Planung der Erschließung für das Baugebiet Nördlich des Amperbergs
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Haimhausen
NUTS-Code: DE217 Dachau
Postleitzahl: 85778
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.haimhausen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planung der Erschließung für das Baugebiet Nördlich des Amperbergs
Die Gemeinde Haimhausen beabsichtigt ein Baugebiet „Nördlich des Amperbergs“ zu erschließen.
Derzeit befindet sich das Verfahren bei der Aufstellung des Bebauungsplans. Für das weitere Verfahren, ist die Planung der Erschließung (Entwässerung, Straßenbau, Spartenkoordinierung und Parzellierung) erforderlich. Der räumliche Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 64.950m² mit Hanglage nach Nord-West und Süd-West (ca. 15m Höhenunterschied im max. bei ca. 480m über N.N.). Gem. Flächennutzungsplan sind davon ca. 30.600m² Wohnfläche (W), ca. 32.800m² gemischte Baufläche (M) und ca. 1.550m² Gemeinbedarfsfläche (GB) vorgesehen) wobei die Bebauung mit ca. 19 EFH, 12 DHH, 4 Stadthäusern (MFH) sowie 3 Gebäude für Gewerbe geplant sind. Die Versorgung mit Gas, Telekommunik., Strom, Wasser und Abwasser ist vorgesehen. Detailliertere Ausführungen befinden sich als Anlage in den Aufstellungsbeschlüssen des B- Planes und des Flächennutzungsplanes auf https://www.haimhausen.de
Planung der Erschließung für das Baugebiet Nördlich des Amperbergs
Haimhausen
Für Los 1 Entwässerung LPH 1-9 (entsprechend Anlage 12 zu § 43 Abs. 4 HOAI)
• Besondere Leistung zu LPH 8 Bauoberleitung: Örtliche Bauüberwachung
Für Los 2 Straßenbau
• LPH 1-9 (entsprechend Anlage 13 zu § 47 HOAI) (keine LPH 4)
• Besondere Leistung zu LPH 8 Bauoberleitung: Örtliche Bauüberwachung
• Besondere Leistung: Vermessungskosten nach Stundensatz und Schätzung
Spartenkoordinierung
• Besondere Leistung nach Stundensatz und Schätzung
Parzellierung Baugebiet „Nördlich des Amperbergs“
Zusätzliche Leistung nach Stundensatz und Schätzung
für beide Lose gilt:
Die Schätzung geht von insgesamt ca. 6.670m² Straße, ca. 700m Schmutzwasser- und ca. 850m Regenwasserableitung (Trennsystem), sowie ca. 45 Grundstücksanschlüsse und 1 Pumpwerk für Schmutzwasser sowie ca. 45 Grundstücksanschlüsse für Regenwasser aus. Die geschätzte Bausumme beläuft sich auf 2,8 Mio. €.
Die Beauftragung wird stufenweise erfolgen. Zunächst werden die Leistungsphasen 1 - 3 (Grundlagenermittlung, Vorplanung und Entwurfsplanung) gemäß HOAI § 43 bzw. §47 beauftragt. Die LPH 1-3 sind bis Ende März 2022 zu erbringen. Die weitere Beauftragung erfolgt nach Absprache.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungen bzw. Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Folgende Unterlagen werden für die Angebotserstellung bereitgestellt:
• Vorentwurf Bebauungsplan „Nördlich des Amperbergs“ Stand 22.07.2021 als pdf, dwg und dxf
• Vorentwurf Begründung und Umweltbericht Stand 22.07.2021
• Vorentwurf textliche Festsetzungen Stand 22.07.2021
• Baugrundgutachten vom 19.10.2020
• Stellungnahme zum Hang und zur Versickerung vom 04.12.2007
- Leistungsphasen 3-9 gemäß § 34 HOAI (ebenfalls stufenweise beauftragt).
- ggf. besondere Leistungen gem. Anlage 10 HOAI.
Die Beauftragung weiterer Leistungen bzw. Stufen besteht als Option ohne Anspruch darauf.
Der Auftraggeber korrespondiert ausschließlich per Post, Fax oder E-Mail. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung des Bewerbungsbogens möglich.
Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied bzw. auch für solche Unternehmen (Nachunternehmer) auszufüllen, deren sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages zu bedienen beabsichtigt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV: Eigenerklärung, dass mindestens ein Inhaber oder eine Führungskraft des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft Mitglied der Ingenieurkammer ist oder eine entsprechende Qualifikation besitzt. (Mindestbedingung: Raum- und Infrastrukturplanung/Verkehrswesen oder vergleichbares). (Ausschlusskriterium).
Auf Verlangen der Vergabestelle ist der Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ gemäß § 75 Abs. 2 VgV vorzulegen (Ausschlusskriterium).
Hinweis: Für Bewerber aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.2.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt.
b) § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV: Eigenerklärung über den Bestand einer Berufshaftpflichtversicherung (Ausschlusskriterium),
c) § 36 Abs. 1 VgV: Eigenerklärung über die Inanspruchnahme Kapazitäten Dritter und ggf. Verpflichtungserklärung aller vorgesehenen Nachunternehmer (Ausschlusskriterium),
d) Eigenerklärung über Nichtvorliegen Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB (Ausschlusskriterium),
e) Eigenerklärung über Nichtvorliegen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB (Ausschlusskriterium).
Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern kurzfristig die Vorlage geeigneter Nachweise zu den o. g. Eigenerklärungen zu fordern.
Zu b) Gefordert wird eine Berufshaftpflichtversicherung mit [Betrag gelöscht] EUR Deckungssumme für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR Deckungssumme für Sachschäden mit Nachweis der Maximierung der Ersatzleistungen auf mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr. Für den Zeitraum der Bewerbungsphase ist eine Eigenerklärung des Bewerbers ausreichend, welche die geforderte Deckungssumme im Auftragsfall zusichert. Im Auftragsfall muss die entsprechende Haftpflichtpolice vorgelegt werden.
f) Darstellung von maximal 5 abgeschlossenen Referenzprojekten aus den letzten 3 Geschäftsjahren (ab 2014 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote gemäß IV.2.5 dieser Bekanntmachung), aus der die Erfahrung des Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV).
Referenzprojekte die vor 2014 in Betrieb genommen wurden bzw. noch nicht abgeschlossen sind, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Für die maximale Bewertung sollten durch die Referenzprojekte folgende Anforderungen erfüllt sein:
- Referenz im Tiefbau mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Planungsanforderung an, bei denen die Erschließungsplanung unter Beachtung der deutschen Richtlinien, Regelwerke und Rechtsvorschriften bzw. vergleichbarer ausländischer Regelungen erbracht wurde.
- durch den Bewerber wurden mindestens 50% der Leistungsphasen (gern. § 34 HOAI) erbracht.
Folgende Angaben sind bei den Referenzen zu jedem Projekt aufzuführen:
- Projektgegenstand (= kurze, jedoch aussagekräftige Projektdarstellung),
- Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),
- Leistungszeit,
- erbrachte Leistungsphasen.
Die bestmögliche Bewertung zu Ziff. III.1.3) wird nur erreicht, wenn fünf Referenzen die o. g. Kriterien
vollumfänglich erfüllen. Die teilweise Erfüllung der o. g. Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung.
g) Benennung der technischen Fachkräfte (Erfahrung, Qualifikation), die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
Die Leistungen sind folgendem Berufsstand im Bereich des europäischen Wirtschaftsraumes vorbehalten:
Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt" bzw. ,,Ingenieur" berechtigt sind. Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung
gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Architekt bzw. Ingenieur, wer über ein Diplom,
Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie
2005/36/EG gewährleistet ist.
Juristische Personen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und der Planungsaufgabe entspricht und wenn der verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der juristischen Person die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen.
Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an die natürlichen oder
juristischen Personen gestellt werden.
Einschlägige Rechts-oder Verwaltungsvorschrift: § 75 Abs. 1 VgV.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen
Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen. Je Bewerber ist nur eine Bewerbung zulässig. Mehrfachbewerbungen führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbung gelten auch mehrere Bewerbungen von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bewerbergemeinschaften. Der Bewerbungsbogen sowie alle weiteren Unterlagen stehen ausschließlich auf der eVergabeplattform zum Download zur Verfügung. Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die eVergabeplattform bis spätestens 28.10.2021 einzureichen und werden bis zum 02.11.2021 beantwortet. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung-oberbayern.de
sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).