Rahmenvereinbarung für Filmversicherung mit Serviceleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: BR-2021-0020
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80335
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.br.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung für Filmversicherung mit Serviceleistungen
Der Bayerische Rundfunk schreibt federführend für sich und den bezugsberechtigten Mitteldeutschen Rundfunk eine Rahmenvereinbarung für eine Filmversicherung mit Serviceleistungen (Vertragsbetreuung durch einen Versicherungsmakler) für eigene und fremde Produktionen inkl. Nebensparten (Haftpflicht-, Requisiten-, Geräte-, Kassenversicherung) und Veranstaltungsausfallversicherung aus, die nach kaufmännischen Grundsätzen für eigene und fremde Rechnung zu versichern sind.
Bayerischer Rundfunk A.d.ö.R. Rundfunkplatz 1 80335 München, Mitteldeutscher Rundfunk A.d.ö.R. Kantstr. 71-73 04275 Leipzig
Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für den danach folgenden Abschluss von zwei Versicherungsrahmenvereinbarungen und zwei Maklerverträgen (jeweils Versicherungsrahmenvereinbarung und Maklervertrag für den Bayerischen Rundfunk und Versicherungsrahmenvereinbarung und Maklervertrag für den bezugsberechtigten Mitteldeutschen Rundfunk.)
Anbieten dürfen deshalb nur ein Versicherungsunternehmen bzw. ein Versicherungskonsortium zusammen mit einem Versicherungsmakler in Bietergemeinschaf. Sie haben einen oder mehrere Vertreter als Bevollmächtigte zu benennen. Eine gesamtschuldnerische Haftung wird ausdrücklich nicht gefordert.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 2 Jahre, beginnend am 01.01.2022 bis 31.12.2023. Sie verlängert sich automatisch um 1 weiteres Jahr (max. 2 mal bis zum 31.12.2025), wenn keiner der beiden Vertragsparteien, diese spätesten 6 Monate vor Ablauf kündigt. Die Rahmenvereinbarung kann frühestens am 30.06.2023 zum 31.12.2023 gekündigt werden.
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um 1 weiteres Jahr (max. 2 mal bis zum 31.12.2025), wenn keiner der beiden Vertragsparteien, diese Rahmenvereinbarung spätesten 6 Monate vor Ablauf kündigen. Die Rahmenvereinbarung kann frühestens am 30.06.2023 zum 31.12.2023 gekündigt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot vorzulegen sind:
Nur durch den Versicherer:
Nachweis über die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb als Versicherer in der Bundesrepublik Deutschland.
Nur durch den Versicherungsmakler:
Versicherungsmakler gelten als fachkundig im vorgenannten Sinn, wenn sie über
eine Erlaubnis nach § 34 d) GewO verfügen.
Gefordert ist der Nachweis einer Eintragung im (deutschen oder ausländischen) Vermittlerregister als registrierter Versicherungsmakler oder registrierter Versicherungsberater.
Mit dem Angebot vorzulegen sind:
Nur durch den Versicherer:
Erklärung zur Finanzstärke mindestens einer unabhängigen Rating-Agentur (Stan-dard & Poor's, Fitch oder vergleichbar)
Nur durch den Versicherungsmakler:
Bestätigung über eine Vermögenshaftpflichtversicherung
Mindestbedingung zur Erklärung der Finanzstärke:
Das Rating des Versicherers muss mindestens bei S&P Global mit ,,A-" oder Moody's mit ,,A3" oder Fitch mit ,,A-" oder vergleichbar sein. Der Nachweis der Vergleichbarkeit erfolgt durch den Bewerber.
Mindestversicherungssumme in Höhe von 5 Mio. EUR für jeden Versicherungsfall und 10 Mio. EUR für alle Versicherungsfälle eines Jahres! (Bei Nichtvorliegen einer entsprechenden Deckungssumme reicht die schriftliche Bestätigung, dass diese spätestens zu Vertragsbeginn abgeschlossen ist.)
Mit dem Angebot vorzulegen ist:
Nur durch den Versicherungsmakler:
Eine Referenz gemäß Anlage 8.
Mindestbedingung: Verlangt wird die Nennung eines Referenzauftraggebers, für den der Versicherungsmakler in den Jahren 2018, 2019 und 2020 Serviceleistungen in Bezug auf eine Film- oder Veranstaltungsausfallversicherung in vergleichbarer Größenordnung wie in dieser Ausschreibung gefordert, erbracht hat.
Die Vergleichbarkeit bezieht sich auf folgende Merkmale:
Anzahl der versicherten Projekte
Höhe der Gesamtversicherungssumme
Serviceleistungen in Bezug auf eine Film- oder Veranstaltungsausfallversicherung in vergleichbarer Größenordnung wie in dieser Ausschreibung gefordert, erbracht hat.
Die Vergleichbarkeit bezieht sich auf folgende Merkmale:
Anzahl der versicherten Projekte
Höhe der Gesamtversicherungssumme
Die erbrachten Services sind ausführlich zu beschreiben.
Der Versicherer muss die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb als Versicherer in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Der Makler muss über eine Erlaubnis nach § 34 d) GewO verfügen. Gefordert ist der Nachweis einer Eintragung im (deutschen oder ausländischen) Vermittlerregister als registrierter Versicherungsmakler oder registrierter Versicherungsberater.
Abschnitt IV: Verfahren
Bayerischer Rundfunk
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Anbieten dürfen nur ein Versicherungsunternehmen bzw. ein Versicherungskonsortium zusammen mit einem Versicherungsmakler in Bietergemeinschaf. Sie haben einen oder mehrere Vertreter als Bevollmächtigte zu benennen. Eine gesamtschuldnerische Haftung wird ausdrücklich nicht gefordert.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y54YYH3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller
? den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
? Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkenn-bar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
? Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
? den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, stellt.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. §134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.