Rahmenvereinbarung über Satz- und Layoutleistungen für die Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit Referenznummer der Bekanntmachung: LAS-1.3-0212-3/17
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81925
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.blz.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über Satz- und Layoutleistungen für die Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit
Gegenstand des Gestaltungsauftrags sind Satz- und Layoutleistungen aller Einzelprodukte von der Publikation bis zu allen Internettools (z. B. Webseite mit allen Unterseiten, Eveeno (Tool für Anmeldungen), Newsletter) sowie die kreative Weiterentwicklung des Corporate Designs der Bayerischen Landeszentrale für politische Bildungsarbeit (BLZ).
Gegenstand des Gestaltungsauftrags sind Satz- und Layoutleistungen aller Einzelprodukte von der Publikation bis zu allen Internettools (z. B. Webseite mit allen Unterseiten, Eveeno (Tool für Anmeldungen), Newsletter) sowie die kreative Weiterentwicklung des Corporate Designs der Bayerischen Landeszentrale für politische Bildungsarbeit (BLZ).
Hierüber soll der anliegende Rahmenvertrag (Anlage 1) mit einer Laufzeit von einem Jahr mit der Option auf einmalige Verlängerung um weitere drei Jahre geschlossen werden.
Aufgabenprofil ist eine jeweils projektbezogene Anpassung des vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Layouts sowie die Herstellung von offset-fertigen, farbverbindlichen Druckdaten für die Druckerei nach gestalterischer Überarbeitung von Texten (auch vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Stichwortverzeichnisse und Register). Bilder werden vom Auftraggeber bzw. durch von diesem beauftragten Dritte zur Verfügung gestellt und müssen ggf. in den jeweiligen Text bearbeitet und entsprechend eingebunden werden. Auf Anforderung durch den Auftraggeber müssen auch Graphiken und Tabellen nachgesetzt werden, deren Inhalt der Auftraggeber zur Verfügung stellt.
Teilweise soll ein Layout für neue Formate entwickelt werden. Zudem sollen verschiedene bestehende Formate eine umfassende Überarbeitung des Layouts erfahren.
Eine Neuentwicklung des Corporate Designs der BLZ ist nicht vorgesehen. Sämtliche Arbeiten sind unter Berücksichtigung des einheitlichen Corporate Designs (bestehendes Logo, Schriftarten, Farben, etc.) sowie der Layoutvorlagen anzufertigen (vgl. Anlage 2). Das bestehende Corporate Design soll jedoch im Wege einer kreativen Weiterentwicklung auf neu entstandene Formate übertragen, weiter diversifiziert und gegebenenfalls an die neue selbstständige Organisationsform der BLZ angepasst werden (vgl. hierzu auch die Anlage 2 „Übersicht Corporate Design und Layout“)
Die BLZ ist eine auf gesetzlicher Grundlage errichtete, der überparteilichen Bildungsarbeit verpflichtete Institution. Im Hinblick auf die zu erbringende Leistung ist es unerlässlich, dass sie nach außen als eine eigenständige Einrichtung auftritt und über ein einheitliches, von weiteren Institutionen und der Staatsregierung unabhängiges Erscheinungsbild verfügt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung über Satz- und Layoutleistungen für die Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit
Ort: Wuppertal
NUTS-Code: DEA1A Wuppertal, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftrage.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und Wettbewerbswidrigen Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.
Hinweis:
Der unter II.1.7) "Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)" und V.2.4) "Angaben zum Wert des Auftrags/Loses" bekanntgemachte Wert ergibt sich aus der Obergrenze für Abrufe der geschlossenen Rahmenvereinbarung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist.
Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers Diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags kann gem. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden.
Ort: Ansbach
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]