Maristengymnasium Fürstenzell - Generalsanierung Zentralgebäude, Ausstattung - Möblierung Referenznummer der Bekanntmachung: BA3-VE 610-1
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fürstenzell
NUTS-Code: DE228 Passau, Landkreis
Postleitzahl: 94081
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Maristengymnasium Fürstenzell - Generalsanierung Zentralgebäude, Ausstattung - Möblierung
Ausstattung - Möblierung, Bauabschnitt 3
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die lose Möblierung im Bauabschnitt 3 wird als Teil der Generalsanierung in allen Räumen erneuert.
Darunter der Aufenthaltsraum Q im Erdgeschoss, mit 7 St. runden Tischen und 42 St. Dreibeinstühlen sowie 4 St.Sofamöbeln.
Im 1.OG werden die Büros der Lehrermitarbeit sowie die Elternsprechzimmer mit 21 St. Stühlen/ Freischwingern sowie 4 St. Bürotischen einschl. Standcontainern und 5 St. runden Besprechungstischen ausgestattet.
Stauraum wird mit 9 St. Schränken sowie 8 St. Halbschränken geschaffen.
Der angrenzende Erste Hilfe Raum bekommt 2 St. neuen Liegen einschl. Drehhockern einem Schülerarbeitsplatz sowie einem Verbandsschrank.
Das 2.Obergeschoss bietet den 2 Lernwerkstatträumen Raum. Dieses benötigen 89 St. Tische und Stühle für Schülerarbeitenplätze. Um dem flexiblen Raumkonzept Rechnung zu tragen, werden 2 St. fahrbare Displays sowie 4 St. fahrbare Tafeln und 2 St. Stehtisch für die Lehrer benötigt.
Die Versorgung mit Arbeitsmaterialien wird über 4 St. fahrbare Halbregal hergestellt.
Der angrenzende Ausweichraum soll den Lehrern mit 4 St. Arbeitstischen und 10 St. Freischwingern Raum für Besprechung bieten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe Auftragsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Mindestens zwei Vertreter des Auftraggebers.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.