Sicherheitsdienst (Station und Pforte) KPPF Referenznummer der Bekanntmachung: BKM-2021-0009
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
NUTS-Code: DE251 Ansbach, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bezirkskliniken-mfr.de
Adresse des Beschafferprofils: www.bezirksklinken-mfr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheitsdienst (Station und Pforte) KPPF
Die Bezirkskliniken Mittelfranken beabsichtigen die losweise Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen in Bezug auf Stations- und Pfortendienst, zur Erbringung an dem neuen Standort der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie in Fürth.
Sicherheitsdienst (Pforte)
Es ist für den Standort Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie in Fürth (Jakob-Henle-Str. 1c, 90766 Fürth) des Auftraggebers notwendig, die dortige Pforte mit Sicherheitspersonal zu besetzten. Für detailliertere Ausführungen wird auf das Lastenheft verwiesen.
Der Vertrag hat eine Laufzeit von einem Jahr ab Leistungsbeginn und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn keine der Parteien den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten kündigt. Die maximale Laufzeit beträgt vier Jahre, nach deren Ablauf der Vertrag automatisch endet ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Bis zu dreimalige Verlängerung der Laufzeit des Vertrags um je ein Jahr, falls nicht gekündigt wird.
Detaillierte Angaben zu den Wertungskriterien sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Es werden Mindestanforderungen an das eingesetzte Personal gestellt, ebenso ist dieses im Vorfeld namentlich oder pseudonymisiert zu benennen sowie dessen Qualifikation anzugeben.
Sicherheitsdienst (Station)
Es ist in den psychiatrischen Abteilungen des Auftraggebers am Standort Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie in Fürth (Jakob-Henle-Str. 1c, 90766 Fürth) notwendig, Sicherheitspersonal, ggf. rund um die Uhr, zusätzlich zum Stammpflegepersonal vorzuhalten, um Sicherheitsanforderungen umzusetzen. Das eingesetzte Sicherheitspersonal soll keinesfalls Pflegetätigkeiten übernehmen, sondern unauffällig und doch ständig präsent die Sicherheit des Personals und der Patienten erhöhen.
Der Vertrag hat eine Laufzeit von einem Jahr ab Leistungsbeginn und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn keine der Parteien den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten kündigt. Die maximale Laufzeit beträgt vier Jahre, nach deren Ablauf der Vertrag automatisch endet ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Innerhalb der ersten drei Monate der Leistung ist die reguläre Position des Los 2 24 Stunden an 7 Tagen pro Woche zu besetzen, ab dem vierten Monat der Leistung reduziert sich die reguläre Position auf 12 Stunden an 7 Tagen pro Woche. Für die reguläre Position besteht jedoch ab dem vierten Monat der Leistung die auftraggeberseitige Option, diese bei Bedarf wieder auf bis zu 24 Stunden an 7 Tagen pro Woche zu erweitern. Die Erweiterung kann mehrfach für zeitlich begrenzte und voneinander unabhängige, Zeiträume erfolgen oder aber durchgehend über die gesamte Vertragslaufzeit.
Auftraggeberseitige Option für Los 2, neben der regulär zu besetzenden Position, bei Bedarf eine weitere (optionale) Position abzurufen, im Umfang von bis zu 24 Stunden an bis zu 7 Tagen pro Woche über die gesamte Vertragslaufzeit. Der Abruf kann mehrfach für zeitlich begrenzte und voneinander unabhängige Zeiträume erfolgen oder aber durchgehend über die gesamte Vertragslaufzeit.
Detaillierte Angaben zu den Wertungskriterien sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Es werden Mindestanforderungen an das eingesetzte Personal gestellt, ebenso ist dieses im Vorfeld namentlich oder pseudonymisiert zu benennen sowie dessen Qualifikation anzugeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
I.• Erkl des Bieters (BI) bzw. jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft (MB):
1. BI/MB erklärt, dass keine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen (UN) zuzurechnen ist, nach den Straftatbeständen gem § 123 Nr. 1-10 GWB rechtskräftig verurteilt oder gegen UN keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist.
2. BI/MB erklärt, dass UN keine Verstöße iSv § 124 Abs. 1 oder gegen die Bestimmungen gem § 124 Abs. 2 vorliegen.
3. BI/MB erklärt, dass er
a) die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der Leistung selbst erfüllt oder durch Dritte (zu erläutern), falls er diese Voraussetzungen nicht selbst erfüllt,
b) Mitarbeitern/Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers (AG) und der Vergabestelle (VSt) keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat,
c) bei Rückfragen/weiteren Klärungsbedarf des AG, insbesondere zur Eignung, Bitte um Erläuterungen oder Nachweise (z. B. Bescheinigung Sozialversichicherung, GZR- oder HR-Auszug, Bankerklärung) unverzüglich weitere gewünschte Angaben machen/Nachweise vorlegen wird,
d) über eine gültige Haftpflichtvers verfügt, wonach BI bzw. alle MB sowie Nachunternehmer (NU) in angemessener Höhe versichert ist/sind ODER er hiermit verbindlich zusichert, dass er im Falle der Beauftragung eine entsprechende Erhöhung der Haftungssummen bzw. den Abschluss einer entsprechenden Versicherung vornimmt,
e) nicht zu einer Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister verpflichtet ist ODER er darin eingetragen ist, Angabe von Nr/Register u DE Standardformular 02 - Auftragsbekanntmachung 7 / 20
f) AG unverzüglich informiere(n) und ggf. aktualisierte Eigenerklärungen sowie ggf. Nachweise abgeben werde(n), falls sich während des weiteren Verfahrens (vor oder nach Angebotsabgabe) Änderungen an den von ihm vorstehend erklärten Sachverhalten oder anderen für ihn erkennbar relevanten Voraussetzungen für eine Zuschlagserteilung ergeben.
• Für BI/MB Angabe von vollständigen Firmennamen, Angabe der für die Auftragsausführung zuständen Niederlassung, Anschrift Hauptsitz, vollständiger Namen des/der Ansprechpartners/-partnerin für alle Rückfragen der Vergabestelle an den BI (Telefax, EMail).
• Bei Bietergemeinschaften (BG) zusätzlich Angabe der Mitglieder der Bietergemeinschaft (Vollständiger Firmenname Mitglieder und Anschriften), der Rechtsform der BG (derzeit und ab Beginn der Leistungserbringung), Erklärung über gesamtschuldnerische Haftung, Angabe eines bevollmächtigten Vertreters sowie Ansprechpartner/in für alle Rückfragen der VSt zur BG oder deren Mitglieder (Einzelperson) mit Telefon/Telefax/EMail.
II.• Diese Anforderungen gelten entsprechend für einen NU/ein verbundenes UN, der/das wesentliche Leistungsanteile erbringen soll; von diesem ist eine Verpflichtungserklärung mit entsprechenden Angaben auf dem Formblatt in den Vergabeunterlagen (VU) beizubringen (bei Unzumutbarkeit der Einreichung bereits mit dem Angebot Einreichung für NU auf Aufforderung der Vergabestelle vor abschließender Wertung).
• Einverständnis mit der Speicherung/Verarbeitung der mitgeteilten personenbezogenen Daten für das Vergabeverfahren, erforderliche Einwilligungen von Dritten müssen auf Anforderung des AG belegt werden.
• Für diese Angaben sind die Formblätter in den herunterzuladenden Vergabeunterlagen zu verwenden.
• Angaben/Erklärungen/Nachweise (AEN), die von BI nicht bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorgelegt wurden,können bis zum Ablauf einer vom AG zu bestimmenden Nachfrist bei BI angefordert werden. Reicht der BI die geforderten AEN nicht innerhalb einer vom AG verbindlich gesetzten Nachfrist ein, so wird das Angebot ausgeschlossen. AG ist nicht verpflichtet, BI Gelegenheit zur Ergänzung seiner Angaben nach Ablauf der Angebotsfrist zu geben, dazu aber iRd VgV berechtigt.
• Vgl. auch nach III.2.2 u III.2.3 erforderliche Angaben.
I. Umsätze der letzten drei Geschäftsjahre 2018-2020 (netto; nur Bieter allein; bei Bietergemeinschaft für jedes Mitglied; Angaben bezogen auf das Gesamtunternehmen, nicht lediglich Niederlassung die den Auftrag ausführt, jedoch nur auf die juristische Personen bezogen, die sich bewirbt; nicht Gesamtkonzern, wenn sich nur Konzerngesellschaft bewirbt) und Angaben zur Dauer des Geschäftsjahres (falls nicht mit Kalenderjahr identisch), für das die vorstehenden Angaben gemacht wurden, sowie zum Beginn der Geschäftstätigkeit (bei Aufnahme der Geschäftstätigkeit nach 2018); Verpflichtung, auf Anforderung des Auftraggebers unverzüglich Bilanzen/Bilanzauszüge für die beiden letzten Geschäftsjahre vorzulegen, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist.
II. Ziff. II unter III.1.1 gilt entspr. Vgl. auch nach Ziff. III.2.1 u III.2.3 erf Angaben.
I.• Angabe einer oder mehrerer Referenzen, di mit der zu vergebenden Leistung, je nach Los auf das angeboten wird, nach der Aufgabenstellung (Art, Umfang, Komplexität; also Sicherheitsüberwachung von Patienten in einer psychiatrischen Abteilung einer Klinik, eines Akutkrankenhauses oder Leistungen mit gleichartigen Anforderungen, insbesondere mit der Anforderung durchgehender Deeskalation bzw. Einsatz von Sicherheitspersonal im Pfortendienst einer Klinik, eines Akutkrankenhauses oder vergleichbaren Einrichtungen) vergleichbar sind und die erfolgreich, also ohne wesentliche Beanstandungen durchgeführt wurden, anzugeben.
Sofern sich die Vergleichbarkeit nicht bereits aus der Bezeichnung des Auftraggebers und/oder des Auftrages ergibt, muss dies unter "Angaben zur Vergleichbarkeit" erläutert werden. Für weitere Referenzen kann die Vorlage elektronisch kopiert und als ergänzende Seiten in das WORD-Dokument eingefügt werden (bitte Nummerierung entsprechend fortführen).
Es wird um Einreichung von mindestens drei vergleichbaren Referenzen gebeten, dies erleichtert erfahrungsgemäß die erforderliche positive Feststellung der Eignung.
Die Referenzen müssen aktuell sein (in den letzten drei Jahren erfolgreich abgeschlossene Leistungen).
Verfügt der Bieter über mehrere Niederlassungen, so muss sich die Referenz auf die Niederlassung beziehen, die den Auftrag ausführen soll.
Der Bieter erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den jeweiligen Referenzauftraggebern (Referenzkunden) ohne seine gesonderte Zustimmung einverstanden. Die Referenzen sind auf Anforderung durch eine Bescheinigung des Referenzauftraggebers zu belegen, die Vorlage einer Bescheinigung anstelle des vollständig ausgefüllten Formulars genügt jedoch nicht.
Für Bietergemeinschaften gilt, dass die für das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft angegebenen Referenzen zu den Aufgaben des Mitglieds passen müssen, d. h. das für eine bestimmte Teilaufgabe vorgesehene Mitglied hat nach Art und Umfang mindestens eine geeignete Referenz für diese Teilaufgabe vorzuweisen. Umgekehrt müssen nicht alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft umfangreiche Erfahrung in den Bereichen aufweisen, in denen jeweils ein anderes Mitglied der Bietergemeinschaft tätig werden soll.
Falls der Bieter keine eigenen Referenzen, sondern Referenzen anderer Unternehmen nennt, muss er erläutern, warum er sich auf die Referenz berufen kann, und die entsprechenden Unterlagen nach Teil C und Teil D einreichen. Dies gilt auch für Re-ferenzen von Konzernunternehmen/Unternehmen, mit denen der Bieter gesellschafts-rechtlich verbunden ist.
Wenn nicht alle geforderten Felder zu einer Referenz ausgefüllt werden, kann die Referenz mangels Überprüfbarkeit nicht berücksichtigt werden.
Angabe des Referenzauftraggebers (voller Name), Umsatz mit dem Auftrag und Zeitraum der Leistungserbringung (Kalenderdaten zu Anfang und Ende), Beschreibung von Art und Umfang der eigenen Leistungen des Bieters (ggf. in Abgrenzung zu Leistungen anderer Unternehmen, z.B. Unterauftragnehmer, ARGE-Partner, in dem Auftrag) sowie weitere Angaben zur Vergleichbarkeit, Besonderheiten des Auftrags, ggf. Bemerkungen; Angabe des Ansprechpartner beim Referenzauzftraggeber, Telefon-Nr./Fax/Email Ansprechpartner;
• Angabe der Anzahl der jahresdurchschnittlich Beschäftigten, gesamt sowie
unterteilt nach Tätigkeit 2018-2020; alle Angaben jeweils für einzelne Jahre;
• Erklärung zu NU und Einreichung entsprechender Erklärung und ggf. Nachweise, wonach BI erklärt, dass er sich hinsichtlich seiner Eignung für dieses Projekts auf Kenntnisse, Fähigkeiten, Ressourcen oder andere Mittel Dritter beruft. Auf Verlangen der Vergabestelle/des AG hat der BI unverzüglich die Verpflichtungserklärung für wesentliche Teilleistungen auf der Vorlage des Formblatts Verpflichtungserklärung des Dritten dazu vorzulegen, dass ihm die erforderlichen Mittel dieser UN zur Verfügung stehen, und für UN, die nach ihrem Umfang und/oder ihrer Bedeutung wesentliche Leistungsteile erbringen sollen, entsprechende Erklärung und auf Anforderung Nachweise zur Eignung, wie sie in diesen VU gefordert sind. Hierzu ist Beschreibung der Teilleistung sowie Name und Adresse des Dritte und Art und Weise der Einbindung des Dritten (z. B. NU) erforderlich.
II. Ziff. II unter III.1.1 gilt entspr. Vgl. auch nach Ziff. III.2.1 u III.2.2 erf Angaben.
Vertragsbedingungen des Auftraggebers; Beliebige Rechtsform, sofern gesamtschuldnerische Haftung und ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft als
bevollmächtigter Vertreter genannt wird; Details siehe Vergabeunterlagen, insbesondere auch zu den gestellten Anforderungen an das Personal
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Leistung ist in zwei (2) Lose aufgeteilt. Sollte ein Bieter für beide Lose den Zuschlag erhalten, wird für jedes Los ein gesonderter Vertrag geschlossen, auch wenn nur ein Zuschlagsschreiben durch den Auftraggeber verschickt wird.
Hinsichtlich der Gesamtmengen des Auftrags wird wie folgt ausgeführt:
• Los 1:
maximale Gesamtmenge über gesamte Laufzeit: 24.106,50 Stunden
(1461 Tage x 16,5 Stunden/Tag)
• Los 2:
maximale Gesamtmenge über gesamte Laufzeit: 70.128,00 Stunden
(1461 Tage x 24 Stunden/Tag x 2 Positionen)
Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlicher Leistung durch den Auftragnehmer, ein Anspruch auf Abnahme der genannten Mengen besteht nicht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach dem Vierten Teil des GWB,
verwiesen wird insbesondere auf die in § 160 Abs. 3 GWB geregelten Fristen:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de