Lieferung, Aufstellung, Inbetriebnahme (inkl. Einweisung) sowie Wartung von mobilen Luftreinigungsgeräten für fünf Dachauer Grund- und Mittelschulen (127 Räume) Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/037
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dachau
NUTS-Code: DE217 Dachau
Postleitzahl: 85221
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dachau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung, Aufstellung, Inbetriebnahme (inkl. Einweisung) sowie Wartung von mobilen Luftreinigungsgeräten für fünf Dachauer Grund- und Mittelschulen (127 Räume)
Die Große Kreisstadt Dachau beschafft für fünf in ihrer Sachaufwandsträgerschaft befindliche Grund- und Mittelschulen mobile Luftreinigungsgeräte nach der Richtlinie zur Förderung von Investitionskosten für technische Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften in Schulen – Neuauflage 2021 (FILS-R-N). Der Betrieb der Geräte ist im Dauereinsatz und für mindestens drei Jahre nach Inbetriebnahme (Zweckbindungsfrist nach FILS-R-N) geplant. Die auszuschreibenden Geräte müssen daher mindestens die technischen Anforderungen der FILS-R-N (abrufbar unter
https://www.gesetze-bayern.de/(X(1)S(sw2ua3jgdry5gs0savfwyzy2))/Content/Document/BayVV_2230_7_K_12246) entsprechen.
Die Geräte sind an vier Grundschulen und eine Mittelschule im Stadtgebiet Dachau zu liefern, dort in die betroffenen Klassen- Fach- ,und sonstigen Räume (z.B. Lehrerzimmer) zu verbringen, aufzustellen, betriebsfertig anzuschließen und auf die erforderliche Leistungsstufe einzustellen.
Bestandteil der Leistung ist außerdem die fachgerechte Entsorgung der Verpackung sowie die fachgerechte Wartung nach Herstellerangaben und sofern erforderlich auch der regelmäßige Filtertausch durch fachkundiges Personal inkl. fachgerechter Entsorgung der getauschten Filter.
Dachau
Lieferung, Aufstellung und Inbetriebnahme von mobilen Luftreinigern für fünf Dachauer Grund- und Mittelschulen (127 Räume), Einweisung von Vertretern des Auftraggebers sowie regelmäßige fachgerechte Wartung.
Der Betrieb der Geräte ist an 192 Schultagen für mindestens sechs Zeitstunden täglich im Dauereinsatz und für mindestens drei Jahre nach Inbetriebnahme geplant. Die auszuschreibenden Geräte müssen die technischen Anforderungen der FILS-R-N (abrufbar unter https://www.gesetze-bayern.de/(X(1)S(sw2ua3jgdry5gs0savfwyzy2))/Content/Document/BayVV_2230_7_K_12246) erfüllen.
1. Allgemeine Anforderungen:
- Die Geräte müssen mit Filtertechnologie, UV-C-Technologie, Ionisations- und Plasmatechnologie oder Kombinationen aus diesen Technologien arbeiten. Zu gewährleisten sind folgende technische Standards:
- Der Luftdurchsatz muss in Abhängigkeit von der Raumgröße und der Anzahl der Personen im Raum einstellbar sein.
- Die Geräte sollen einen fünf- bis sechsfachen Luftdurchsatz des Raumvolumens pro Stunde gewährleisten.
- Die Ansaug- und die Ausblasrichtung der durch das Luftreinigungsgerät hindurch geleiteten Luft muss so ausgerichtet sein, dass das Gerät einen wesentlichen Anteil der Mischluft im Raum ansaugt und als gereinigte Luft wieder in den Raum abgeben kann.
- Der Schalldruckpegel muss im Normalbetrieb mit den Anforderungen an einen geordneten Unterrichtsbetrieb vereinbar sein.
- Die betriebenen Geräte sind – in Abhängigkeit von den Anforderungen der verwendeten Technologie – regelmäßig und fachkundig zu warten.
2. Zusätzliche Anforderungen an Geräte mit Filtertechnologie
- Die verwendeten Filter müssen dem Stand der Technik entsprechen, d. h. es muss sich um HEPA-Filter der Klasse H 13 (Abscheidegrad von 99,95 Prozent) oder der Klasse H 14 (Abscheidegrad von 99,995 Prozent) nach der DIN EN 1822 handeln. Sollen Filter anderer Klassifizierung zum Einsatz kommen, ist ein überprüfbarer Nachweis der Hersteller über die mindestens gleiche Effektivität wie HEPA-Filter der Klasse H 13 erforderlich.
- Die Filter müssen entweder regelmäßig ausgetauscht werden oder werden automatisch selbst gereinigt.
- Ein Filterwechsel muss durch fachkundiges, geschultes Personal nach Herstellerangaben durchgeführt werden.
3. Zusätzliche Anforderungen an Geräte mit UV-C-Technologie
- Die Bestrahlung muss abgeschirmt und innenliegend erfolgen.
- Es sind von den Herstellern überprüfbare Nachweise zur Wirksamkeit vorzulegen; dies gilt insbesondere für die notwendige Bestrahlungsintensität und die Verweildauer der virenbeladenen Aerosole innerhalb der bestrahlten Zone.
- Der Hersteller muss die Wirksamkeit (Gewährleistung einer Mindestdosis bei Einmalpassage von 70 J/m2, idealerweise mindestens 100 J/m2) und Gerätesicherheit (u. a. darf keine messbare UV-Strahlung in zugänglichen Bereichen nach außen dringen und es dürfen keine Nebenprodukte in solchen Mengen entstehen, dass sie für die Gesundheit bedenklich oder schädlich sind), möglichst auch beim Einsatz unter Realraumbedingungen wie in Klassenräumen, eindeutig und nachprüfbar belegen können.
4. Zusätzliche Anforderungen an Geräte mit Ionisations- und Plasmatechnologie
- Es muss sichergestellt sein, dass kein Ozon als unerwünschtes Nebenprodukt auch in den Innenraum gelangen kann.
- Der Hersteller muss die Wirksamkeit (vgl. Nr. 3) anhand entsprechender Nachweise eindeutig und nachprüfbar belegen können.
- Vom Hersteller ist ein Nachweis zu erbringen, dass keine gesundheitsschädigenden Emissionen erzeugt werden.
Benötigt werden Geräte für Räume von ca. 12 m² Grundfläche bis zu ca. 135 m² Grundfläche, die größte Anzahl der Räume liegt zwischen ca. 50 m² und ca. 80 m². Die Raumhöhen variieren von ca. 2,5 m bis zu ca. 3,5 m - Details zu den Raumgrößen siehe Leistungsbeschreibung.
Gewünscht ist die wandnahe Aufstellung je eines Geräts pro betroffenem Raum, wobei das Gerät eine Betriebsstufe aufweisen muss, die den jeweils 5-6 fachen Luftdurchsatz pro Stunde gewährleistet.
Um den Anforderungen an einen geordneten Unterrichtsbetrieb Rechnung zu tragen, wird Wert auf möglichst leise Geräte gelegt, die im Dauerbetrieb bei der geforderten Luftdurchsatzmenge des 5-6 fachen Raumvolumens nicht lauter als 35 dB(A) sein sollten.
Die Geräte sind an fünf Dachauer Schulen (genaue Anschriften - siehe Vergabeunterlagen) zu liefern, in die betroffenen Räume - je nach Schule UG bis 3. OG) zu verbringen, dort anzuschließen und auf die erforderliche Leistungsstufe einzustellen. In den Schulgebäuden steht - bis auf eine Ausnahme - kein Aufzug zur Verfügung. Anfallender Verpackungsmüll ist vom Auftragnehmer fachgerecht zu entsorgen. Darüberhinaus hat pro Schule eine Einweisung in die Bedienung zu erfolgen.
Außerdem ist die regelmäßige fachgerechte Wartung der Geräte nach Herstellerangaben inklusive des ggf. erforderlichen regelmäßigen Filtertauschs für mindestens drei Jahre ab Inbetriebnahme Bestandteil dieser Ausschreibung.
Die geforderten Nachweise zur Wirksamkeit, zur Sicherheit (kein Austritt von gesundheitsschädlichen Emissionen) sowie Produktdatenblätter der angebotenen Geräte sind mit Angebotsabgabe vorzulegen.
Fragen zur geforderten Leistung sind möglichst umgehend und bis spätestens 14.10.2021 über die Vergabeplattform www.staatsanzeiger-eservices.de an die Vergabestelle zu richten.
Spätester Liefertermin ist der 04.02.2022, dies entspricht einer Lieferzeit von maximal 12 Wochen ab der voraussichtlichen Zuschlagserteilung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für den Auftrag kommen nur Bieter in Betracht, die bereits Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mit Erfolg ausgeführt haben.
Mit dem Angebot ist für die Beurteilung der Eignung vorzulegen:
Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB
Insbesondere:
1. Angaben zur Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Bieters,
2. Angaben, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
3. Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
Die Eignung für die zu vergebende Leistung ist von Bietern ohne Präqualifikation durch eine Eigenerklärung (Formblatt L124 Eigenerklärung zur Eignung) bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung nachzuweisen.
Sofern der Bieter in die engere Wahl kommt, sind auf Verlangen des Auftraggebers entsprechende Nachweise vorzulegen.
Für den Auftrag kommen nur Bieter in Betracht, die über eine ausreichende wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit verfügen..
Mit dem Angebot sind deshalb vorzulegen:
1. Angaben zum Vorliegen einer Berufs- oder Betriebshaftpflicht in geeigneter Höhe,
2. Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation,
3. Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung.
Die geforderten Angaben sind von Bietern ohne Präqualifikation durch eine Eigenerklärung (Formblatt L124 Eigenerklärung zur Eignung) bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung nachzuweisen.
Sofern der Bieter in die engere Wahl kommt, sind auf Verlangen des Auftraggebers entsprechende Nachweise vorzulegen.
Für den Auftrag kommen nur Bieter in Betracht, die über ausreichend Erfahrung verfügen.
Mit dem Angebot sind deshalb vorzulegen:
1. Angaben über Ausführung vergleichbarer Leistungen in den letzten drei Jahren. Vergleichbar ist hier die Lieferung, Aufstellung und Inbetriebnahme einer ähnlichen Zahl mobiler Luftreinigungsgeräte an einen (öffentlichen) Auftraggeber).
Die geforderten Angaben sind von von Bietern ohne Präqualifikation durch eine Eigenerklärung (Formblatt L124 Eigenerklärung zur Eignung) bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung nachzuweisen. Nachweise sind auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen, sofern der Bieter in die engere Wahl kommt.
2. Angabe, welche Teile des Auftrags als Unteraufträge vergeben werden sollen.
Angaben zu 2. sind von Bietern in geeigneter Weise (Formblatt L235 Verzeichnis der Unterauftragnehmer) vorzunehmen und mit Abgabe des Angebots vorzulegen.
siehe Auftragsunterlagen
die Lieferung der Geräte muss bis spätestens 04.02.2022 abgeschlossen sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Anschrift siehe Nr. I.1)
nur Vertreter des Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dachau
Postleitzahl: 85221
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.dachau.de