Neubau und Umbau/Sanierung der Kläranlage Plech – Generalplanerleistungen, Lph. 1-9
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Betzenstein
NUTS-Code: DE246 Bayreuth, Landkreis
Postleitzahl: 91282
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.betzenstein.de
Adresse des Beschafferprofils: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av140d0b
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau und Umbau/Sanierung der Kläranlage Plech – Generalplanerleistungen, Lph. 1-9
Die Verwaltungsgemeinschaft Betzenstein beabsichtigt den Neubau und Umbau/Sanierung der Kläranlage Plech. Auf Basis einer groben Kostenschätzung wird derzeitig Kosten in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR netto (KGR 300-500) ausgegangen.
Für die geplante Maßnahme werden hiermit folgende Leistungen ausgeschrieben, die an einen Dienstleister vergeben werden sollen:
— Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. §§ 33 ff. HOAI, Lph. 1-9;
— Objektplanung Freianlagen gem. §§ 38 ff. HOAI, Lph. 1-9;
— Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. §§ 41 ff. HOAI, Lph. 1-9;
— Fachplanung Tragwerksplanung gem. §§ 49 ff. HOAI, Lph. 1-6;
— Fachplanung Technische Ausrüstung gem. §§ 53 ff. HOAI, Lph. 1-9.
Am Lieger Berg 1, 91287 Plech
Für die Kläranlage der Verwaltungsgemeinschaft Betzenstein sind Überrechnungen erforderlich, um den Kläranlagebetrieb für die aktuellen gesetzlichen Anforderungen und die Prognosebelastung auszubauen. Die Ausbauplanung soll für die gesamte Abwasserreinigung mit Klärschlammbehandlung ein langfristiges, wirtschaftliches und umweltfreundliches Konzept konzipieren.
Die Ausbaumaßnahmen sind bereits teilweise in der Potenzialstudie „Kläranlage Betzenstein/Plech“ dargestellt. Allerdings sind zur Erfüllung der wasserrechtlichen Auflagen und zur weiteren wirtschaftlichen und energetischen Sanierung darüber hinaus gehende Maßnahmen erforderlich.
Neubau Maschinengebäude
Neben dem bestehenden Betriebsgebäude wird ein Maschinengebäude errichtet. Die bereits in der Potenzialstudie aufgeführten Aggregate sind
- Maschinelle Vorklärung
- Sandfanggebläse
- Maschinelle Voreindickung
Darüber hinaus ist geplant im neuen Maschinengebäude unterzubringen
- Rechen
- Sand- und Fettfang
- Schaltwarte
- Elektroraum
Sanierung biologische Stufe
Für das Belebungsbecken und die Nachklärung ist eine Betonsanierung erforderlich.
Wie in der Potenzialstudie aufgeführt sind die Gebläse, die Belüfterplatten und die Steuerung der Gebläse zu erneuern. In der Nachklärung ist eine Erneuerung der Rücklaufschlammpumpen bereits in der Potenzialstudie aufgeführt. Darüber hinaus ist auch der Räumer sanierungsbedürftig.
Schlammbehandlung
Die bereits in der Potenzialstudie aufgeführten Verfahrensstufen und Baumaßnahmen zur Schlammbehandlung umfassen.
- Gaslager, Gasbehandlung und BHKW mit Technikraum
- Faulbehälter
- Faulschlammschacht
- Maschinelle Voreindickung im Maschinengebäude neu
Weiterhin ist eine maschinelle Schlammentwässerung geplant.
Weitere Maßnahmen
Zur Gewährleistung der Phosphat - Anforderungswerte soll eine Phosphatfällmittelstation errichtet werden.
Für das bestehende Betriebsgebäude ist eine Wärmedämmung bei der Potenzialstudie berücksichtigt. Außerdem sind weitere Sanierungsmaßnahmen vorzusehen.
Bei der Gesamtsanierung werden die Außenanlagen erneuert.
Rohrleitungen sind im Rahmen der Kläranlagensanierung entsprechend auszubauen.
Für die geplante Maßnahme werden hiermit folgende Leistungen ausgeschrieben, die an einen Dienstleister vergeben werden sollen:
— Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. §§ 33 ff. HOAI, Lph. 1-9;
— Objektplanung Freianlagen gem. §§ 38 ff. HOAI, Lph. 1-9;
— Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. §§ 41 ff. HOAI, Lph. 1-9;
— Fachplanung Tragwerksplanung gem. §§ 49 ff. HOAI, Lph. 1-6;
— Fachplanung Technische Ausrüstung gem. §§ 53 ff. HOAI, Lph. 1-9.
Zunächst sollen in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphasen 1 + 2 (Grundlagenermittlung und Vorplanung) für die vorgenannten Planungsdisziplinen beauftragt werden. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsphasen bzw. Beauftragungsstufen je Planungsdisziplin (vgl. II.2.11)) besteht nicht.
Die Beauftragung der nachstehenden Leistungen wie auch besonderer bzw. zusätzlicher Leistungen je Planungsdisziplin ist optional möglich, ohne dass ein Rechtsanspruch darauf besteht.
— Leistungsphasen 3-4 gemäß HOAI,
— Leistungsphasen 5-7 gemäß HOAI (bzw. Leistungsphasen 5 + 6 für die Leistungen der Tragwerksplanung),
— Leistungsphasen 8-9 gemäß HOAI,
— Besondere Leistung Objektplanung Ingenieurbauwerk: Planen von Anlagen der Verfahrens- und Prozesstechnik für Ingenieurbauwerke, Örtliche Bauüberwachung, Erstellung von Bestandsplänen für die Ingenieurbauwerke,
— Besondere Leistung Tragwerksplanung: Ingenieurtechnische Kontrolle nach Nr. 7 der ZVB-Trag (Fassung 2019),
— Besondere Leistungen Technische Ausrüstung: Erstellung von Bestandsplänen für die technische Ausrüstung,
— Objektplanung Gebäude und Innenräume: ggf. Besondere Leistungen gem. Anlage 10 HOAI,
— Objektplanung Freianlagenplanung: ggf. Besondere Leistungen gem. Anlage 11 HOAI,
— Objektplanung Ingenieurbauwerke: ggf. Besondere Leistungen gem. Anlage 12 HOAI,
— Tragwerksplanung: ggf. Besondere Leistungen gem. Anlage 14 HOAI,
— Technische Ausrüstung: ggf. Besondere Leistungen gem. Anlage 15 HOAI.
Die Beauftragung weiterer Leistungen bzw. Stufen besteht als Option ohne Anspruch darauf.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau und Umbau/Sanierung der Kläranlage Plech – Generalplanerleistungen, Lph. 1-9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Haßfurt
NUTS-Code: DE267 Haßberge
Postleitzahl: 97437
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Betzenstein
Postleitzahl: 91282
Land: Deutschland