Neubau Wohnanlage Tutzing - Schönmoos, Tragwerksplanung Referenznummer der Bekanntmachung: GEB 176 - Tragwerksplanung
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Starnberg
NUTS-Code: DE21L Starnberg
Postleitzahl: 82319
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Wohnanlage Tutzing - Schönmoos, Tragwerksplanung
Auftragsgegenstand sind Ingenieurleistungen für Gebäude in den Leistungsphasen 2-9 gemäß § 49 ff HOAI.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
'Tragwerksplanung für den Neubau einer barrierefreien Wohnanlage mit ca. 70 Wohnungen, einer betreuten Wohngemeinschaft und Tiefgarage in 82327 Tutzing, Niedereberstdorferstr. /Sudetendeutsche Straße. Gefördert nach den Wohnraumförderungsbestimmungen (KommWFB) in Bayern. Auftragsgegenstand sind Leistungen der Tragwerksplanung für Gebäude und Baugrube mit den Leistungsphasen 1– 6 gemäß § 49 ff. HOAI. Das zu beplanende Grundstück liegt in der Gemarkung Tutzing, Fl.-Nr. 613/2, 613/14, 613/24, 613/13 mit insgesamt ca. 6243 qm Fläche. Das Vorhaben soll nach den Wohnraumförderbestimmungen (Komm WFB) in Bayern gefördert werden. Auf Grundlage der erarbeiteten Planungsergebnisse wird die Gemeinde Tutzing die Bauleitplanung durchführen. Auf die intensive Abstimmung im Rahmen der Entwurfsplanung mit den Zielsetzungen Gemeinde wird besonders hingewiesen. Der Bauherr beabsichtigt den Bauantrag bis Ende des III. Quartals 2022 einzureichen. Nach dem Teilnahmewettbewerb werden 3 Teilnehmer zum Verhandlungsverfahren aufgefordert.
Der Auftraggeber behält sich die stufenweise Beauftragung einzelner oder mehrerer Leistungsphasen vor. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen bzw. auf eine Gesamtbeauftragung besteht nicht. Im Falle des Abrufs ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Leistungen zu erbringen.
In der Stufe 1 ist die Beauftragung der Leistungsphase 1 bis 3 beabsichtigt.
In der Stufe 2 ist die Beauftragung der Leistungsphase 4 bis 6 beabsichtigt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten. Teilnahmeberechtigt sind:
(1) Natürliche Personen, die freiberuflich tätig und entsprechend den Regelungen ihres Heimatstaatesberechtigt sind, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen. Ist in dem Heimatstaat der Person die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Voraussetzung, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis als Ingenieur verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) gewährleistet ist.
(2) Juristische Personen, zu deren satzungsgemäßen Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Planungsleistungen gehören, sofern einer der Gesellschafter oder der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person oder der verantwortliche Projektleiter die an natürliche Person gestellten Anforderungen nach Ziffer (1) erfüllen.
(3) Bietergemeinschaften aus natürlichen Personen und/oder juristischen Personen. Bei Bietergemeinschaftenmüssen alle Mitglieder die an die natürliche Person nach Ziffer (1) und (2) gestellten Anforderungen erfüllen.
(4) Nachweis über die Berufszulassung und die uneingeschränkte Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 BayBOdes Projektleiters.
Gemäß Bewerbungsbogen. Der Bewerbungsbogen ist Teil der Beschaffungsunterlagen und kann unter der in I.3) genannten URL abgerufen werden.
Gemäß Bewerbungsbogen. Der Bewerbungsbogen ist Teil der Beschaffungsunterlagen und kann unter der in I.3) genannten URL abgerufen werden.
Siehe Angaben unter III.1.1).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es werden nur Bewerbungen berücksichtigt, die fristgerecht eingegangen sind. Zur Erhöhung der Übersichtlichkeit und zur Arbeitserleichterung sind die geforderten Angaben in einem Bewerbungsbogen zusammengefasst. Der Bewerbungsbogen ist Teil der Beschaffungsunterlagen und kann unter der in I.3) genannten URL abgerufen werden. Der Bewerbungsbogen ist vom Bewerber vollständig mit allen geforderten Angaben auszufüllen, in der vorgegebenen Gliederung und mit den geforderten Anlagen zu versehen. Formlose Bewerbungen werden nicht gewertet. Bewerber können einzelne oder mehrere natürliche oder juristische Personen sein. Mehrfachbewerbungen sind unzulässig und führen zum zwingenden Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Bei Bewerbergemeinschaften ist jeweils ein Bewerbungsbogen von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft auszufüllen. Bewerbergemeinschaften sollen zusammen nur die im Bewerbungsbogen genannte, maximal zulässige Anzahl von Referenzprojekten angeben. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Nachweise kurzfristig nachzufordern, die Bewerber können jedoch nicht darauf vertrauen. Teilnahmeanträge, denen die geforderten Nachweise nicht oder nicht vollständig beigefügt sind und für die – nach Aufforderung – die geforderten Nachweise auch nach einer gesetzten Frist nicht nachgereicht wurden, werden nicht gewertet. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise ihrer Herkunftsländer zu führen bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben. Bei fremdsprachlichen Bescheinigungen ist eine amtlich anerkannte Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und die Bewerberzahl ist nach objektiver Auswahl der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, wird nach §75 (6) VgV unter diesen Bewerbern die Auswahl per Los getroffen. Folgende Angaben sind zu machen:
1. Erklärung über die Bildung einer Bewerbergemeinschaft und die gesamtschuldnerische Haftung,
2. Nachweis der Unterschriftsberechtigung bei juristische Personen,
3. Erklärung, ob der Einsatz von qualifizierten Nachunternehmern, die einen Leistungsbestandteil verantworten und auf die sich der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft hinsichtlich ihrer Leistungsfähigkeit stützt, vorgesehen ist. In diesem Fall ist mit der Bewerbung eine Verpflichtungserklärung des vorgesehenen Nachunternehmers vorzulegen.
4. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 42 (1) und (2) VgV vorliegen. Diese Erklärung muss auch jeder qualifizierte Nachunternehmer jeweils für sich abgeben.
5. Angaben zu wirtschaftlichen und/oder rechtlichen Verknüpfungen zu anderen Unternehmen.
6. Nachweis der beruflichen Befähigung des Büroinhabers gem. § 122 GWB,
7. Erklärung zur Berufshaftpflichtversicherung (siehe Teilnahmeantrag),
8. Erklärung zur Eignungsleihe (siehe Teilnahmeantrag).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.