Bau- und Planungsleistungen für den Neubau Klärschlammverbrennungsanlage München Referenznummer der Bekanntmachung: E01228421
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81671
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bau- und Planungsleistungen für den Neubau Klärschlammverbrennungsanlage München
Der AG beabsichtigt, eine neue Klärschlammverbrennungsanlage (KVA) auf dem Baufeld neben der Bestands-KVA zu errichten. Der AN soll als Generalunternehmer mit allen Leistungen zur Verwirklichung des Projekts „Neubau-KVA“ auf dem Klärwerksgelände Freisinger Landstraße 187, 80939 München einschließlich aller notwendigen Planungs- und Bauleistungen beauftragt werden. Die Bestands-KVA bleibt für die unterbrechungslose Klärschlamm-Entsorgung bis zum sicheren Betrieb der neuen KVA in Betrieb.
Klärwerksgelände Freisinger Landstraße 187
80939 München
Der AG beabsichtigt, die Leistungen zum Neubau der KVA an einen Generalunternehmer zu vergeben, der die noch notwendigen Planungs- und Bauleistungen erbringen soll. Gegenstand des Auftrags und Maßstab des vom AN zu erzielenden Werkerfolges ist die komplette, schlüssel- und betriebsfertige Herstellung der KVA nach Maßgabe des Vertrages und insbesondere der Teile B bis E samt Basic und Detail Engineering, Bau, Montage und Errichtung, Inbetriebsetzung, Probebetrieb, As-Built Dokumentation und Übergabe an den AG. Es sind zwei redundante Verbrennungslinien mit einer Kapazität von jeweils 4,8 Mg TR/h mit vorgeschalteter Entwässerung, Trocknung und Klärschlammbunker zu errichten. Eine parallele Verbrennung von Klärschlamm in beiden Linien gleichzeitig findet nicht statt.
Bewerber, die die Mindestkriterien der Eignung erfüllen, werden nach den Auswahlkriterien der Eignung bewertet und nach dem Grad ihrer Eignung ausgewählt. Der Grad der Eignung bemisst sich nach der Punktezahl, die hinsichtlich der Auswahlkriterien der Eignung erreicht wird. Je höher die Punktezahl ist, desto größer ist die Eignung des Bewerbers.
Auswahlkriterien unternehmensbezogene Referenzen: Angabe von Referenzen, die Leistungen betreffen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, und nicht schon als Mindestreferenzen angegeben worden sind. Es werden max. zwei Referenzen über in den letzten 15 Jahren (seit Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung der verfahrensgegenständlichen Generalunternehmerleistungen) abgeschlossene Maßnahmen gewertet, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. Als vergleichbar gelten Planung und/oder Ausführung einer Klärschlammverbrennungsanlage, einer Müll- und Biomasseverbrennungsanlage oder einer sonstigen Kraftwerksanlage. Eine Maßnahme gilt als abgeschlossen und wird als Referenz gewertet, wenn die Ausführungsplanung (HOAI-Leistungsphase 5 oder vergleichbar) innerhalb der letzten 15 Jahre (seit Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung der verfahrensgegenständlichen Generalunternehmerleistungen) fertiggestellt wurde und/oder die Anlage innerhalb der letzten 15 Jahre (seit Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung der verfahrensgegenständlichen Generalunternehmerleistungen) fertiggestellt und in Betrieb genommen wurde. Die Maßnahme wird abhängig von Art und Projektstand nach folgender Matrix bewertet: Anlage Klärschlammverbrennung: abgeschlossene Ausführungsplanung 1,5 P.; Fertigstellung/Inbetriebnahme 3,0 P. Anlage Müll- und Biomasseverbrennung: abgeschlossene Ausführungsplanung 1,0 P.; Fertigstellung/Inbetriebnahme 2,0 P. Anlage sonstige Kraftwerksanlage: abgeschlossene Ausführungsplanung 0,5 P.; Fertigstellung/Inbetriebnahme 1,0 P.
Die Auswahl der Bewerber erfolgt ausgehend von der insgesamt höchsten Punktzahl in absteigender Reihenfolge. Sofern im Rahmen der Bewerbung mehr als zwei Referenzen angegeben werden, werden die Referenzen gewertet, die den Anforderungen an die ausgeschriebenen Leistungen optimalerweise entsprechen.
Wartungsarbeiten
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(a) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB, § 6e EU VOB/A vorliegen, samt geforderter Nachweise, insbesondere: • Eigenerklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Falls zutreffend: Eigenerklä-rung, dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde. Der Insolvenzplan ist auf Verlangen vorzulegen. • Eigenerklärung, dass der Bewerber die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat. Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (sofern eine Beitragspflicht besteht), einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) sowie einer Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG. • Eigenerklärung, dass der Bewerber in letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist. • Eignerklärung, ob Bewerber Mitglied der Berufsgenossenschaft ist und, sofern eine Mitgliedschaft besteht, Vorlage einer qualifizierten Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen. • Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz. • Für den Fall, dass Ausschlussgründe vorliegen: Eigenerklärung, dass Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen worden sind, durch die die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde (Mindestkriterium).
(b) Nachweis – nicht älter als 6 Monate – über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder in die Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes. Bewerber, die nicht dem deutschen Recht, sondern dem eines anderen EU-Mitgliedstaats unterliegen, haben einen gleichwertigen Nachweis zu erbringen (Mindestkriterium).
(c) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (bspw. durch Vorlage einer Kopie der Versicherungspolice) – nicht älter als 10 Monate – eines in der Europäischen Union zugelassenen Haftpflichtversicherers. Mindestdeckungssummen: EUR 10 Mio. für Personenschäden sowie EUR 5 Mio. für Sach- und Vermögensschäden. Die Versicherung muss nachweislich mindestens für die Dauer der vorgesehenen Vertragslaufzeit bestehen, also bspw. unbefristet oder sich automatisch verlängernd abgeschlossen sein. Im Fall einer Bewerbergemeinschaft ist eine Erklärung des Versicherers bzw. die entsprechende Passage aus dem Versicherungsvertrag oder den Versicherungsbedingungen vorzulegen, wonach die Versicherung auch bei der Betätigung des Bewerbers als Partner einer ARGE, bei Schäden, die vom Versicherungsnehmer verursacht werden, zu den o. g. Bedingungen eintritt. Falls die Höhe der vorhandenen Deckungssumme nicht ausreicht: Der Bewerber hat eine Eigenerklärung vorzulegen, dass die Deckungssumme im Falle der Beauftragung auf die vorgegebenen Mindestdeckungssummen erhöht wird (Mindestkriterium).
(d) Vorlage der Jahresabschlüsse der letzten drei Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem das Unternehmen ansässig ist, gesetzlich vorgeschrieben ist (Mindestkriterium).
(e) Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre 2018, 2019 und 2020, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Der Bewerber muss für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2018, 2019 und 2020) jeweils einen Mindestjahresumsatz in dem vom Auftrag abgedeckten Bereich in Höhe von 20 Millionen Euro netto nachweisen (Mindestkriterium).
(f) Angaben über die Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Es müssen mindestens drei Referenzprojekte betreffend vergleichbare Leistungen angegeben werden. Die Mindestanforderungen an die Referenzprojekte werden nachfolgend aufgeführt. Hinsichtlich der Erfüllung der Mindestanforderungen gilt: Nicht jedes Referenzprojekt muss für sich betrachtet alle Mindestanforderungen erfüllen. Erforderlich ist jedoch, dass bei einer Gesamtbetrachtung aller angegebenen Referenzprojekte jede Mindestanforderungen zumindest einmal erfüllt wird (Mindestkriterien): • Ein Projekt das eine Klärschlammverbrennung, Biomasseverbrennung, Müllverbrennung oder Kraftwerksanlage enthält, mit Gesamtprojektkosten brutto von min. 40 Mio. €, Fertigstellung vor max. 15 Jahren seit Bekanntmachung dieses Vergabeverfahrens; • ein Wirbelschichtofen für Klärschlamm, Fertigstellung vor max. 20 Jahren; • eine Klärschlamm-Trocknung mit Zufuhr zum Ofen, Fertigstellung vor max. 20 Jahren; • ein Bauprojekt aus dem Bereich Industriebau für allgemeine Kraftwerksanlagen, Klärschlamm-, Hausmüll-, Ersatzbrennstoff- oder Biomassekraftwerke, Fertigstellung vor max. 10 Jahren, mit mindestens 25.000 m3 umbauten Raum;
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft können diese Referenzen auch von einzelnen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft nachgewiesen werden.
(g) Eigenerklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen (Mindestkriterium).
(h) Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren 2018, 2019 und 2020 jahresdurchschnittlich im Tätigkeitsbereich des Auftrages beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal (Mindestkriterium).
(i) Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt, einschließlich zu beauftragender Unterauftragnehmer mit Namen, gesetzlichen Vertretern und Kontaktdaten gem. § 8 EU Abs. 2 Nr. 2 VOB/A (Mindestkriterium).
(j - s.o. II.2.9) Auswahlkriterien: Angabe von Referenzen (R), die Lstg. betreffen, die mit den zu vergebenden Lstg. vergleichbar sind, und nicht schon als MindestR angegeben worden sind. Es werden max. zwei R über in den letzten 15 J. (seit Veröff. der Auftragsbek. d. verfahrensgeg. Lstg.) abgeschlossene Maßnahmen gewertet, die mit den zu vergebenden Lstg. vergleichbar sind. Als vergleichbar gelten Planung und/oder Ausführung einer Klärschlammverbrennungsanlage, einer Müll- und Biomasseverbrennungsanlage oder einer sonstigen Kraftwerksanlage. Eine Maßnahme gilt als abgeschlossen und wird als R gewertet, wenn die Ausführungsplanung (HOAI-Leistungsphase 5 oder vergleichbar) innerhalb der letzten 15 J. (seit Veröff. der Auftragsbek. d. verfahrensgeg. Lstg.) fertiggestellt wurde und/oder die Anlage innerhalb der letzten 15 J. (seit Veröff. der Auftragsbek. der d. verfahrensgeg. Lstg.) fertiggestellt und in Betrieb genommen wurde. Die Maßnahme wird abhängig von Art und Projektstand nach folgender Matrix bewertet: Anlage Klärschlammverbrennung: abgeschlossene Ausführungsplanung 1,5 P.; Fertigstellung/Inbetriebnahme 3,0 P. Anlage Müll- und Biomasseverbrennung: abgeschlossene Ausführungsplanung 1,0 P.; Fertigstellung/Inbetriebnahme 2,0 P. Anlage sonstige Kraftwerksanlage: abgeschlossene Ausführungsplanung 0,5 P.; Fertigstellung/Inbetriebnahme 1,0 P.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die folgenden Termine sind verbindliche Vertragstermine :
- Fertigstellung und Abnahme Detail-Engineering: 16.10.2024
- Fertigstellung und Abnahme erweiterter Rohbau KVA: 19.01.2026
- Fertigstellung und Abnahme Druckprobe Kessel: 31.01.2026
- Fertigstellung und Abnahme Leistungsnachweis: 23.11.2027
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.