Sanierung Familien- und Freizeitbad Referenznummer der Bekanntmachung: SW-WUG-FZB-VE731
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weißenburg in Bayern
NUTS-Code: DE25C Weißenburg-Gunzenhausen
Postleitzahl: 91781
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sw-wug.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.sw-wug.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Familien- und Freizeitbad
Der Auftrag umfasst die Leistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI für die Sanierung des Familien- und Freizeitbades in Weißenburg
Mogetissa-Therme Weißenburg An der Hagenau 22B 91781 Weißenburg in Bayern
Kernaufgabe der Sanierung ist, die vorhandene Funktion des Familien- und Freizeitbades über weitere 25 bis 30 Jahre zu sichern. Bestehende Ressourcen und Bausubstanz sollen unter dem Gesichtspunkt "graue Energie" - wo möglich - schonend und bewahrend behandelt werden. Die ursächliche Pflichtaufgabe "Betonsanierung" soll durch bauliche und technische Sanierungen flankiert werden, deren Eckpfeiler Ressourcenschonung, Energieeffizienz und Langlebigkeit sind. Dabei soll sämtliche Technik ausschließlich im notwendigen Umfang und mit dem Ziel einfacher und robuster Bedienbarkeit sowie Betriebssicherheit konzipiert und ausgewählt werden. Maßvolle Enttechnisierung in einer Zeit nahezu unerschöpflicher, technologischer und digitaler Möglichkeiten darf bewusst zu den Tugenden dieses Sanierungsprojektes zählen.
Aufgabenumfang:
- Zustandsabhängige Betonsanierung in der Technikebene
- Demontage und Erneuerung große Teile von HLS und Badewasseraufbereitung sowie Elektro
- Einbau von Personalumkleiden
- Schwimmhalle: Abdichtung Schwimmer- und Lehrschwimmbecken (Umgang, Beckenkopf bereits abgedichtet)
- Schülerumkleiden: neue Raumaufteilung, Einbau Sammelumkleiden, Sanierung Duschen und WCs
- Eingang/Umkleide: Abdichtung, ggf. neue Raumaufteilung für Eingang, Empfang und Du/WC
- Erlebnis-/Kinderbecken: Abdichtung Becken und Umgänge
- Sauna: Einbau zusätzlicher Fluchtweg
Die Leistungsphasen werden stufenweise beauftragt. Mit Abschluss des Vergabeverfahrens erfolgt zunächst die Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 3 in einer ersten Stufe. Weitere vorgesehene Stufen sind die Leistungsphasen 4 bis 7 (Stufe 2) sowie 8 und 9 (Stufe 3). Die Einzelheiten hierzu sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Ein Anspruch auf Folgebeauftragung besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Objektplanung Gebäude und Innenräume nach §34 HOAI
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Vilshofen an der Donau
NUTS-Code: DE228 Passau, Landkreis
Postleitzahl: 94474
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Das vorliegende europaweite Vergabeverfahren ist ein zweistufiges Verfahren nach der VgV. Die erste Stufe ist der Teilnahmewettbewerb, die zweite Stufe das eigentliche Verhandlungsverfahren, an dem nur noch die ausgewählten geeigneten Bewerber teilnehmen.
2. Die Bewerber sollen ihren Teilnahmeantrag unter Nutzung des Bewerbungsbogens zum Teilnahmeantrag beim Auftraggeber einreichen. Dieses Dokument ist unter der in Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten URL kostenlos verfügbar.
3. Der Teilnahmeantrag ist digital über die Projektplattform einzureichen. Die Abgabe des Teilnahmeantrags ausschließlich in Papierform, per Fax oder E-Mail ist nicht zugelassen.
4. Den höchstens 3 qualifizierten Bewerbern der Stufe 1 werden sodann nochmals die Vergabeunterlagen für die Stufe 2 zum Download zur Verfügung gestellt. Die übrigen Bewerber werden entsprechend der vergaberechtlichen Erfordernisse über ihre Nichtberücksichtigung informiert.
5. Für den Fall, dass mehr als 3 Bewerber die Eignungsanforderungen erfüllen, erfolgt eine Auswahl entsprechend der Eignungskriterien wie folgt:
Zur Gewichtung der einzelnen Eignungsnachweise sind die jeweiligen Klammerzusätze aufgenommen. Es findet eine vergleichende Wertung der Teilnahmeanträge statt. Für die entsprechend gewichteten Eignungskriterien erfolgt eine Bewertung nach einer Punkteskala von 0 bis 5 Punkte, deren Anforderungen für die entsprechenden Kriterien transparent in dem Bewerbungsbogen aufgenommen sind.
Die erreichte Punktzahl wird sodann mit der Gewichtung multipliziert und ergibt die gewichtete Punktezahl.
Grundlage für die Auswahl der 3 Bewerber im Teilnahmewettbewerb sind die im Ergebnis höchsten Punktzahlen. Gibt es hier einen Gleichstand, kann der Auftraggeber die Entscheidung per Los nach § 75 Abs. 6 VgV treffen.
Die Einzelheiten zum Vorgehen bei der Bewertung sind im Bewerbungsbogen festgelegt.
6. Der Teilnahmeantrag ist von den Bewerbern eigenhändig zu unterzeichnen. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist der Teilnahmeantrag von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter eigenhändig zu unterzeichnen.
7. Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Nachweise berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
8. Sämtliche in der Bekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen oder sonstigen Angaben müssen bis zum Schlusstermin digital über die Projektplattform eingegangen sein. Fehlende Erklärungen können auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist gemäß § 56 VgV nachgereicht werden. Sofern fehlende Unterlagen auch dann nicht vorliegen, muss der Bewerber vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
9. Nachfragen werden nur beantwortet, wenn sie per E-Mail oder über die Projektplattform bis spätestens 7 Tage vor dem Schlusstermin zur Abgabe der Teilnahmeanträge über die Projektplattform (in Ziffer I.3) ist die URL genannt) gestellt werden. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt entsprechend der vergaberechtlichen Erfordernisse durch Einstellung der Antworten (Bieterbriefe) auf der Projektplattform, die die Bewerber regelmäßig zu prüfen haben.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y62RCEU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.