Einkauf von endourologischen Instrumenten für das Klinikum Landkreis Erding Referenznummer der Bekanntmachung: EU-GAV-09-2021
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erding
NUTS-Code: DE21A Erding
Postleitzahl: 85435
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klinikum-erding.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Riegelsberg
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66292
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gavoa.de
Abschnitt II: Gegenstand
Einkauf von endourologischen Instrumenten für das Klinikum Landkreis Erding
Neubeschaffung von urologischen Instrumenten (z.B. Resketionssiebe, starre und flexible Zystoskope, Optiken, etc.), Mehrwegprodukte, Zubehör, Service und Beratung. Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Leistungsverzeichnis.
Klinikum Landkreis Erding, Regiebetrieb des Landkreises Erding Bajuwarenstraße 5 85435 Erding
Neubeschaffung von urologischen Instrumenten (z.B. Resketionssiebe, starre und flexible Zystoskope, Optiken, etc.), Mehrwegprodukte, Zubehör, Service und Beratung. Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Leistungsverzeichnis.
Der Auftraggeber wird bei der Durchführung der Ausschreibung von der Gesellschaft für Ausschreibung und Vergabe öffentlicher Aufträge - GAVOA mbH und der Prospitalia GmbH unterstützt. Sie fungieren als Kontaktstellen und sind nicht Auftraggeber.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Auszug aus dem Handelsregister oder einem vergleichbaren Register (nicht älter als 6 Monate)
2) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe der §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen
3) Eigenerklärung, ob eine Selbstreinigung nach § 125 GWB stattgefunden hat
1) Eigenerklärung über den jeweiligen Umsatz mit den ausgeschriebenen Produkten in den
Jahren 2020, 2019, 2018
2) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz in den Jahren 2020, 2019, 2018
3) Fremdnachweis einer Berufshaftpflichtversicherung bzw. eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall mit jeweils folgenden Deckungssummen:
- Personenschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR,
- sonstige Schäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR.
1) Fremdnachweis über eine Zertifizierung nach DIN EN oder ISO
2) Angabe der Anzahl der in Deutschland zuständigen und regelhaft verfügbaren Außendienstmitarbeiter
3) Angabe der Erreichbarkeit der kostenlosen, deutschsprachigen Servicestellen/Außendienstmitarbeitern ( Tage und Uhrzeit). Die max. Reaktionszeit der Servicetechniker/Außendienstmitarbeiter zu den üblichen Geschäftszeiten - Werktags Montag bis Freitag je 8 - 17 Uhr liegt nicht über sechs Stunden.
4) Bestätigung, dass die Lieferung aller Belege an den Auftraggeber (Bestellung, Auftragsbestätigung, Lieferschein, Rechnung) auf Kundenwunsch in digitaler Form erfolgen kann
Die Einhaltung der Regelungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG) in der jeweils gültigen Fassung sowie des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) werden vorausgesetzt. Mit dem Angebot ist eine Erklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit abzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es erfolgt eine pflichtgemäße Ermessensentscheidung, ob fehlende Angaben und Unterlagen nach Ziffer III.1) nachgefordert werden. Im Fall der Nachforderung müssen diese innerhalb einer Frist von 6 Werktagen nach Aufforderung eingegangen sein.
Bitte stellen Sie Bieterfragen zu den Vergabeunterlagen bis sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist. Bieterfragen sind ausschließlich über die Kommunikationsfunktion der verwendeten e-Vergabe-Plattform "Deutsches Vergabeportal" (DTVP) (www.dtvp.de bzw. auch Ziffer I.3) der EU-weiten Bekanntmachung) einzureichen. Die Beantwortung der Fragen und sonstige Kommunikation im Rahmen des Verfahrens (z.B. über Änderungen) erfolgt ausschließlich über DTVP.
Angebote sind in elektronischer Form über DTVP bis zum Ende der Angebotsfrist abzugeben. Eine Angebotsabgabe per Fax und/oder auf dem Postweg ist unzulässig. Für die Angebotsabgabe über das DTVP müssen Bieter einen sogenannten Bieterassistenten des DTVP (und ggf. Java) installieren. Die Installation, Orientierung mit dem Tool und die Datenübermittlung kann u.U. einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir bitten dies ist bei der Angebotsabgabe zu berücksichtigen und empfehlen die Angebotsübermittlung einen Tag vor Ablauf der Angebotsfrist vorzunehmen. Bei Problemen mit der Angebotsabgabe kontaktieren Sie bitte den Support hinter dem DTVP, die Firma Cosinex unter folgenden Kontaktdaten: Service & Support-Center: http://support.cosinex.de, E-Mail: [gelöscht], Telefon: 0234-298 796-11 Fax: 0234-298 796-55 und setzen Sie uns hierüber umgehend in Kenntnis.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YC1RCH9
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt
und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
4. mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als
10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB),
5. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).