalt eingereicht und nachgewiesen werden: Bezeichnung der Leistung, des Auftragswerts (netto/Jahr),des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes und des Ansprechpartners des damaligen Auftraggebers (inkl.
Telefonnummer).
Es soll angegeben werden, welche Teile des Auftrags der Bieter/die Bietergemeinschaft beabsichtigt an Unterauftragnehmer zu vergeben (L 124 EU Seite 10 von 12).
Eigenerklärung gem. L 124 EU Seite 12 von 12 mit dem Inhalt:
Dem Bewerber/Bieter/Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft ist bekannt, dass die jeweils genannten und auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle geforderten Bestätigungen oder Nachweise innerhalb der dann gesetzten Frist vorgelegt werden müssen.
Der/Das Bewerber/Bieter/Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft bestätigt ausdrücklich, dass es über die vorstehend verlangten wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt.
Ferner, dass er über die vorstehend verlangten personellen und technischen Mittel sowie über ausreichende Erfahrungen verfügt, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können.
Ferner, dass ihm bekannt ist, dass ein Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren erfolgt, wenn in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungsnachweise Täuschungen begangen, Auskünfte zurück gehalten
oder die erforderlichen Nachweise nicht übermittelt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass keine Ausschlussgründe gemäß den §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, die die Zuverlässigkeit in Frage stellen.
Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass er in den letzten zwei Jahren
• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz
keine Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder eine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder eine Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro verhängt wurde.
Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] Euro wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Falls Sie die vorstehenden Erklärungen nur eingeschränkt abgeben können, ist auf einer eigens zu erstellenden gesonderten Anlage darzulegen, welche Ausschlussgründe betroffen sind und welche Maßnahmen zur Selbstreinigung im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 1 und § 123 Abs. 4 Satz 2 GWB ergriffen wurden.
Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
Wurde ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt, wird dieser auf Verlangen eingereicht (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung).
Angabe zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurden.
Falls die Bewerbung/Angebot in die engere Wahl kommt, wird der Wirtschaftsteilnehmer eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der gesetzlichen Sozialversicherung (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist) sowie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) jeweils auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einreichen.
Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
Der Wirtschaftsteilnehmer legt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für ihn zuständigen Versicherungsträgers oder Gleichwertiges auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vor.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag ist zulässig solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei der Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen
sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüberder Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB)