Verein(te)s Haus Laufach – Architektenleistungen Objektplanung Gebäude und Innenräume
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Laufach
NUTS-Code: DE264 Aschaffenburg, Landkreis
Postleitzahl: 63846
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.laufach.de
Adresse des Beschafferprofils: www.laufach.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verein(te)s Haus Laufach – Architektenleistungen Objektplanung Gebäude und Innenräume
Die Gemeinde Laufach plant das „ehem. Mainzer Amtshaus“ zu sanieren und um einen Neubau zum „Verein(te)n Haus“ zu ergänzen.
Zur Schaffung eines „Verein(te)n Haus“ in Laufach wurde von der Gemeinde eine Standortuntersuchung durchgeführt sowie ein erstes Vorkonzept des ausgewählten Objektes entwickelt.
Im Ergebnis der Standortuntersuchung wurde das denkmalgeschützte Fachwerkhaus „ehem. Mainzer Amtshaus“ zuzüglich den Grundstücken Dr.-Friedrich-Stein-Straße Ost HsNr. 10+12 als geeignetste Lage für das Vorhaben ausgewählt.
Das Areal zeichnet sich durch seine zentrale Lage im Altort sowie seine historisch sensible Bausubstanz in Form eines Einzeldenkmals aus und soll zur Belebung des Zentrums / Ortskernrevitalisierung beitragen.
Es soll ein Gebäude als Heimstatt insbesondere für die Kulturvereine der Gemeinde Laufach entstehen.
Im geplanten Gebäudeensemble, aus Bestand und Neubau, sollen Räumlichkeiten für die Vereine und ein Saal, der auch für Feierlichkeiten unterschiedlichster Art genutzt werden kann, untergebracht werden.
Das gewünschte Raumprogramm umfasst im Wesentlichen:
— einen kleinen Saal,
— Lagermöglichkeiten,
— mehrere Vereinsräume,
— sanitäre Anlagen,
— einen mit dem Gebäude nutzbaren Freibereich
Die benötigten Grundstücksflächen ergeben in Summe eine Fläche von ca. 953 m2.
Im Zuge der Standortuntersuchung wurde eine Idee mit einem ersten Vorkonzept entwickelt.
Die Kosten (KG 300+400+500) nach DIN 276 werden vorläufig mit ca. 4,5 Mio. € brutto ermittelt.
Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Die Regierung von Unterfranken und das Bayrische Landesamt für Denkmalpflege haben bereits Förderung für das Projekt in Aussicht gestellt.
Terminvorschau:
— Start Entwurfsplanung umgehend nach Abschluss VgV,
— Planungsphase 2021,
— Bauausführung ab Frühjahr 2022,
— Gesamtfertigstellung bis Frühjahr 2024.
Laufach
Es wird beabsichtigt folgende Planungsleistungen gemeinsam zu beauftragen:
Objektplanung Gebäude und Innenräume nach HOAI 2021 Teil 3, Abschn. 1, §§ 34 ff.
— stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9,
— vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1+2, einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen,
— weitere Stufen gem. Vertragsmuster (nach HAV-KOM),
Besondere Leistungen:
— Mitwirken bei Förderverfahren (Stufe 1+2) und Verwendungsnachweis (Stufe 3+4)
(Die jeweilige Antragsstellung erfolgt durch den AG selbst)
— Mithilfe bzw. Koordination und Berücksichtigung der besonderen Belange Denkmalschutz und ggf. Abstimmung mit der Denkmalbehörde,
— Aufstellen eines genehmigungsfähigen Brandschutzkonzeptes / -nachweis (Stufe 1+2) und Beratung in der Ausführung (weitere Stufen)
Gegebenenfalls sind geringfügige Abbrucharbeiten vorzunehmen. Die Abbrucharbeiten sind Bestandteil der Auslobung und sollen vom Architekten mit geplant und ausgeführt werden.
Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Förder- und Finanzmittel beabsichtigt.
Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung (sowie die Beauftragung mit weiteren Leistungsphasen und weiteren Besonderen Leistungen) besteht nicht.
Es wurden noch keine Planungsleistungen nach HOAI Objektplanung erbracht.
Im Zuge der Standortuntersuchung wurde eine Idee mit einem ersten Vorkonzept entwickelt.
Es wird davon ausgegangen, dass damit die Zielfindungsphase nach BGB 2018 abgeschlossen ist.
Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 1.1.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus.
Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen.
Der AG weist darauf hin, dass ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.
Beauftragung der weiteren Leistungsphasen der Grundleistungen nach HOAI sowie ausgewählter Besonderer Leistungen nach II.2.4).
Die unter II.2.7) angegebene Laufzeit ist geschätzt für den Zeitraum der LPH 1-8 nach HOAI und ist abhängig von der späteren tatsächlichen Leistungserbringung und baulichen Umsetzung.
Die Laufzeit beinhaltet nicht die Dauer für den Anspruch auf Mängelbeseitigung nach § 13 VOB/B.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Verein(te)s Haus Laufach – Architektenleistungen Objektplanung Gebäude und Innenräume
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlstadt
NUTS-Code: DE26A Main-Spessart
Postleitzahl: 97753
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.architektur-wiener.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Ein Nachprüfungsantrag ist nach GWB § 160 (3) unzulässig, sofern:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland