Neubau Feuerwehrhaus Gilching - TA Anlgr. 1-3+8 - vergebener Auftrag Referenznummer der Bekanntmachung: 2020/07
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gilching
NUTS-Code: DE21L Starnberg
Postleitzahl: 82205
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gilching.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Feuerwehrhaus Gilching - TA Anlgr. 1-3+8 - vergebener Auftrag
Neubau des Feuerwehrhauses Gilching - Ingenieurleistungen Technische Ausrüstung Anlagengruppe 1 bis 3 und 8
Starnberger Weg, 82205 Gilching
Die Gemeinde Gilching beabsichtigt den Neubau eines Feuerwehrhauses inklusive einer Fahrzeughalle mit 15 Stellplätzen in Gilching am Starnberger Weg durchzuführen.
Hauptgebäude 5.043 m² BGF / 26.236 m³ BRI
Kaltlagerhalle 1.480 m² BGF / 9.185 m³ BRI
Carport 550 m² BGF / 1.665 m³ BRI
Gesamt 7.073 m² BGF / 37.176 m³ BRI
Folgende Leistungen werden hierfür ausgeschrieben: Ingenieurleistungen Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI, Technische Ausrüstung Anlagengruppe 1 bis 3 und 8, Leistungsphasen 1-9 sowie besondere Leistungen. Die Leistungsphasen werden stufenweise beauftragt:
Stufe 1: Leistungsphasen 1-4
Stufe 2: Leistungsphasen 5-8
Stufe 3: Leistungsphase 9
Die Leistungsphasen 1-2 der Architektenleistung wurden bereits durch das Büro ArGeArchitekten, Waldkirch erbracht. Diese bereits erstellte Vorplanung ist Basis des derzeit laufenden Bebauungsplanverfahrens.
Die Auftragnehmer der weiteren Leistungen wie Ingenieurleistungen der Technischen Ausrüstung werden derzeit oder zeitnah in separaten VgV-Verfahren ermittelt.
Bauzeit:
Beginn: 01.03.2023
Abschluss: 31.08.2024
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Siegen
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHPRCSU
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen, bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist (§ 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o. a. Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder elektronischem Weg) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 1 GWB).
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]