Digitale Tafeln für die Schulen der Stadt Freising
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freising
NUTS-Code: DE21B Freising
Postleitzahl: 85354
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.freising.de
Abschnitt II: Gegenstand
Digitale Tafeln für die Schulen der Stadt Freising
Die Stadt Freising beabsichtigt, für die Unterrichtsräume von 9 Schulen ca. 214 digitale Tafelsysteme zu beschaffen. Diese bestehen jeweils aus folgenden Komponenten:
- Interaktive Touchdisplays
- Mini-PC
- Höhenverstellung mit Seitenflügel
- Doppelpylone
- Fahrgestelle
- Fahrgestelle mit Seitenflügel
- Screen Mirroring-Empfänger
- Tischmonitore
Die Systeme sollen entweder ein mobiles Display, ein Display mit Pylonen System oder ein Display mit einer Wandbefestigung je nach den Vorgaben der Auftraggeberin haben. Einzelheiten zur Verteilung der verschiedenen Tafelsysteme auf die einzelnen Schulen ergeben sich aus der Übersicht digitale Tafeln (Anlage A2_Übersicht digitale Tafeln Schulen Freising).
Zum Beschaffungsgegenstand gehören unter anderem auch die Installation und Verkabelung der Geräte vor Ort sowie die Ausarbeitung eines Schulungskonzept sowie die Schulung der Lehrkräfte.
Freising
Alle Unterrichtsräume sind mit der gleichen Technik auszustatten und es muss sich bei allen angebotenen Komponenten um unbenutzte Original-Hersteller-Ware handeln. Zum Beschaffungsgegenstand gehört u.a. die betriebsfertige Lieferung und Inbetriebnahme sowie Montage und Installation der einzelnen Komponenten der Tafelsysteme.
Einzelheiten des Leistungsumfang ergeben sich insbesondere aus der Aufgabenbeschreibung für eien Beschaffung von interaktiven Displays (AnlageA1), dem Leistungsverzeichnis (Anlage B) und den Vertragsunterlagen (Anlagen C1 bis C7).
A) Zur Wertung der Angebote vgl. Vergabeunterlage - Leistungsverzeichnis mit Bewertungsmatrix digitale Tafeln Freising (Anlage B) -.
Sofern im Leistungsverzeichnis mit Bewertungsmatrix (Anlage B) verlangt ist - TÜV Zertifikat muss bei Abgabe des Angebots beigelegt werden -, kann der Nachweis zur Einhaltung der Anforderungen auch durch ein vergleichbares Zertifikat erbracht werden.
B) Bemusterung:
1. Vor Zuschlagserteilung behält sich die Auftraggeberin vor, die schriftlichen Angaben, die der Bieter in seinem Angebotsschreiben macht, im Rahmen einer Teststellung zu verifizieren und gegebenenfalls eine Nachbewertung durchzuführen.
2. Die Lösungen des Bieters müssen auf Wunsch des Auftraggebers an einem vom Auftraggeber bestimmten Ort bemustert werden.
3. Der Bieter, der das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat, wird zunächst zu einer Teststellung aufgefordert. Kann der Nachweis über alle behaupteten und im Leistungsverzeichnis geforderten Angaben nicht erbracht werden, so wird der Bieter des zweitwirtschaftlichsten Angebots zur Teststellung aufgefordert u.s.w.
4. Der zur Teststellung aufgeforderte Bieter muss innerhalb von 8 Arbeitstagen und für die Dauer von mindestens 5 - 10 Arbeitstagen kostenlos je ein System der ausgeschriebenen Hardware zur Verfügung zu stellen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der folgenden Anforderungen haben die Bieter als vorläufigen Nachweis mit dem Angebot das in diesem Punkt ausgefüllte Formblatt L 124 Eigenerklärung zur Eignung vorzulegen. Soweit das Formblatt L 124 die erforderliche Erklärung nicht beinhaltet, führt der Bieter die Erklärung mit dem jeweils angegebenen Formblatt:
A) Erklärung, dass Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB nicht vorliegen.
Hinweis: Soweit Ausschlussgründe gem. § 123 GWB oder § 124 GWB vorliegen, ist dies vom Bieter entsprechend anzugeben. Auf Anforderung sind vom Bieter die Unterlagen hinsichtlich der Maßnahmen vorzulegen, die der Bieter zur Herstellung seiner Zuverlässigkeit vorgenommen hat (z. B. Unterlagen zur Selbstreinigung).
B) Erklärung, dass die als Verantwortliche handelnden Personen des Unternehmens in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden sind.
C) Erklärung zur Eintragung in das Berufsregister. Sollte das Angebot in die engere Wahl kommen, ist durch den Bieter auf Anforderung die entsprechende Bestätigung vorzulegen.
D) Erklärung bezüglich der Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
E) Verzeichnis derjenigen Teilleistungen (Art und Umfang), für die sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen will (Formblatt L 235).
Sollte das Angebot in die engere Wahl kommen, sind durch den Bieter auf Anforderung der Vergabestelle die Namen der jeweiligen Unternehmer zu nennen. Darüber hinaus ist auf Anforderung für jedes als Unterauftragnehmer bzw. als anderes Unternehmen genannte Unternehmen die Verpflichtungserklärung des Formblattes L 236 sowie zum Nachweis der Eignung des jeweiligen Unternehmens für jedes Unternehmen die Erklärungen und Nachweise nach Ziffer III.1.1) und III.1.3) und Ziffer III.1.2 lit. G dieser Bekanntmachung zu übergeben. Die Unternehmen, deren Kapazitäten sich der Bieter bedienen will, haben als vorläufigen Nachweis mit dem Angebot das in diesem Punkt ausgefüllte Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung vorzulegen und auf Anforderung die in den Ziffern III.1.1) und III.1.3) dieser Auftragsbekanntmachung festgelegten Nachweise zu übergeben.
F) Erklärung (soweit erforderlich) der Bietergemeinschaftsmitglieder einschließlich Benennung desjenigen, der die Bietergemeinschaft vertritt (Formblatt L 234). Hinweis: Bei Bietergemeinschaften sind die gem. Ziffer III.1.1) bis III.1.3) genannten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.
G) Erklärung zur Eignungsleihe (soweit erforderlich): Eigenerklärung zur Eignungsleihe (Formblatt L 235) einschließlich der Verpflichtungserklärung des Unternehmens/sonstigen Dritten (Formblatt L 236). Im Falle der Eignungsleihe (= Inanspruchnahme der Fachkunde oder Leistungsfähigkeit eines Unterauftragnehmers oder sonstigen Dritten) hat der Bieter eine verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden bzw. dass der Dritte die Leistung ausführen wird sowie eine Erklärung der gemeinsamen Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe (Formblatt L 236).
Jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrere Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen vorlegen:
a) Erklärung, dass Ausschlussgründe nach § 123 Und § 124 GWB nicht vorliegen.
Hinweis: Soweit Ausschlussgründe gem. § 123 oder § 124 GWB vorliegen, ist dies vom Unternehmen anzugeben. Auf Anforderung sind vom Unternehmen, bei dem sich der Bieter die Eignung leihen möchte, die Unterlagen hinsichtlich der Maßnahmen vorzulegen, die das Unternehmen zur Herstellung seiner Zuverlässigkeit vorgenommen hat (z. B. Unterlagen zur Selbstreinigung).
b) Erklärung, dass die als Verantwortliche handelnden Personen des Unternehmens in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden sind.
c) Erklärung zur Eintragung in das Berufsregister. Sollte das Angebot in die engere Wahl kommen, ist durch den Bieter als Nachweis auf Anforderung die entsprechende Bescheinigung vorzulegen.
d) Erklärung bezüglich der Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
e) Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. (Verwendung des entsprechenden Formblatts (soweit vorhanden) je nach dem, welche Eignung in Anspruch genommen werden soll). Die Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung auf Anforderung die entsprechend in dieser Auftragsbekanntmachung genannten Nachweise vorzulegen.
Zum Nachweis der folgenden Anforderungen haben die Bieter als vorläufigen Nachweis mit dem Angebot das in diesem Punkt ausgefüllte Formblatt L 124 Eigenerklärung zur Eignung vorzulegen. Soweit das Formblatt L 124 die erforderliche Erklärung nicht beinhaltet, führt der Bieter die Erklärung mit dem angegebenen Formblatt. Folgende Anforderungen sind abzudecken:
A) Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren in Euro, soweit er Lieferleistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Vergleichbare Leistungen sind solche, die Digitale Tafelsysteme betreffen.
B) Erklärung, dass in Bezug auf das Unternehmen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.
C) Erklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat.
D) Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme je Versicherungsfall i.H.v. je [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden). Der Bieter muss einen Nachweis der Haftpflichtversicherungsdeckung bzw. eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Haftpflichtversicherung auf Anforderung der Auftraggeberin übersenden.
E) Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, sind zusätzlich auf Anforderung folgende Nachweise vorzulegen:
— eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse,
— eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. eine Bescheinigung in Steuersachen.
F) Soweit ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt worden ist, ist der Bieter verpflichtet, dies mitzuteilen, und hat den Insolvenzplan auf Verlangen vorzulegen.
Zum vorläufigen Nachweis der folgenden Anforderungen legen die Bieter mit dem Angebot das in diesem Punkt ausgefüllte Formblatt L 124 Eigenerklärung der Eignung vor. Soweit Formblatt L 124 die erforderliche Erklärung nicht beinhaltet, führt der Bieter die Erklärung mit dem angegebenen Formblatt.
Folgende Anforderungen sind abzudecken:
A) Erklärung, dass das Unternehmen in den letzten 3 Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt hat. Vergleichbare Leistungen sind Lieferleistungen, die digitale Tafelsysteme betreffen. Falls das Angebot in die engere Wahl gelangt, sind von den Bietern zusätzlich auf Anforderung 3 Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen:
— Ansprechpartner,
— Art und Umfang der ausgeführten Leistung,
— Auftragssumme,
— Ausführungszeitraum.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.