Garderobenschränke / Sportcampus Riemerling Referenznummer der Bekanntmachung: SCR - 382.01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hohenbrunn
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85662
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hohenbrunn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Garderobenschränke / Sportcampus Riemerling
Neubau des Sportcampus Riemerling
Sportcampus Riemerling Georginenstraße 2 85521 Riemerling
- ca. 2 Wechselkabinenanlagen mit jeweils 6 Kabinen, hängende Ausführung;
- Garderobenschrankanlagen Schwimmbad mit ca. 129 Stk. 1/1-Fach-Schränke und ca. 62 Stk. 1/2-Fach-Schränke, tlw. mit vorgebauter Sitzbank;
- Garderobenschrankanlagen mit ca. 18 Stk. 1/1-Fach-Schränke;
- ca. 2 Schrankanlagen mit jeweils 3 Helmfächer und 12 Wertfächer;
- ca. 60m Trennwände als WC-Trennwände, Abtrennungen, Sichtschutz mit ca. 20 Türen, Höhe ca. 2,10m;
- Einbauregale im Schwimmbadbereich mit ca. 68 Fächer mit Größen von ca. 40-60 / 40 / 40cm;
- ca. 19m² Wandspiegel bei Fönplätzen;
- ca. 39m Sitzbänke in Turnhallenumkleiden;
- ca. 39m Garderoben-Hakenleisten in Turnhallenumkleiden
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Garderobenschränke und Trennwände
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Horhausen
NUTS-Code: DEB13 Altenkirchen (Westerwald)
Postleitzahl: 56593
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.schaefer-trennwandsysteme.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9XRCBM
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Dazu wird auf die Vorschriften der §§ 160 ff. GWB verwiesen. Hierbei gilt nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.