Beschaffung von 18 Stück sechsgliedrigen U-Bahnzügen Referenznummer der Bekanntmachung: SV-KLA-210907-001
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80992
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.swm.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.swm.de/einkauf
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von 18 Stück sechsgliedrigen U-Bahnzügen
Beschaffung von 18 Stück sechsgliedrigen U-Bahnzügen, gem. II.2.4
Die Stadtwerke München benötigen möglichst kurzfristig – nach derzeitiger Sachlage ab Mitte 2024 – 18 Stück sechsgliedrige U-Bahnzüge. Aufgrund brandschutztechnischer Anforderungen müssen spätestens Ende 2025 alle im Münchener U-Bahnnetz eingesetzten Personenfahrzeuge über eine Brandbekämpfungsanlage verfügen. Da eine Nachrüstung alter Fahrzeuge der A-Serie nach aktuellen Erkenntnissen nicht möglich ist, benötigen die Stadtwerke München Ersatzfahrzeuge, deren Inbetriebnahme Ende 2024 beginnen soll. Diese Züge werden auf Basis derselben technischen Anforderungen ausgeschrieben, welche der zurückliegenden Ausschreibung zur Beschaffung der Fahrzeuge der C2-Serie inkl. Optionen zugrunde lagen. Parallel und losgelöst von der hier gegenständlichen Ausschreibung bereiten die Stadtwerke München die Beschaffung von voraussichtlich 80 Fahrzeugen einer völlig neuen Fahrzeuggeneration (Typ: D-Zug) einschließlich langfristiger Instandhaltung/Sicherstellung der Verfügbarkeit vor. Diese Fahrzeuge sind für Leistungsausweitungen erforderlich und sollen sukzessive die Altfahrzeuge der B-Serie und der C1-Serie austauschen.
Die 18 mit dieser Vergabe zu beschaffenden U-Bahnzüge müssen die folgenden wesentlichen Anforderungen erfüllen:
- Fahrzeuge mit 2 konventionellen Drehgestellen pro Wagen; keine Jakobs-Drehgestelle;
- Breite 2,9 m;
- Länge 115,06 m;
- Fußbodenhöhe: 1100 mm;
- Zwei-Richtungs-Fahrzeug;
- 2 Plätze für Rollstuhlfahrer pro Fahrzeug;
- Zulässige maximale Achslast 135 kN;
- Türen pro Wagenseite: drei zweiflügelige Türen;
- Minimale Nutzung (Lebensdauer): 40 Jahre;
- Minimale Laufleistung: 150.000 km/a;
- Höchstgeschwindigkeit (Betrieblich) 80km/h, das Fahrzeug ist aber auf 90km/h lauftechnisch auszulegen;
- Im Rahmen der Ausschreibung ist die Einhaltung des Lichtraumes entsprechend der Vorgaben des Münchner U-Bahnnetzes nachzuweisen;
- Fahrleitungsnennspannung 750 V;
- Maximale Gesamt-Stromaufnahme: 4.950 A;
- Kleinster Gleisbogenradius: 70 m;
- Max. Streckenlängsneigung 5 %;
- Spurweite 1.435 mm;
- Stromschiene von unten bestrichen durch Stromabnehmer: höchste Arbeitslage über Schienenoberkante = 260 ± 5 mm; Regelarbeitslage über Schienenoberkante = 190 ± 5 Mm;
- Design der Außengestaltung sowie des Innenraumes nach individueller Vorgabe des Auftraggebers
Der Auftraggeber wird bis zu 3 Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften für das weitere Verfahren auswählen, sofern eine entsprechende Anzahl von geeigneten Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften zur Verfügung steht. Der Auftraggeber wird zur Auswahl der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften in 3 Stufen vorgehen:
Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggfs. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Dies ist der Fall, wenn der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft die in Ziffer III.1.2 lit. a) und III.1.3 lit. a) dargestellten Anforderungen (vgl. den jeweiligen Abschnitt: „Daraus sollte sich ergeben, …“) erfüllt sowie im Rahmen des nach Ziffer III.1.3 lit. c) geforderten Konzeptes nachvollziehbar und plausibel darlegt, dass der Bewerber in der Lage ist, die im Rahmenterminplan (vgl. Anlage Z885/00.00.020 zur Bekanntmachung) genannten Projekttermine einzuhalten. Auf die Ausführungen in Ziffer III.1.3 lit. c) wird verwiesen.
Stufe 3:
Schließlich wird für den Fall, dass sich mehr als drei geeignete Unternehmen beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3) der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den geeigneten Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Hierbei werden je Bewerber die Referenzen herangezogen.
Sofern die Referenzen die Mindestanforderungen erfüllen, werden diese wie folgt bewertet:
Es werden maximal 5 Referenzen bewertet. Jede Referenz wird mit 0 bis 5 Punkten bewertet. Die Gesamtpunktzahl bestimmt sich daher aus der Anzahl der Referenzen sowie der jeweiligen Punktebewertung. Inhaltlich werden dabei folgende Aspekte bewertet:
- Vergleichbarkeit des Referenzprojektes in Bezug auf die unter Ziffer II.2.4) dargestellten Anforderungen.
Dabei wird jede Referenz nach folgendem Punkteschema bewertet:
5 Punkte: Die Referenz ist in allen Aspekten mit den ausgeschriebenen Leistungen vollständig vergleichbar.
4 Punkte: Die Referenz ist in den genannten Aspekten mit den ausgeschriebenen Leistungen nahezu vollständig vergleichbar.
3 Punkte: Die Referenz ist in den genannten Aspekten mit den ausgeschriebenen Leistungen im Wesentlichen vergleichbar.
2 Punkte: Die Referenz ist in den genannten Aspekten mit den ausgeschriebenen Leistungen mit Einschränkungen vergleichbar.
1 Punkt: Die Referenz ist in den genannten Aspekten mit den ausgeschriebenen Leistungen nur in geringem Umfang vergleichbar.
0 Punkte: Die Referenz ist in den genannten Aspekten nicht mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar.
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter 3 überschritten wird, entscheidet das Los.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Formlose Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass:
— keine Ausschlussgründe im Sinne des §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB durchgeführt worden sind,
— der Bewerber in das Berufsregister (Handelsregister oder Handwerksrolle, jeweils unter Angabe der Registernummer des Bewerbers) oder ein vergleichbares Register des Herkunftslandes eingetragen ist sowie für seine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung, seine Krankenkasse(n) und seine Berufsgenossenschaft rückstandslos Beiträge entrichtet hat und seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist,
— keine Verfehlung im Sinne von § 5 Korruptionsbekämpfungsgesetz (KorruptionsbG) vorliegt,
— keine schweren oder wiederholten Verstöße gegen im Interesse der Verkehrs- und Betriebssicherheit erlassene Vorschriften vorliegen,
— keine schweren oder wiederholten Verstöße gegen Vorschriften der BOStrab oder des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) bzw. vergleichbare Vorschriften des Herkunftslandes des Herstellers oder der auf diesen Gesetzen beruhenden Rechtsverordnungen vorliegen.
b) Soweit mehrere Unternehmen im Rahmen der Vergabe miteinander kooperieren (z. B. über ein gemeinsames Tochterunternehmen oder im Rahmen einer Bewerbergemeinschaft), ist darzulegen, dass die Bewerbergemeinschaft als Ganzes sowie die Mitgliedschaft der einzelnen Unternehmen in der Bewerbergemeinschaft (kartellrechtlich) zulässig ist, insbesondere keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen wurde. Für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist zu begründen, inwiefern sein Entschluss zur Beteiligung an der Bewerbergemeinschaft eine im Rahmen zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handels liegende Entscheidung ist, z. B. weil das jeweilige Mitglied zur Zeit der Bildung der Bewerbergemeinschaft nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier ausgeschriebenen Auftrages verfügt oder aus anderen Gründen erst die Zusammenarbeit der Bewerbergemeinschaft das jeweilige Mitglied in die Lage versetzt, ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben. Die Bildung von Bewerbergemeinschaften ist bis zur Abgabe des Teilnahmeantrages möglich. Die Abgabe von Angeboten durch Bietergemeinschaften ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter zulässig. Hierzu ist eine von allen Mitgliedern unterschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen.
Bei der Eignungsprüfung wird die Bewerbergemeinschaft als Ganzes beurteilt;
c) Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 51 Abs. 2 SektVO nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
d)Ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland die geforderten Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen ihres Herkunftslandes unter Beifügung einer amtlich beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscherangefertigten Übersetzung in die deutsche Sprache vorlegen.
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Angabe der Gesamtumsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, sowie die Angabe der Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre mit der Herstellung und Lieferung von Schienenfahrzeugen. Daraus sollte sich ergeben, dass der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 Jahren im Durchschnitt mindestens 100 Mio. €/Jahr mit diesen Leistungen umgesetzt hat;
b) Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 51 Abs. 2 SektVO nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
c) Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe nach § 47 SektVO wird hingewiesen. Nennung und Nachweis für den Fall der Eignungsleihe durch die Kapazitäten anderer Unternehmen.
d) Ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland die geforderten Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen ihres Herkunftslandes unter Beifügung einer amtlich beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscherangefertigten Übersetzung in die deutsche Sprache vorlegen.
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Bis zu 5 Referenzen über die erfolgreiche (d.h. mind. erfolgreicher Fahrgasteinsatz des ersten Serienfahrzeugs) Lieferung von Fahrzeugen, für die ein Zulassungsverfahren nach BOStrab durchzuführen war in den letzten 10 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Daraus sollte sich ergeben, dass der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft in den letzten 5 Jahren insgesamt mindestens 20 Fahrzeuge ausgeliefert hat, für die ein Zulassungsverfahren nach BOStrab durchzuführen war. Zu den Referenzen sind folgende Angaben erforderlich: Auftraggeber, Anschrift des Auftraggebers, Ansprechpartner mit Telefonnummer, Ort der Ausführung, Vertragsverhältnis, Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen einschließlich technischer Beschreibung der ausgelieferten Fahrzeuge, um zu prüfen, inwieweit die Referenzen mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind (vgl. Ziffer II.2.9) Stufe 3), Projektzeitraum und Auftragswert (netto) pro Jahr.
b) Anzahl der im Unternehmen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigen Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen, mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
c) Vorlage einer allgemeinen konzeptionellen Ausarbeitung, aus welcher sich nachvollziehbar und plausibel ergibt, dass der Bewerber in der Lage ist, die im Rahmenterminplan (vgl. Anlage Z885/00.00.020 zur Bekanntmachung) genannten Projekttermine, einzuhalten. Für jede Phase des Projektes (Design-/Konstruktionsphase, Fertigungsvorbereitungsphase, Fertigungsphase und Zulassungsphase) ist zu erläutern, welche Ressourcen (Anzahl/Qualifikation MA, Produktionsstandorte mit Kapazitäten etc.) genutzt werden sollen, um die Projekttermine zu erreichen. Der Auftraggeber wird sich mit dem einzureichenden Konzept im Rahmen der Eignungsprüfung auseinandersetzen. Kritischer Faktor des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Zeit. Sollte der Auftraggeber Zweifel an der Leistungsfähigkeit des Bewerbers haben, behält sich der Auftraggeber vor, den Bewerber von dem weiteren Verfahren auszuschließen.
d) Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 51 Abs. 2 SektVO nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
e) Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe nach § 47 SektVO wird hingewiesen. Nennung und Nachweis für den Fall der Eignungsleihe durch die Kapazitäten anderer Unternehmen.
f) Ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland die geforderten Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen ihres Herkunftslandes unter Beifügung einer amtlich beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscherangefertigten Übersetzung in die deutsche Sprache vorlegen.
gemäß Ausschreibungsunterlagen
gemäß Ausschreibungsunterlagen
Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft: Bewerbergemeinschaftserklärung mit Benennung sämtlicher Mitglieder, welche im Fall der Angebotsaufforderung eine Bieter-/Arbeitsgemeinschaft bilden werden sowie desbevollmächtigten Vertreters, welcher die Bewerbergemeinschaft rechtsverbindlich vertritt und einer Bestätigung, dass alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages gesamtschuldnerisch haften.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Einreichung der Teilnahmeanträge erfolgt ausschließlich elektronisch über das Lieferantenportal der SWM. Bei der Angabe von Informationen und Nachweisen soll auf die Gliederungspunkte der Bekanntmachung bezuggenommen werden.
Für das Vergabeverfahren werden die Vergabeunterlagen unter der in Ziffer I.3 genannten URL zum Download zur Verfügung gestellt Voraussetzung für die elektronische Einreichung der Teilnahmeanträge ist eine Freischaltung der Vergabeunterlagen im Lieferantenportal (URL: s.h. Ziffer I.3). Diese ist mit Angabe der Aktenzeichen SV-KLA-210907-001 anzufordern. Erst nach Freischaltung werden teilnehmende Unternehmen während der Teilnahmefrist auch über etwaige Änderungen an den Vergabeunterlagen oder Antworten auf Bewerberfragen aktiv durch den Auftraggeber informiert.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist durch jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ein elektronischer Teilnahmeantrag über das Lieferantenportal einzureichen. Die Aufteilung der (Teil)-Leistungen bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft ist für den Auftragsfall darzustellen.
2. Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens ist zunächst eine indikative Angebotsphase vorgesehen, die mit der Veröffentlichung vorläufiger Angebotsunterlagen durch den Auftraggeber beginnt und mit der Abgabe erster indikativer Angebote durch die Bieter endet. In dieser Phase besteht für die Bieter die Möglichkeit, die Vergabeunterlagen durch die Abgabe von Optimierungsvorschlägen mitzugestalten. Diese Mitgestaltung soll in erster Linie einer Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und der Angebotsqualität dienen. Die Verhandlungen zwischen Auftraggeber und den Bietern werden auf Basis der vorläufigen Vergabeunterlagen, der indikativen Angebote sowie der eingegangenen Optimierungsvorschläge geführt. Im Anschluss daran wird der Auftraggeber die Vergabeunterlagen konkretisieren und die Bieter auffordern, auf Basis dieser Unterlagen rechtsverbindliche Angebote abzugeben. Der Auftraggeber beabsichtigt die indikative Phase und die Verhandlungsphase im 4. Quartal 2021 abzuschließen. Der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot soll im 1. Quartal 2022 erfolgen. Einziges Wertungskriterium für die Zuschlagserteilung ist der Preis.
3. Der Auftraggeber wird den Vorgaben in § 41 SektVO dadurch nachkommen, dass er auf der in Ziffer I.3) genannten Website den gegenwärtig vorhandenen Teil der Vergabeunterlagen zur Verfügung stellt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichendes Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist nach Ziffer IV.2.2 bei dem Auftraggeber zu rügen.