Sanierung Rathaus Reichertshofen - Objektplanungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/09
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Reichertshofen
NUTS-Code: DE21J Pfaffenhofen a. d. Ilm
Postleitzahl: 85084
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.reichertshofen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sauerlach
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 82054
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.pma-m.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Rathaus Reichertshofen - Objektplanungsleistungen
Sanierung Rathaus Reichertshofen - Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume
Schloßgasse 5 85054 Reichertshofen
Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume gemäß § 34 HOAI, Leistungsphasen 1-9 und besondere Leistungen für die Sanierung des Rathauses. Die Leistungsphasen werden stufenweise beauftragt.
Stufe 1: LPH 1-3
Stufe 2: LPH 4-9
Das ehemalige Schulhaus, jetzt Rathaus, bildet mit dem Haus der Vereine und den ehemaligen Stallungen einen Teil des unter Denkmalschutz stehenden Rathausensembles.
In einem 1. Bauabschnitt soll nunmehr das Rathaus, analog der Alternative 1 der Machbarkeitsstudie saniert werden. Optional soll in einem 2. Bauabschnitt der Nebengebäude ebenfalls analog der Alternative 1 der Machbarkeitsstudie saniert werden.
1. Bauabschnitt: Sanierung Rathaus ca. 1.436 m² BGF
2. Bauabschnitt (optional): Sanierung Nebengebäude ca. 600 m² BGF
Im Vorfeld wurden bereits folgende Untersuchungen durchgeführt, deren Inhalte den Teilnehmern zur Verfügung gestellt werden:
- 2014 Tragwerksuntersuchung
- 2014 Befunduntersuchung
- 2020 Machbarkeitsstudie
Die Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen für das Rathaus soll in einem Bauabschnitt erfolgen, der Rathausbetrieb findet in der Zeit des Umbaus an anderen Orten statt.
Anrechenbare Kosten der geplanten Maßnahme 1. Bauabschnitt
KG [Betrag gelöscht] EUR netto
KG [Betrag gelöscht] EUR netto
Bauzeit:
Beginn: 01.10.2024
Abschluss: 31.03.2026
Die Auswahl erfolgt anhand einer vergleichenden Bewertung der eingereichten Angaben und Unterlagen in Bezug auf die daraus hervorgehende Leistungsfähigkeit, Fachkunde und Zuverlässigkeit.
2. Bauabschnitt, Sanierung von Nebengebäuden, ca. 600 m² BGF
Für die 1. Stufe (Bewerbungsverfahren) ist der Bewerbungsbogen mit den geforderten Anlagen einzureichen. Lediglich nach Erreichen der 2. Stufe (Zuschlagsverfahren) ist die Abgabe des Honorarformblatts und ein Angebot auf Basis der Zuschlagskriterien erforderlich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Alle nachfolgenden Auskünfte sind auf den Formblättern des Bewerbungsbogens zu erteilen:
- Bürobezeichnung und Anschrift des Bewerbers;
- Darstellung der wirtschaftlichen Verknüpfung mit anderen Unternehmen, hinsichtlich Trennung von Planung und Bauausführung;
- Kontaktperson mit Telefonnummer, E-Mail und Homepage;
- Rechtsform des Bewerbers;
- Jahr der Bürogründung;
- Tätigkeitsschwerpunkt des Unternehmens;
- Nachweis zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt;
- verbindliche Erklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB
- Nachweise gem. § 45 (4) Nr. 2 VgV (Berufshaftpflichtversicherung über [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und über [Betrag gelöscht] EUR für Sonstige Schäden)
- Erklärung über den Umsatz für entsprechende Dienstleistungen (Objektplanungsleistungen) des Bewerbers in den letzten drei Geschäftsjahren (10% Gewichtung)
- Erklärung (jährliches Mittel) über die Anzahl der festangestellten Mitarbeiter und Führungskräfte der letzten drei Geschäftsjahre (10% Gewichtung)
- Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte (35% Gewichtung):
Die Qualifikation und Erfahrung des Projektleiters werden anhand von Nachweisen und Referenzen für Bauaufgabe Sanierung Gebäude, vergleichbare Größenordnung 600 m², Nachweis Berufserfahrung, ausreichend dargestellt. (max. 3 Punkte)
- Bauaufgabe Sanierung Gebäude (1 Punkt)
- Größenordnung (1 Punkt)
ab 600 m² BGF 1 Pkt.
ab 300 m² BGF 0,5 Pkt.
- Nachweis Berufserfahrung (1 Punkt)
ab 10 Jahren = 1 Punkt
ab 5 Jahren = 0,5 Punkte
Die Qualifikation und Erfahrung des Bauleiters werden anhand von Nachweisen und Referenzen für Bauaufgabe Sanierung Gebäude, Nachweis Berufserfahrung ausreichend dargestellt. (max. 2 Punkte)
- Bauaufgabe Sanierung Gebäude (1 Punkt)
- Nachweis Berufserfahrung (1 Punkt)
ab 10 Jahren = 1 Punkt
ab 5 Jahren = 0,5 Punkte
Nachweis vergleichbarer Referenzobjekte, fertiggestellt in den letzten 5 Jahren (2016-2020, 2021 bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung).
Die Vergleichbarkeit der Referenzobjekte wird anhand folgender Kriterien bewertet (nur fertiggestellte Objekte können als Referenz in die Wertung einfließen):
- Sanierung Gebäude, in vergleichbarer Größenordnung 600 m² BGF, Erfüllung der Leistungsphasen 2-9 (max. 5 Punkte / 45 % Gewichtung)
- Bauaufgabe Sanierung Gebäude (1 Punkt)
- Größenordnung (1 Punkt)
ab 600 m² BGF = 1 Punkt
ab 300 m² BGF = 0,5 Punkte
- Erfüllung Leistungsphasen 2-9 (3 Punkte, je Leistungsphase 0,375 Punkte). Die geforderte Fertigstellung der Referenzobjekte setzt den Abschluss der LPH 8 voraus.
Jede Referenz wird mit max. 5 Punkten gewertet und mit 22,5% gewichtet. Die maximale Punktzahl von 225 kann mit zwei Referenzen, die jeweils alle Kriterien erfüllen und mit je 5 Punkten bewertet werden, erreicht werden.
Weist der Bewerber mehr als zwei Referenzobjekte nach, so hat er die zwei vom Auftraggeber in die Wertung einzubeziehenden Referenzobjekte eindeutig zu bezeichnen. Unterlässt er dies, werden sämtliche eingereichten Referenzprojekte bewertet und mit der anteiligen Gewichtung multipliziert. Die so ermittelte Punktzahl fließt in die Bewertung ein.
Natürliche Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt berechtigt sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Teilnahmeantrag/das Angebot - einschließlich aller Anlagen - ist ausschließlich in elektronischer Form über die dafür vorgesehene Funktion des Vergabeprotals einzureichen. Teilnahmeanträge/Angebote, die in Papierform oder auf anderem elektronischen Wege, wie z.B. per Mail oder Fax, eingereicht werden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Tutorials für die Anwendung und Nutzung der Vergabeplattform, einschließlich des Bietertools finden Sie unterhttps://support.cosinex.de/unternehmen/.
Maßgeblich für den rechtzeitigen Eingang der Teilnahmeanträge/der Angebote ist der Zeitstempel des Vergabeportals. Teilnahmeanträge/Angebote, die nicht rechtzeitig eingegangen sind, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen, es sei denn, der verspätete Eingang ist auf Umstände zurückzuführen, die nicht vom Bewerber/vom Bieter zu vertreten sind. Bewerber/Bieter sind gehalten, die Teilnahmeanträge/Angebote mit einem ausreichenden zeitlichen Vorlauf über die Vergabeplattform einzureichen, um einen fristgerechten Eingang der Teilnahmeanträge zu gewährleisten. Zwar nicht Bedingung, aber zu empfehlen ist dabei ein zeitlicher Vorlauf von einem Tag. Sollte die Vergabeplattfom nicht funktionsfähig sein, ist die Vergabestelle unverzüglich darüber zu informieren.
Der Plattformanbieter stellt zudem eine kostenpflichtige Hotline unter der Service-Telefonnummer: 0900-1-267463
([Betrag gelöscht] EUR pro Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkkosten können abweichen). Die Servicezeiten der Hotline sind Montag bis Freitag jeweils von 07.00 bis 17.00 Uhr.
Oder E-Mail-support an: [gelöscht] oder https://support.cosinex.de/unternehmen/display/company/Supportanfrage/
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen wird die Auswahl durch Losentscheid getroffen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHPRE6L
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen, bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist (§ 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o. a. Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder elektronischem Weg) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 1 GWB).
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]