Stadt Kemnath - Breitbandausbau - Ingenieurleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 194/21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kemnath
NUTS-Code: DE23A Tirschenreuth
Postleitzahl: 95478
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kemnath.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Kemnath - Breitbandausbau - Ingenieurleistungen
Der Auftraggeber beabsichtigt, zur Versorgung aller Bürger, Einrichtungen und Unternehmen im Projektgebiet (Stadtgebiet Kemnath) mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten, die Planungsleistungen entsprechend der Leistungsphasen 4 bis 9 jeweils einschließlich der vorbereitenden Tätigkeiten gemäß Leistungsbeschreibung in Anlehnung an die HOAI für den geförderten Ausbau eines nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandnetzes (NGA-Netzes) zu vergeben.
Stadtgebiet Kemnath 95478 Kemnath Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Der Auftraggeber beabsichtigt, zur Versorgung aller Bürger, Einrichtungen und Unternehmen im Projektgebiet (Stadtgebiet Kemnath) mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten, die Planungsleistungen entsprechend der Leistungsphasen 4 bis 9 jeweils einschließlich der vorbereitenden Tätigkeiten gemäß Leistungsbeschreibung in Anlehnung an die HOAI für den geförderten Ausbau eines nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandnetzes (NGA-Netzes) zu vergeben. Die Leistungen sollen zu einer Pauschale angeboten werden.
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Mit der Ausschreibung sollen die Planungsleistungen für den geförderten Ausbau von NGA-Netzen durch Telekommunikationsnetzbetreiber im Projektgebiet beschafft werden, damit eine bedarfsgerechte Breitbandversorgung im Projektgebiet hergestellt und aufrechterhalten werden kann. Wichtig ist hierbei, dass die Aufteilung der Kosten und auch der Rechnungen in die einzelnen Gebiete erfolgt.
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Die konkret zu erbringenden Leistungen finden sich am Ende der Aufgabenbeschreibung.
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Parallel zu diesem Verfahren findet die Suche des Netzbetreibers in einem eigenen Verfahren statt. Der zu findende Planer soll entsprechend den Vorgaben des Netzbetreibers sodann das Netz planen und ausschreiben sowie bauleiten. Geplant ist, dass der Spatenstich Anfang, spätestens Mitte 2022 stattfindet. Die Fertigstellung muss bis Ende Mai 2023 erfolgen.
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Die Zahl der geplanten Anschlüsse beträgt etwa 228 und die Gesamtkosten der Maßnahme liegen bei etwa 3,3 Mio. EUR netto.
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Die Beauftragung erfolgt insbesondere unter Beachtung folgender Vorgaben:
- Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01) vom 26.1.2013,
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-Gk, Stand: 13.06.2019, GMBl Nr. 19/2019, S. 372)
- Besondere Nebenbestimmungen für die auf Grundlage der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" durchgeführten Antrags- und Bewilligungsverfahren, die Umsetzung von Projekten und dazu gewährte Zuwendungen des Bundes (BNBest-Breitband, Stand: 10.07.2019)
- Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung vom 15.06.2015 (NGA-Rahmenregelung)
- Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" vom 22.10.2015 in der Fassung vom 18.08.2020
- GIS-Nebenbestimmungen, Version 4.1 vom 10.06.202
- einheitliches Materialkonzept und Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus, Version 4.1 vom 02.04.2019
- Merkblatt zur Dokumentation der technischen Anlagen und des Baus, Version 2.0 vom 01.08.2018
- allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P, Stand: 13.06.2019, GMBl. Nr. 19/2019, S. 372)
- vorläufiger Förderbescheid des Bundes vom 05.03.2021 einschließlich Auflagen und Nebenbestimmungen,
- vorläufiger Förderbescheid des Freistaates Bayern vom19.05.2021 einschließlich Auflagen und Nebenbestimmungen.
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Die konkret zu erbringenden Leistungen sind:
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Grundleistungen Genehmigungsplanung (Lph. 4)
Grundleistungen Ausführungsplanung (Lph. 5)
Grundleistungen Vergabe (Lph. 6 u. 7)
Grundleistungen Objektüberwachung/Bauüberwachung (Lph. 8) inkl. örtlicher Bauüberwachung
Grundleistungen Objektbetreuung und Dokumentation (Lph. 9)
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Besondere Leistungen:
- Teilnahme an Bürgerinformationen (Vor-Ort-Termine, in diesen Terminen soll den Bürgern der Ablauf dargelegt werden und etwaige Fragen beantwortet werden. Eine Pauschale je Termin wird gewährt. Aktuell wird von 6 Ortsterminen ausgegangen)
- Dokumentation inkl. Vermessung (gem. Bundesförderrichtlinie; siehe GIS-Nebenbestimmungen sowie Materialkonzept)
- Hausanschlussmanagement
Stufenweise Beauftragung:
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Stufe 1: Lph. 4, 5, 6 und 7
Stufe 2: Lph. 8 und 9
In der oben aufgeführten Vertragslaufzeit ist die Lph. 9 nicht enthalten. Diese ist jedoch vom Auftrag umfasst.
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Weitere verfahrensbezogene Unterlagen werden sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Stadt Kemnath - Breitbandausbau
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97076
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHYRCNB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/02871/
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
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1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
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3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
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4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.