Geb.3630 Freianlagen Referenznummer der Bekanntmachung: VOB-152-21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuherberg
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85764
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.helmholtz-muenchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Geb.3630 Freianlagen
Freianlagen
85764 Neuherberg
500 m2 Flächen roden 700 m2 Beläge ausbauen 2.500 m² Kampfmittelsondierung 300 m3 Rohrleitungsgräben inkl. Leitungen 550 m Gräben für Elektroleitungen 250 m Entwässerungs-/ Fassadenrinnen 4.500 m² Befestigte Flächen mit Betonpflasterbelag 500 m Einfassungen mit Stahlkanten 200 m Einfassungen mit Granitpflaster 300 m2 Straßen Sitzauflagen aus Massivholzprofilen Fahrradständer, Fahradüberdachung, Poller 20 Baumpflanzungen 250 Hainbuchenhecken
Mit der Ausführung ist zu beginnen innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber
(§ 5 Absatz 2 Satz 2 VOB/B). Die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum 30.09.2021 zugehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Geb.3630 Freianlagen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ergolding
NUTS-Code: DE227 Landshut, Landkreis
Postleitzahl: 84030
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bmbf.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in
§160 Absatz 3 GWB wie folgt: 3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §
134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar
sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuherberg/Oberschleißheim
Postleitzahl: 85764
Land: Deutschland
Telefon: +49 8931870
Internet-Adresse: www.helmholtz-muenchen.de