2 Löschgruppenfahrzeuge LF 10
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 09 4 76 152
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigsstadt
NUTS-Code: DE24A Kronach
Postleitzahl: 96337
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ludwigsstadt.de
Nationale Identifikationsnummer: 09 3 74 123
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pleystein
NUTS-Code: DE237 Neustadt a. d. Waldnaab
Postleitzahl: 92714
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.georgenberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
2 Löschgruppenfahrzeuge LF 10
Lieferung von 2 Löschgruppenfahrzeugen LF 10 nach DIN 14530-5 und DIN EN 1846
2 Löschgruppenfahrzeuge LF 10
Im Regelfall das Herstellerwerk des Aufbauherstellers
Lieferung von 2 baugleichen Löschgruppenfahrzeugen LF 10 nach DIN 14530-5 bestehend je aus einem Allradfahrgestell mit Singlebereifung und einem Fahrzeugaufbau
2 Beladungen für 2 LF 10
Im Regelfall das Herstellerwerk des Aufbauherstellers
Lieferung von 2 feuerwehrtechnischen Fahrzeugbeladungen für je ein Löschgruppenfahrzeug LF 10 nach DIN 14530-5
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die in den Ausschreibungsunterlagen aufgeführte „Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit“ und „Bietererklärung zur Zusicherung der Zuverlässigkeit bzw. zur Wiederherstellung der Zuverlässigkeit (Selbstreinigung)“.
Die in den Ausschreibungsunterlagen aufgeführte „Eigenerklärung zur Fachkunde und Leistungsfähigkeit“ sowie auf Verlangen der Vergabestelle entsprechende Nachweise nach § 124 GWB und § 125 GWB (z. B. Referenzliste der in den Jahren 2019 bis 2021 ausgelieferte LF 10, Bankauskünfte, Geschäftsbilanzen, Umsatzzahlen, sonstige Unternehmenskennzahlen, Zertifizierung nach ISO 9001).
Die in den Ausschreibungsunterlagen aufgeführte „Eigenerklärung zur Fachkunde und Leistungsfähigkeit“ sowie auf Verlangen der Vergabestelle entsprechende Nachweise nach § 124 GWB und § 125 GWB (z. B. Referenzliste der in den Jahren 2019 bis 2021 ausgelieferte LF 10, Bankauskünfte, Geschäftsbilanzen, Umsatzzahlen, sonstige Unternehmenskennzahlen, Zertifizierung nach ISO 9001).
Abschnitt IV: Verfahren
Wegen der vergaberechtlich erforderlichen elektronischen Angebotsabgabe findet die Submission ebenfalls elektronisch auf der Vergabeplattform statt.
Die Submission findet nach § 55 VgV nichtöffentlich statt. Bieter sind daher nicht zugelassen!
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Beschaffung erfolgt im Rahmen einer kommunalen Kooperation zwischen der Stadt Ludwigsstadt und der Gemeinde Georgenberg.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.