Fraunhofer IPM Freiburg — Neubau Institutsgebäude — V_018_755788_29a_Bodenbelag — Kautschuk Referenznummer der Bekanntmachung: V_018_755788_29a_Bodenbelag — Kautschuk
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.fraunhofer.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.fraunhofer.de/Ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Fraunhofer IPM Freiburg — Neubau Institutsgebäude — V_018_755788_29a_Bodenbelag — Kautschuk
Georges-Köhler-Allee, 79110 Freiburg
Bodenbelagsarbeiten — Kautschuk
Untergrund Vorbereiten
Untergrund Ausgleichen Nivelliermasse d=3-10 mm = 4.180 m2
Inkl.Baustelleneinrichtung/Werk-Montageplanung/Dokumentation
EFRE
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Fraunhofer IPM Freiburg — Neubau Institutsgebäude — V_018_755788_29a_Bodenbelag — Kautschuk
Ort: Puchheim
NUTS-Code: DE21C Fürstenfeldbruck
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung desAuftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). EinNachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer denAuftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Fristauf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Informationdurch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt esnicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachtenVergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbarsind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oderzur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zumAblauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Ort: München
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
79110 Freiburg
Sanierungsarbeiten wegen mangelhafter Ausführung der ursprünglich beauftragten Firma.
Ort: Puchheim
NUTS-Code: DE21C Fürstenfeldbruck
Land: Deutschland
Sanierungsarbeiten wegen mangelhafter Ausführung der ursprünglich beauftragten Firma.
Ersatzmaßnahme, hier Sanierungsmaßnahmen