Neubau eines Feuerwehrgerätehauses und eines Bauhofes mit Außenanlagen, Gemeinde Eching – Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4 anteilig, 5 anteilig und 6 anteilig gem. § 53 HOAI 2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eching
NUTS-Code: DE227 Landshut, Landkreis
Postleitzahl: 84174
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.eching-ndb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau eines Feuerwehrgerätehauses und eines Bauhofes mit Außenanlagen, Gemeinde Eching – Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4 anteilig, 5 anteilig und 6 anteilig gem. § 53 HOAI 2021
Die Gemeinde Eching beabsichtigt den Bau eines neuen Feuerwehrgerätehauses und eines Bauhofes.
Die bisher im Gemeindegebiet Eching verteilten 3 Feuerwehren Eching, Kronwinkl und Viecht sollen an einen gemeinsamen Standort zwischen Siedlungsgebiet und Bundesstraße B11 am westlichen Rand des Ortsteils Viecht umgesiedelt werden. Hier sollen die Freiwilligen Feuerwehren, ihre gemeinsame Jugendgruppe sowie die jeweiligen Fördervereine Räumlichkeiten erhalten.
Am gleichen Standort soll auch der Bauhof mit zusätzlichen Räumen für den Gartenbauverein und die Mosterei untergebracht werden.
Für das Bauvorhaben wurde ein Architektenwettbewerb durchgeführt.
Viecht, Gemeinde Eching
Feuerwehrgerätehaus und Bauhof mit Außenanlagen
Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 4 anteilig, 5 anteilig und 6 anteilig, gem. § 53 HOAI 2021 entsprechend dem premierten Wettbewerbsentwurf (siehe Anlage)
Stufenweise Beauftragung der LPH 3-4, 5-7, 8-9 gem. § 55 HOAI 2021.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Traunreut
NUTS-Code: DE21M Traunstein
Postleitzahl: 83301
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: +49 8987760
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen die Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hörmannsdorf
Postleitzahl: 84187
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.oberprillerarchitekten.de