MS Unified Support Leistungen Referenznummer der Bekanntmachung: VGSt3-Z43-2021-0007
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80992
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.muenchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
MS Unified Support Leistungen
Leistungsgegenstand sind Dienstleistungen des Auftragnehmers über den Bezug von Unified Support Leistungen
Stadtgebiet der Landeshauptstadt München
Leistungsgegenstand sind Unified Support Leistungen (Advanced Support Base Package und Advanced Support AddOn), beginnend am 01.10.2021 und endend zum 31.05.2023.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Vorliegend sind aufgrund der beim Auftraggeber als primär in der Verwaltung eingesetzten Microsoft-Software-Produkte umfangreiche und auf die Software bezogen tiefgreifende Serviceleistungen erforderlich.
Für den Auftraggeber sind insbesondere folgende Leistungen essentiell notwendig, um die Funktionssicherheit/-fähigkeit der eingesetzten Microsoft-Software zu gewährleisten und den langfristigen, störungsfreien, releasefesten und -sicheren Einsatz der eingesetzten Microsoft-Produkte beim Auftraggeber sicherzustellen:
a) Ein technischer Support während und außerhalb der Geschäftszeiten: Ist ein Fehler in den Microsoft Programmen selbst begründet, ist dieser im Programm zu beseitigen und ggf. vorab ein Workaround zu finden und zu etablieren.
b) Die Durchführung von Health Checks (Systemüberprüfungen) der eingesetzten Microsoft Systeme (Server, Clients, Cloud-Programme): Hierfür analysieren entsprechend geschulte Systemspezialisten die Systeme remote und ggf. vor Ort dahingehend, ob diese dem Stand der Technik und den Konfigurationsempfehlungen (Best Practise) von Microsoft entsprechen. Ist dies nicht der Fall ist die Ursache dafür umgehend zu beseitigen. Liegt die Ursache in der System-Software, ist die Software entsprechend zu ändern und ggf. vorab ein Workaround zu finden und zu etablieren.
c) Wahrnehmung folgender Aufgaben eines Service Managers (oder auch Service Delivery Manager) im Rahmen des Supportvertrags:
- Aufnahme und Dokumentation der Systemumgebung des Auftraggebers als Grundlage für die Bearbeitung von Supporttickets
- Ggf. Beratung welche Maßnahme am zielführendsten ist (Fehlerticket, vor Ort Spezialist, Systemüberprüfung o.ä.)
- Zuweisung der Tickets an die dafür am Besten geeigneten Spezialisten bei Microsoft, wenn kein bereits bekannter Fehler.
- Eskalationsinstanz bei Problemen
- Überwachung von Tickets bzw. Einhaltung der Antwort- und Lösungszeiten, Reporting
Nur Microsoft selbst hat hierbei die Möglichkeit, einem Service Manager die Möglichkeit zu geben, direkt auf die notwendigen Microsoft Spezialisten zuzugreifen, dies kann kein Partner gewährleisten.
Diese essentiell notwendigen Serviceleistungen sind nur in dem Produkt "Microsoft Unified Support Leistungen" (Advanced Support Base Package und Advanced Support AddOn) enthalten und bedürfen darüber hinaus Anpassungen auf Quell-/Sourcecodeebene.
Die Summe und Qualität der Leistungen bei der hochkomplexen Microsoft-Softwaretechnologie können nur vom Hersteller Microsoft selbst erbracht werden und werden auch nur von Microsoft selbst angeboten.
Die bei der Leistungserbringung erforderlichen Anpassungen auf Quell-/Sourcecodeebene (der nur Microsoft als Softwarehersteller zugänglich ist) können nur von Microsoft als Rechtsinhaber erbracht werden, da die Rechte (gewerbliche Schutzrechte) am Code ausschließlich bei Microsoft liegen und ein Zugriff auf den Code auch den Partnern von Microsoft nicht gestattet wird.
Aus der Gesamtschau der obenstehenden Ausführungen wird deutlich, dass kein anderes Unternehmen - insbesondere auch kein LSP (Licensing Solution Partner) oder ESA (Enterprise Software Advisor) - eine vernünftige Alternative im Sinne des § 14 Abs. 6 VgV anbieten/leisten kann.
Aufgrund der geschilderten Tatsachen liegen die Voraussetzungen der § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) und c) VgV vor. Die Leistungen wurden daher direkt an die Firma Microsoft Deutschland GmbH vergeben.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
MS Unified Support Leistungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80807
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit der Auftragsvergabe endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung der Auftragsvergabe (Bekanntmachung vergebener Aufträge) im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 Satz 2 GWB).